Gleich Verbeamtung oder lieber ein Probeschnupperjahr mit TV-L? Wäre ein Schulwechsel möglich?

  • Ihr Lieben,

    ich wär euch sehr dankbar für eine Einschätzung!!!

    Ich bin GS-Lehrerin in BaWü und habe direkt nach dem Ref eine Stelle (14h unbefristet/8h befristet) an einem SBBZ (B) (=Privatschule) begonnen. Der Vertrag kann nicht mit meinem Wunsch-Deputat von 26 h verlängert werden, sodass ich mich natürlich neu beworben habe. Nun habe ich ein Angebot von einem SBBZ mit anderem Schwerpunkt und könnte sofort mit der Verbeamtungslaufbahn (also dann unter Beurlaubung in den Privatschuldienst) loslegen. Zunächst klingt das alles sehr verlockend, da ich dieses Jahr noch 37 werde und die Zeit ein wenig im Blick haben "muss", da ja ggf. irgendwann noch Nachwuchs kommt.


    Bedenken machen mir aber folgende Punkte:

    1. Das "neue" SBBZ (A) liegt sehr ländlich und hat offenbar Schwierigkeiten Lehrer für die Region zu kriegen. Es gibt noch weitere SBBZs unter dem Dach dieses Förderschwerpunktes und mein Wunsch ist es, zeitnah (also ab Beamter auf Lebenszeit (BaL)) in das zu meinem Wohnort näher gelegene SBBZ (R) zu wechseln. Keine Ahnung ob es hilft, aber beide befinden sich im selben Landkreis (LKR). Fraglich ist ob es da überhaupt eine Stelle gibt, da es in sehr lukrativer/städitscher Lage befindet. Und man darf ja nicht vergessen, dass ich keine SoPädlerin bin und somit vermutlich nachrangig berücksichtigt werde!
      Meine Frage ist nun: Lassen die mich überhaupt gehen, wenn da so ein Mangel in dieser Region innerhalb des gleichen LKR ist?!?
    2. Versetzungen scheinen ja vom RP nicht besonders großzügig bewilligt zu werden. Ist dies auch der Fall innerhalb eines LKRs? Gibt es da Unterschiede von SBBZ --> SBBZ bzw. SBBZ--> Regelschule? Sind sie da vielleicht gnädiger oder ebenso unnachgiebig?
    3. In ca 2* Jahren geht die Schulleitung in Rente. Meine Horrorvorstellung ist natürlich, dass es unter der neuen Leitung katastrophal wird. Aber ehrlich gesagt kenne ich ja den Stil der aktuellen SL nicht und kann nicht sagen, ob es passt/besser oder schlechter wird.
      *Die genaue Zeit erfrage ich die nächsten Tage. Ich vermute innerhalb der nächsten 1-3 Jahre steht die Rente an.
    4. Sollte ich das SL-Gutachten noch von der alten SL machen lassen? Meine Sorge ist auch, dass die BaL vielleicht länger hinausgezögert wird, um mich an den Standort binden zu können, einfach weil der Mangel da so krass ist.
    5. Was ist, wenn ich es am SBBZ (A) während der Verbeamtung auf Probe ganz schrecklich finde? Ist es möglich die Schule zu wechseln: a) Wechsel an anderes SBBZ mit gleichem Schwerpunkt; b) an Regelschule
    6. Macht es Sinn das erste Jahr am "neuen" SBBZ (A) als Tarifbeschäftigte die Lage zu checken? Es soll ja vorkommen, dass es einfach nicht harmoniert. Andererseits landen alle Reffis nach dem Ref an Regelschulen auch an einer Schule, die sie vorher nicht auf Kompatibilität überprüfen können. Und vermutlich gibt's ja eh immer eine Kröte, die man schlucken muss. Und ehrlich gesagt ist das Gehalt mit TV-L 10 ja auch nicht so der Hit, sodass der finanzielle Aspekt schon sehr anziehend wirkt.
    7. Macht's für mich später einen Unterschied in der Rente, ob ich nun ein Jahr früher oder später die Beamtenlaufbahn starte?
    8. Es gäbe noch eine alternatives Jobangebot: SBBZ (F) mit gleichem/neuen Schwerpunkt im angrenzenden LKR, aber an einem für mich lukrativeren Standort. Aber vorerst nur befristeter 1-Jahres-Vertrag und wenn alles nach der Schnupperphase passt, könnte ich voll einsteigen. Allerdings bin ich durch die Erfahrungen mit dem Deputatsgepoker durch das aktuelle SBBZ (B) gebranndmarkt und wenn es ganz dumm läuft, steh ich in einem Jahr ohne alles da. So schnelle Wechsel im Lebenslauf machen sich natürlich einfach nicht gut.
      Sollte ich das in Erwägung ziehen?
    9. Plan B: BaL am SBBZ (A) machen und dann in den angrenzenden LKR zum SBBZ (F) wechseln. Gibt es da dann Probleme, weil es ein anderer LKR ist? Weiß ja nicht ob es innerhalb der SBBZs, die ja alle einer Firma zugehörig sind, auch so ein Akt ist.
    10. Welche Nachteile einer Verbeamtung an einer Privatschule gibt es ggü. der an einer Regelschule? Bisher gehe ich davon aus, dass alles gleich ist...könnte aber auch ein gefährlicher Irrglaube sein.
    11. Welche Unterlagen muss das SBBZ alle an das RP übersenden, damit eine Verbeamtung vom RP genehmigt werden kann? Denn die Deadline ist bereits am 15.06. und ich möchte ggf. ein Fehlen etwagiger Dokumente vermeiden oder was auch immer in LOBW hinterlegt sein muss.

    Sorry das ich euch so viele Löcher in den Bauch frage. In ein paar Tagen muss ich die Stelle fest zusagen und bis dahin wär mir deutlich wohler, wenn ich mit eurer Hilfe nicht mehr im Tal der Ahnungslosen wandern würde.


    Habt vielen herzlichen Dank & schöne Pfingsten
    minimoy

  • Ich komme aus einem anderen Bundesland und weiß nicht mal, was ein SBBZ ist (ja ich könnte googeln). Aber der Vertragspoker, den du hier ansprichst, wird nicht aufhören, bevor du eine Planstelle hast. Und nur, weil dir jetzt jemand sagt "sie bekommen jetzt einen TV-L-Vertrag und wenn es "harmonisch" ist es im nächsten Jahr eine Planstelle", heißt dass nicht, dass das auch wirklich passiert. Versprochen werden kann viel, gebrochen werden kann viel und du kannst dir auf gar keinen Fall sicher sein, dass du nach einem Jahr eine Planstelle bekommst.

    In NRW (!) wäre es so, dass du nach Elternzeit das Recht hast, an eine Schule versetzt zu werden, die maximal 35 km von deinem Wohnort entfernt ist. In dem Fall darf die Versetzung auch nicht abgelehnt werden. (Wenn die alte Schule mehr als 35 km weg ist. Im Umkreis von 35 km kann man sich da nicht einfach versetzten lassen)
    Aus meiner persönlichen Sicht, hat eine Schule, die nicht am Wohnort ist aber auch Vorteile: Man trifft nicht Schüler und deren Eltern beim Einkaufen oder Arzt. Während des Refs habe ich in der Näher der Schule gewohnt und mal Eltern im Supermarkt getroffen, als es mir wirklich richtig schlecht ging und ich total verheult war (Todesfall in der Familie, hatte nichts mit Schule zu tun) und im Einkaufswagen hatte ich 6 Flaschen Wein und sonst nichts. Einige Freunde von uns wollten an dem WE kommen (die hatten sich extra freigenommen und wir wollten denen nicht absagen) und ich war halt zu erst in der Alkoholabteilung im Laden. Ich möchte nicht wissen, wie sich die Eltern dann erst mal über mich das Maul zerissen haben (vielleicht auch nicht, aber das weiß man nicht). Ich bin sehr froh, dass ich weiß, dass ich meine Schüler noch deren Eltern nicht beim Einkaufen, Arzt oder im Restaurant treffen kann.

  • Danke für deine Tipps😉


    Ein SBBZ ist ein Sonderpädagogisches Bildungszentrum, dass einen spezifischen Förderschwerpunkt hat...z.B. Sehen, Sprache, GEnt, ESEnt. SBBZs sind immer Privatschulen.

    Früher hießen die glaube Förderschule.


    Da die SuS teilweise Anfahrten von einer Stunde haben und die Einzugsgebiet riesig sind, laufe ich denen privat quasi nie über den Weg.

    Und alle genannten Schulen sind max 30km vom aktuellen Wohnort entfernt.

Werbung