Die erste Klassenfahrt als Mama - Tipps erbeten

  • 5 Tage in Klasse 3? Das letzte Mal hatte eine Viertklässlerin Heimweh und mich so auf Trab gehalten, dass ich in den beiden Nächten jeweils nur 3 oder 4 Stunden Schlaf bekam. Sie auch.

  • Ja, schlimm. Und wer sich daran abarbeiten möchte, soll es doch tun. Die anderen finden etwas anderes Gutes, das sie den Schülern tun können. Oder sie machen einfach nur ihre Arbeit und halten anständigen Unterricht.

    Das eine schließt das andere nicht aus. ;)



    Hamburger Schulgesetz:

    Zitat

    Vorbereitung und Durchführung von Schulfahrten gehören zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrkräfte. Dabei kooperieren die Lehrkräfte im Regelfall die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, die Kursleiterin oder der Kursleiter bzw. die Tutorin oder
    der Tutor eng mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern, die je nach thematischem Schwerpunkt Planungsteile übernehmen.

  • Das eine schließt das andere nicht aus.

    Doch. Weil so ein Tag nur 24 Stunden hat. Da hat das, was man machen kann, eine Grenze. Und die Engel haben die Telefonzelle, also hat man jeden Tag auch nur einmal.



    Hamburger Schulgesetz:

    Genau so eine unklare "Regel" wie in NRW. Kein Wort darüber, dass Fahrten stattfinden und wie oft, wer, wann, was. Keine Regelung zu Überstunden oder Mehrarbeit. Alles unklar. Wenn sich jemand findet, der auf der Grundlage eine Fahrt anordnen möchte, viel Spaß und viel Erfolg.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich finde das gar nicht unklar, ist ja nicht der einzige Punkt im Gesetz.



    Die Dauer der Schulfahrt, die Länge des Reiseweges und die Gesamtkosten müssen
    zu dempädagogischen Zweck, dem Alter und der Reife der Schülerinnen und Schüler in einem angemessenen Verhältnis stehen. Jede Schülerin und jeder Schüler sollte in der Grundschule einmal, in der Sekundarstufe zweimal und in der Sekundarstufe II einmal an einer
    Klassen oder Studienfahrt teilnehmen. Schulfahrten sind so zuplanen,
    dass im Regelfall auch unter dem Gesichtspunkt der erforderlichen Aufsicht alle Schülerinnen und Schüler
    teilnehmen können. Die Schulkonferenz kann nach Maßgabe des § 53 Absatz 4 Satz
    2 Nummer 10 HmbSG schulinterne Grundsätze für
    Schulfahrten als schulische Veranstaltungen beschließen
    .


    https://www.hamburg.de/content…htl-schulfahrten-2016.pdf


    Da steht auch was zur FInanzierung und zum Reisekostengesetz etc.


    Finanziert kriegst du das über das Arbeitszeitmodell, welches wir in HH haben. Das gehört zu den sogenannten F-Zeiten des Klassenlehrers. Außerdem kriegst du 100% bezahlt, egal wieviel Prozent du sonst arbeitest.

  • Ach da zählt das Argument, aber bei Klassenfahrten nicht?

    Welches Argument genau meinst du?
    Dass man sich da nicht als einzelner Ausklinken kann?


    Das ist doch aber logisch: Schulfeste und Projekttage sind eine Gemeinschaftsaktion, die nur funktioniert, wenn alle mitmachen. Würden sich da einzelne ausklinken (wie auch immer sie das hinbekämen), würde das entweder zu Lasten der anderen Kollegen gehen, die dann mehr machen müssten oder aber ganz ausfallen, weil es überhaupt nur mit allen organsisierbar ist.


    Wenn einzelne Kollegen keine Klassenfahrten machen (und auch solche haben wir und niemand von den Kollegen nimmt ihnen das übel), ist das zwar schade für die Kinder, aber es hat keine Konsequenzen für irgendwen anders.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Ich finde das gar nicht unklar, ist ja nicht der einzige Punkt im Gesetz.

    ja, du kannst der in Häppchen zitieren, das macht's erst richtig übersichtlich. Für NRW sind mir derlei Regeln allerdings nicht bekannt. Insgesamt scheint das bei euch detailierter geregelt zu sein, als bei uns. Trotzdem steht da dann aber nicht, dass z.B. in der 7. Klasse gefahren wird.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Du bist echt anstrengend. Du hast gefragt, wo es steht, dass es Pflicht für Lehrer ist. Das habe ich dir für Hamburg zitiert. Das hat dir nicht gereicht, du wolltest plötzlich auch noch wissen, wo steht wie oft und wann und und und. Das habe ich dir nun zitiert und dazu den Link zum ganzen Erlass. Das sind für dich nun Häppchen. :staun:

  • Es ist doch nur sinnvoll, das so unklar zu halten, damit den einzelnen Schulen freigestellt ist, wie sie jeweils ihr Fahrtenkonzept entwickeln wollen. Was da im Einzelfall sinnvoll ist, hängt doch wohl z. B. schon mal von der Grösse der Schule ab. Ihr würdet wahrscheinlich staunen beim Blick auf *unser* Schulgesetz wie vage das insgesamt gehalten ist, einfach um den einzelnen Schulen und Kollegien so viele Freiheiten wie möglich zu überlassen. Da steht von Schulreisen kein einziges Wort drin, das ist allein unsere Entscheidung als Schule wie viele davon und unter welchen Bedingungen wir die durchführen.


    @keckks Ich war in der Grundschule auch nie auf einer Schulreise, wir sind immer nur im Wald bis zum nächsten Ort gewandert. Am Gymnasium waren wir in der 5. und 6. im Skilager, in der 10. oder 11. (weiss ich nicht mehr genau ...) in Bonn (damals ja noch Regierungssitz) und zum Schluss dann halt auf Abifahrt.

  • Du hast gefragt, wo es steht, dass es Pflicht für Lehrer ist.

    Hab' ich?



    Das hat dir nicht gereicht, du wolltest plötzlich auch noch wissen,

    Nein, ich will das ganz und gar nicht wissen. Ich habe nur angemerkt, was aus deinem ersten Zitat alles nicht hervorging. Und ansonsten könnt ihr das in Hamburg ganz gerne ohne mich ausmachen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Also Anja ... da steht nun im von Dir zitierten Absatz ganz klar *sollte*, und nicht dass so und so viele Schulreisen stattfinden *müssen*. Wenn man aber weiter liest, heisst es weiter unten, dass die schulinterne Planung die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigen *muss* und dass der durch Schulreisen ausfallende Unterricht vertreten werden *muss*. Macht auch Sinn, dass das Kerngeschäft - nämlich Unterricht! - immer noch an erster Stelle kommt. Sprich, wenn die Kapazitäten nicht da sind, dann gibt es auch keine Verpflichtung für eine Schulreise.

  • Und insofern kann man daraus auch keine Pflicht zu fahren ableiten.

    Natürlich nicht, hab ich auch geschrieben. Es steht uns als Schule komplett frei, wie wir das machen. Bei uns wird auch keiner "gezwungen" auf eine Schulreise mitzugehen.

  • Also Anja ... da steht nun im von Dir zitierten Absatz ganz klar *sollte*, und nicht dass so und so viele Schulreisen stattfinden *müssen*. Wenn man aber weiter liest, heisst es weiter unten, dass die schulinterne Planung die zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen berücksichtigen *muss* und dass der durch Schulreisen ausfallende Unterricht vertreten werden *muss*. Macht auch Sinn, dass das Kerngeschäft - nämlich Unterricht! - immer noch an erster Stelle kommt. Sprich, wenn die Kapazitäten nicht da sind, dann gibt es auch keine Verpflichtung für eine Schulreise.

    Es ging um die Frage ob es zu den Dienstpflichten gehört und das tut es grundsätzlich. Was "sollte" in Schulgesetzen bedeutet dürfte dir auch klar sein. Die Finanzen übernimmt die Schulbehörde (Reisekostengesetz) da es als DIenstreise verstanden wird. Dass personelle Ressourcen berücksichtigt werden ist jawohl völlig klar. So wird man eine schwangere Lehrerin nicht zwingen.


    Vertretungstechnisch ist in der Grundschule eine Klassenfahrt im Normalfall nun wirklich kein Problem. Da eine Klasse weg ist plus Klassenlehrer, muss auch nicht viel vertreten werden. Bzw. vertreten dann die Fachlehrer, die sonst in der Klasse auf Klassenfahrt gewesen wären.

    5 Tage in Klasse 3? Das letzte Mal hatte eine Viertklässlerin Heimweh und mich so auf Trab gehalten, dass ich in den beiden Nächten jeweils nur 3 oder 4 Stunden Schlaf bekam. Sie auch.

    Alles eine Sache der Vorbereitung, wir schlafen in Klasse 1 und 2 jeweils schon eine Nacht im Schulgebäude. Bei mir musste in 16 Dienstjahren noch kein Kind abgeholt werden. Kleineres Heimweh ist wohl normal.


    O.Meier du fragtest auf welches Bundesland ich mich beziehe.

  • Ich hatte in der Grundschule 2 und in der weiterführenden Schule 3 (davon eine Studienfahrt in der Oberstufe). Und am Gymnasium sollte das wohl auch Standard sein.

    In Grundschulen fuhr man wohl nur zu DDR-Zeiten, bzw. heute noch manchmal in östlichen Budnesländern weg. Nimmt aber auch ab, da durchschnittliche Kinder mit 7 Jahren noch nicht nächtelang aushäusig schlafen wollen.



    ... und nein Krabappel, viele können eben nicht im privaten eine Reise machen...

    jou, unsere auch nicht. Für die Schule müssten sie nur zum Amt latschen und sich die 150 oder 200 Eur zurückholen, das ist aber anstrengend, deswegen fahren 2 von 10 Kindern erst gar nicht mit. Obwohl wir immer die billigsten Hütten im nahen Umkreis buchen, denn wer eben kein Hartz4 bezieht, sondern arbeitet für sein spärliches Gehalt, soll sich die Fahrt auch irgendwie leisten können. Was zur Folge hat, dass man als Lehrer auch in Drahtbetten schläft und Herbergskost schlabbert. Ich liebe übrigens Camping, ich brauch keine 5 Sterne. Aber ich will beim Campen meine Ruhe.


    Wie gesagt, dir viel Spaß dabei, aber bitte missioniere niemand anderen. Wenn das Ziel Missionieren wäre, müsstest du zumindest mit netten Argumenten kommen und nicht mit "habt euch nicht so". Das erzeugt nur seitenweise Diskussionen, aber keine Gläubigen :P

  • Ich will überhaupt nicht missionieren. Ich schreibe hier nur meinen Standpunkt, der zumindest in meinem Bundesland den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Und es ist meine Meinung, dass es zu den Dienstpflichten eines Lehrers gehört. Andere finden das nicht.


    Meine großes Kind ist in Niedersachsen übrigens auch 2 mal in der Grundschule weggefahren. In Klasse 2 3 Tage, in Klasse 4 5 Tage. Und das ist einer jahrgangsübergreifenden Klasse 1-4, da waren also auch immer Erstklässler dabei.


    In HH müssen übrigens auch die Schüler mit und ein Formular ausgefüllt und das Amt überweist. So schwer ist das nicht. Hat tadellos geklappt.

  • Alles eine Sache der Vorbereitung, wir schlafen in Klasse 1 und 2 jeweils schon eine Nacht im Schulgebäude. Bei mir musste in 16 Dienstjahren noch kein Kind abgeholt werden. Kleineres Heimweh ist wohl normal.
    O.Meier du fragtest auf welches Bundesland ich mich beziehe.

    Das Mädel hat auch Heimweh, wenn es bei der Oma oder bei Freundinnen übernachtet. Nein, es ist nicht meine Aufgabe, sie jahrelang darauf vorzubereiten. Abgeholt wurde bei mir auch noch niemand.

  • Heimweh kann man in jedem Alter haben. Kinder sind halt verschieden. Dieses Kind wird wahrscheinlich in der 5. und 6. Klasse etc genauso Heimweh haben, wie sie es auch in der 3. Klasse gehabt hätte.

  • Doch. Weil so ein Tag nur 24 Stunden hat. Da hat das, was man machen kann, eine Grenze. Und die Engel haben die Telefonzelle, also hat man jeden Tag auch nur einmal.


    Genau so eine unklare "Regel" wie in NRW. Kein Wort darüber, dass Fahrten stattfinden und wie oft, wer, wann, was. Keine Regelung zu Überstunden oder Mehrarbeit. Alles unklar. Wenn sich jemand findet, der auf der Grundlage eine Fahrt anordnen möchte, viel Spaß und viel Erfolg.

    Bei weitem nicht alle Dienstanweisungen müssen auf Gesetzesebene normiert sein, um rechtmäßig zu sein. Auch für NRW scheint eine Teilnahmepflicht für Lehrkräfte zu gelten (siehe "Richtlinien für Schulfahrten", dort heißt es u.a. "Die Teilnahme an nach dem Fahrtenprogramm festgelegten Schulfahrten gehört zu den dienstlichen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer."). Über die Anzahl der Fahrten, die Länge dieser und mögliche Kostenobergrenzen entscheiden die Schulen selbst (u.a. mit Blick auf Budget usw.), das Fahrtenprogramm wird z.B. durch die Schulkonferenz festgelegt.


    Und es wäre an den Schulen die richtige Stelle, Fahrten so auszugestalten, dass:
    --> bestimme Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden (und Leute...hört auf mit dem 24h arbeiten Mythos...dann macht man bereits bei der Konzeption der Fahrt einen Fehler)
    --> die Mehrarbeit, die aufgrund der Schulfahrt anfällt an anderen Stellen und zu anderen Zeiten des Schuljahres auszugleichen (Entlastungsmaßnahmen innerhalb der Schule)

Werbung