Bezüge bei Beginn Teilzeit während Elternzeit nach Pfingsten in BaWü

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe mit meiner Frage nicht zu langweilen, aber in meinem Kontext konnte ich keine bisherige Diskussion finden. Vorneweg schon einmal vielen Dank !


    Zu den Fakten:
    genommene Elternzeit 2 Jahre bis nach den Sommerferien 2018 daran anschliessend Teilzeit nach Beendigung der EZ.
    Nun werde ich allerdings schon am Montag, den 04.06.2018 während der EZ mit 7Std die Woche wieder anfangen. Dies ist alles genehmigt worden. (Man braucht unbedingt Lehrkräfte so wurde mir gesagt).


    Allerdings verwundert es mich, dass ich einen Brief vom RP bekam, in dem Stand, dass ich bis zu den Sommerferien quasi beschäftigt bin und in den Sommerferien
    wieder gänzlich in EZ bin - das heißt ich bekomme auch in den Sommerferien keine Bezüge, da ich ja bisher in EZ auch keine Bezüge hatte.
    Kollegen bekommen bei Teilzeit während EZ auch die Ferien bezahlt. Kann es sein, dass ich nun die EZ noch offiziell beenden muss und hoffen muss, dass mir das genehmigt wird, da ja kein Zwang besteht vorzeitig mich aus EZ zu entlassen?


    Herzlichen Dank für Infos.

  • Wende dich da schnellstens an den Personalrat, das geht mal gar nicht.
    Wenn du in Elternzeit arbeitest hast du genauso Anspruch auf die Ferien, wie alle anderen. Das ist ja eine klare Diskriminierung.


    Bei uns versuchen sie ähnliches, das geht da aber nur um die Aufstockung, ich bekomme in den Ferien 5 Stunden weniger bezahlt, auch außerhalb der Elternzeit, weil das über PKB ist und das immer an die jeweiligen Kollegen gebunden ist.


    Aber richtig ist es bei dir ganz sicher so nicht. Und nein, Elternzeit würde ich deswegen nicht beenden, vor allem weil du das Ende der Teilzeitarbeit so bestimmen kannst und da kann nicht der AG festlegen, dass dies vor den Ferien liegt, damit er das nicht zahlen muss!

  • Fehlinformation, tut mir leid.


    Du musst vor allem (wenn du verbeamtet bist) und nicht in EZ mindestens 50% arbeiten. Daher solltest du die EZ auch nicht beenden.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    Einmal editiert, zuletzt von yestoerty ()

  • t

    Du musst vor allem (wenn du verbeamtet bist) und nicht in EZ mindestens 50% arbeiten. Daher solltest du die EZ auch nicht beenden.

    Wie kommst du darauf? Hast du dazu für Ba-Wü eine Quelle?
    Bist du sicher, dass das in Ba-Wü auch so ist, denn viele Bundesländer haben diese Beschränkung nicht mehr.
    Aber wenn sie in Ba-Wü noch gilt, ist das ein guter Hinweis.

  • Hallo und vielen Dank für die Infos:


    Also ich muss mindestens 7Std die Woche machen, das passt schon.
    Mir ging es nur darum, ob mir grundsätzlich die Bezüge in den Sommerferien zustehen oder nicht, wenn ich erst nach Pfingsten wieder einsteige mit dem Unterrichten. Ich verstand den Brief vom RP so, dass der Satz.."Sie befinden sich ab dem 26.7. wieder in reiner Elternzeit..und danach befinde ich mich wieder in Teilzeit" bedeutet, dass ich auch keine Bezüge habe.
    Ich dachte, dass es evtl eine Vorschrift oder ähnliches gibt, da ich ja nicht glaube, dass man hier willkürlich etwas entscheiden kann.

  • Hast du nur einen befristeten Vertrag bekommen?


    In Bayern gehören die Sommerferien zum neuen Schuljahr. Man bekommt im August also so viele Stunden bezahlt, wie man ab September arbeitet.


    Uch vermutet, du musst die reine Eltetnzeit beenden.

  • Nein ich bin schon lange auf Lebenszeit verbeamtet hier in BaWü.


    Ich werde morgen mal dort anrufen und erfragen, wieso es so ausschaut, dass ich in den Sommerferien keine Bezüge bekomme, obwohl ich nach den Pfingstferien wieder anfange zu arbeiten - ich kenne es auch so, dass TZ während EZ geht und man somit auch in großen Ferien während der EZ seine Bezüge bekommt.

  • Nein ich bin schon lange auf Lebenszeit verbeamtet hier in BaWü.


    Ich werde morgen mal dort anrufen und erfragen, wieso es so ausschaut, dass ich in den Sommerferien keine Bezüge bekomme, obwohl ich nach den Pfingstferien wieder anfange zu arbeiten - ich kenne es auch so, dass TZ während EZ geht und man somit auch in großen Ferien während der EZ seine Bezüge bekommt.

    Und auch nur so ist es rechtlich korrekt.
    Alles andere ist nicht erlaubt. Wie gesagt, Personalrat sollte weiterhelfen können.

  • Ich wollte nach der Geburt meines zweiten Kindes auch wieder während der Elternzeit einsteigen, und bei mir sollte das auch so laufen. Wenn ich während der Elternzeit mit wenigen Stunden gearbeitet hätte, wären mir die Ferien auch nicht bezahlt worden. Aus diesem Grund bin ich dann lieber zu Hause geblieben. Alternativ hätte ich meine Elternzeit offiziell eher beenden können. Dann hätte ich meine Bezüge in den Ferien erhalten. Ich denke aber, dass es sich beim jetzigen Lehrermangel durchaus lohnt, den Personalrat einzuschalten.

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