Nachhilfeunterricht Formales (Steuern, Genehmigung etc.)

  • Hallo,


    ich hoffe, dass ich in diesem Unterforum richtig bin, falls nicht, bitte ich um Entschuldigung.


    Folgender Fall:


    Ich (beamteter Lehrer) möchte Nachhilfeunterricht geben im Sinne einer Nebentätigkeit. Umfang: 1-3 Stunden pro Woche (also 1-3 Schüler pro Woche), Gesamteinnahmen max. 75 € pro Woche.


    Ist folgendes Vorgehen richtig:


    (1) Genehmigung der Nebentätigkeit auf dem Dienstweg einholen (über den Schulleiter an die BezReg bzw. Schulamt).
    (2) Beim Finanzamt nichts anmelden (erziele ja Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und nicht als Gewerbetreibender).
    (3) Einnahmen aus Nachhilfeunterricht in der Steuererklärung unter Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit angeben.
    (4) Einkünfte aus Nachhilfe werden dann im Rahmen des persönlichen Steuersatzes versteuert.


    Habe ich das alles richtig auf der Reihe?


    Vielen Dank und beste Grüße


    Philo

  • Soviel ich weiß musst du dir dazu auch einen Zettel vom Finanzamt anfordern und ausfüllen und das ganze währe dann auch eine freiberufliche Tätigkeit.


    Du machst das aber Privat oder über irgendwelche Institute?

  • 1-3 Stunden pro Woche (also 1-3 Schüler pro Woche), Gesamteinnahmen max. 75 € pro Woche.

    OT 1: Für 25,- € würde ich keine Einzelnachhilfe geben. An Abendgymnasien oder bei freien Trägern wie dem DAA-Technikum liegt das Honorar für eine U-Stunde à 45 Minuten mittlerweile zwischen 30 und 40 Euro. Bedenke, dass Du als Lehrer fast immer dem Spitzensteuersatz unterliegst und so von jedem verdienten Euro 42 Cent an den Staat gehen.


    OT 2: Bis zu einem Einkommen von 2.400 Euro kannst und solltest Du die sogenannte Übungsleiterpauschale geltend machen.


    OnT: Ich unterrichte seit Jahren nebenher freiberuflich und habe das dem FA nie anders angezeigt als über die Steuererklärung. Gab nie Ärger (und ja, ich habe mit der zuständigen Dame schon des öfteren persönlich gesprochen), ist aber ein anderes Bundesland.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Übungsleiterpauschale geht nicht über private Zahlung.

    Stimmt, Punkt für Dich. Umso wichtiger ist es, ein angemessenes Honorar zu verlangen, wenn man private, wahrscheinlich bar abgewickelte und damit kaum nachverfolgbare Zahlungen denn bei der Steuer angeben will. Also, man muss es natürlich, gell? Das soll natürlich keine Aufforderung zur Steuerverkürzung sein!!!!!!! :teufel:

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Auch ich möchte so eine Art von Nachhilfe geben. Dazu hätte ich ein paar Fragen.
    1. Bei der Anzeige der Nebentätigkeit (Niedersachsen) wird der Name des Arbeitgebers verlangt. Was schreibe ich denn da rein?
    2. Was wäre ein angemessenes Honorar für einen ausgebildeten Grundschullehrer für Nachhilfe Klasse 1-4. Ich habe jetzt 30€ überlegt. Studenten und Schüler verlangen teilweise 15€.
    3. Muss ich das jetzt beim Finanzamt anzeigen oder reicht das in der jährlichen Steuererklärung. Ein Buch über die Einnahmen würde ich natürlich führen.


    Danke

Werbung