Komplizierte Situation und Fragen rund ums Referendariat

  • bilden uns ein die wahren Schwaben zu sein

    Komisch - die bayerischen Schwaben behaupten genau das gleiche und bezeichnen Euch als Württemberger.


    OT: Meine Tochter hat im SU gerade das Thema "Bundesländer". Ich versuche seit Tagen, ihr beizubringen, wie man "Baden-Württemberg" schreibt - hoffnungslos!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • @TE: Ich hab jetzt nur mal oberflächlich recherchiert, habe dabei aber hier folgendes gelesen:


    Zitat

    2. Es gibt jedoch bestimmte Funktionen, die kraft Gesetzes ausschließlich deutschen Staatsangehörigen vorbehalten sind. So bestimmen § 7 Abs. 2 BeamtStG und § 7 Abs. 2 BBG übereinstimmend: „Wenn die Aufgaben es erfordern, darf nur eine Deutsche oder ein Deutscher im Sinne des Artikels 116 GG in ein Beamtenverhältnis berufen werden.“


    a) Unter den Stellenvorbehalt für deutsche Staatsangehörige fallen die klassischen Laufbahnen der Hoheitsverwaltung wie der Polizeivollzugsdienst, die Steuerverwaltung oder die Tätigkeiten als Rechtspfleger. In den Laufbahnen der Allgemeinen Verwaltung (Gemeinden, Landkreise etc.) und der Sozialverwaltung wird man danach unterscheiden müssen, ob die konkrete Funktion (überwiegend) eingreifender Natur ist (dann gilt der Stellenvorbehalt) oder (wieder) überwiegend rein verwaltende Tätigkeiten anfallen. Siehe dazu: Zängl in Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 7 BeamtStG, Rn. 72.


    b) Dagegen fallen die Lehrerlaufbahnen, der überwiegende Teil der technischen Laufbahnen und der Gesundheitsdienst nicht unter den Stellenvorbehalt.

    Vielleicht solltest Du Dich doch erstmal genau erkundigen, ob Du nicht doch ganz normal das Referendariat absolvieren kannst.

  • Habe mich schonmal mit dem Beamtenstatusgesetz auseinandergesetzt als ich mich wegen Habilitation/Professur informiert habe. Das Ganze ist allerdings etwas komplizierter und es gibt mehr Ausnahmen als es erstmal scheint (zeitgleich wurde am gleichen Lehrstuhl eine Ausländerin zur Professorin berufen). Wenn Interesse von Seiten der Hochschule/Schule besteht lässt sich also immer eine Ausnahme finden.


    Deswegen werde ich mich was das angeht auch direkt ans Kultusministerium wenden, und hoffen, dass da irgendwer Ahnung hat.

  • Komisch - die bayerischen Schwaben behaupten genau das gleiche und bezeichnen Euch als Württemberger.

    Pff, die sind nur unser verlängerter Arm, Exilschwaben deren Heimatregion klar im Württembergischen zu finden ist. :P

    ... nur nicht...


    Ich stelle mir die ganze Zeit vor, wie eure Beiträge wohl im Dialekt klingen. :_o_D

    Wir haben nie behauptet hochdeutsch sprechen zu können... :zahnluecke: (Eine Freundin von mir ist Deutschlehrerin. Privat spricht sie breites badisch, nur um dann beruflich in ein gepflegtes hochbadeutsch zu wechseln. Nachdem das für sie eigentlich eher Schriftsprache ist, bildet sie dabei manchmal in der gesprochenen Sprache ziemlich witzig-gestelzt klingende Sätze. Hat bei mir schonmal die Überlegung ausgelöst, ob man manche Menschen wohl foltert, wenn sie von ihrem natürlichen Sprachhabitat derart weit entfremdet agieren müssen und ob man die Deutschlehrkräfte nicht lieber aus Hannover importieren sollte.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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