Elternzeit, Elterngeld, Teilzeit in Elternzeit...

  • Also fülle ich nun ganz entspannt den Antrag für ein Jahr aus

    Halte ich für eine sehr gewagte Variante, denn rein rechtlich musst du dich gleich für 2 Jahre festlegen (nur mit der Elternzeit, nicht mit der Teilzeit), du hast also nach einem Jahr keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit, wenn sie also dringend Leute brauchen, dann musst du wieder antanzen.

    Ich würde also immer gleich die zwei Jahre anmelden.

  • "Immer zwei Jahre" ist aber auch eine gewagte Variante, denn man hat zumindest dann in NRW kein Rückkehrrecht an seine alte Schule. Wenn man das will, sollte man sich das mit den zwei Jahren EZ überlegen.

    Nein, die hat man evtl. nicht, wobei man ja trotzdem nach einem Jahr in TZ zurück kann. Aber gesetzlich ist nun mal die Festlegung auf zwei Jahre vorgeschrieben, heißt, meldet man nur ein Jahr an, hat man offiziell auf das 2. Jahr Elternzeit verzichtet bzw. sagt, dass man erst wieder welche nach dem 2. Geburtstag nimmt.


    Bei uns hat man übrigens auch nach 1ü Jahren noch seine Schule, wenn man das will ;)

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