Gewalt gegen Lehrer

  • Juristisch bedeutet das aber im Zweifel einen durchaus erheblichen Spielraum, die wiederum von der Einzelfallentscheidung vor einem Gericht abhängt. Frage zudem: WER muss WAS nachweisen? ...

    Der Spielraum wird durch die ständige Rechtsprechung zu den Thema relativ gut definiert. Ebenso wird man dir einen gewissen Ermessensspielraum zugestehen. Für eine mögliche Körperverletzung oder Freiheitsberaubung müsste es schon Belege geben. Die Frage ist eher, wie der Schulleiter das pädagogisch sieht. Wenn er nicht möchte, dass die Schulbegleiter eingreifen wird es schwierig nachzuweisen, dass das Eingreifen notwendig war.

  • Den Link finde ich ganz hilfreich, besonders für andere Situationen: Denn der Körperkontakt allgemein wurde ebenfalls diskutiert, wenn z. B. eine Schülerin aus der Grundschule sich an die Schulter eines Lehrers oder männlichen SB anlehnt oder vor Freude umarmt und dabei er seine Arme um ihre Schulter legt. Hier wird oft dem männlichen Personal nachgesprochen, daß das grenzwertig ist. Ebenso wird nach gesprochen, daß das Trösten per Umarmung ebenfalls grenzwertig sei. Wenn das eine Lehrerin tut, ist das aber normal.


    Ich frage mich wie das im Kindergarten gehen soll, wenn ein Kind Trost braucht, weil es z. B. hin gefallen ist. Wenn man so "abweisend" zum Kind sein muß, kann man den Job gleich aufgeben...


    Der Link sagt zum Glück das Gegenteil, wenn ich das richtig heraus lese :)

  • @Catania

    Ich schrieb von zur Seite getragen und nicht von angehoben oder so... :)


    Leider leben wir in einer Gesellschaft, wo wir uns unnötig auf Details konzentrieren, wie die Gegenseite uns verklagen "könnte". Theorie und Praxis. Und das schränkt unsere Handlung ein. Mein Träger will, daß ich mich bei Kloppereien komplett heraus halte. Ich schreite trotzdem ein, weil ich einfach "näher" dran war und ich die Gefahr für die Schüler abwenden will und kann.


    Wie hier die rechtliche Lage ausssieht, wenn ein SB die Anweisung des Trägers befolgen würde und deshalb ein Schüler Schaden nimmt, weiß ich nicht. Evtl. unterlassene Hilfeleistung??

  • Mein Träger will, daß ich mich bei Kloppereien komplett heraus halte.


    Gibt's da einen Beleg? (Kann ich mir nicht vorstellen.)

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Zitat

    Ich schrieb von zur Seite getragen und nicht von angehoben oder so...


    Um den Schüler zur Seite zu tragen, wirst Du ihn wohl angehoben haben. Es sei denn, Du hast ihn mit den Füßen über den Boden geschliffen.


    Zitat


    Leider leben wir in einer Gesellschaft, wo wir uns unnötig auf Details konzentrieren, wie die Gegenseite uns verklagen "könnte".


    Das mag man kritisieren, sicher auch zu Recht. Aber die Realität ist nun einmal so. Und wenn der Kläger ein bestimmtes Ziel erreichen möchte (was immanent ist, denn sonst würde er nicht klagen), werden Details auf den Tisch kommen - und auch vom Gericht nachgefragt werden! Dies schließt auch (juristische) Spitzfindigkeiten mit ein. Insbesondere auch durch den Anwalt der Gegenseite. Wir haben diese Erfahrung selbst vor kurzem gemacht (es ging ebenfalls um Gewalt an der Schule).

  • Gibt's da einen Beleg? (Kann ich mir nicht vorstellen.)

    Laut Träger gehört die Aufsichtspflicht dem Lehrpersonal. Deshalb sollen sich die SB heraus halten. Das wurde mir u. a. beim letzten Hilfeplangespräch im Beisein vom Ju-Amt gesagt...

  • Um den Schüler zur Seite zu tragen, wirst Du ihn wohl angehoben haben. Es sei denn, Du hast ihn mit den Füßen über den Boden geschliffen.



    Das mag man kritisieren, sicher auch zu Recht. Aber die Realität ist nun einmal so. Und wenn der Kläger ein bestimmtes Ziel erreichen möchte (was immanent ist, denn sonst würde er nicht klagen), werden Details auf den Tisch kommen - und auch vom Gericht nachgefragt werden! Dies schließt auch (juristische) Spitzfindigkeiten mit ein. Insbesondere auch durch den Anwalt der Gegenseite. Wir haben diese Erfahrung selbst vor kurzem gemacht (es ging ebenfalls um Gewalt an der Schule).

    OK, wenn Du bereits eine negative Erfahrung dazu gemacht hast, kann ich Deine kritische Haltung nachvollziehen... ;)


    Willst Du kurz über Deine Erfahrung berichten? Mich würde das sehr interessieren... :)

  • Laut Träger gehört die Aufsichtspflicht dem Lehrpersonal. Deshalb sollen sich die SB heraus halten. Das wurde mir u. a. beim letzten Hilfeplangespräch im Beisein vom Ju-Amt gesagt...


    Das gilt mit Sicherheit nur, wenn die Aufsichtspflicht auch wahrgenommen wird.


    Nachtrag: Und gesagt hat man schnell was, woran der Sager sich aber ggf. einfach nicht mehr erinnert.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Das gilt mit Sicherheit nur, wenn die Aufsichtspflicht auch wahrgenommen wird.


    Nachtrag: Und gesagt hat man schnell was, woran der Sager sich aber ggf. einfach nicht mehr erinnert.

    Ich habe das auch per mail, nachdem mein Träger mit meiner Hauptpersonalstelle und dem Ju-Amt darüber gesprochen hatte...

  • Grundsätzlich sind Schulhelfer nur für das zugeteilte Kind zuständig. In der Theorie sollte eine Aufsichtsführende Mitarbeiter(in) der Schule in der Nähe sein, die du dann informierst. Nichtsdestotrotz kannst du natürlich wie jeder andere Mensch eingreifen, wenn vor deiner Nase etwas passiert. Ggf. musst du es sogar. Deswegen der Hinweis, dass ein Gespräch mit deinem Schulleiter wichtig ist. Ggf. darauf hinweisen, dass dort ein Problem besteht und um "Handlungsanweisungen" bitten.


    Fairerweise gibt es auch solche und solche Schulhelfer. Ich habe schon mit vielen sehr gut zusammengearbeitet. Aber leider gibt es auch immer wieder das Problem, dass die Rolle der Schulhelfer nicht klar ist. Dann halten sich Schulhelfer für die Vertretung der Klassenlehrkraft. Da kann vor meinen Augen etwas passieren und die Schulhelfer(in) kommt angelaufen, um das zu klären, da es ja "ihre" Klasse ist und sie ganz viele Hintergrundinformationen hat. Das liegt natürlich auch oft am falschen Umgang der Klassenleitung mit den Schulhelfern.


    Außerhalb der Coronazeiten sollte es die absolute Ausnahme sein, dass Schulhelfer in die Streitigkeiten "fremder" Schüler reingezogen werden und keine aufsichtsführende Person greifbar ist. Wenn das bei uns passiert, beendet die Schulhelferin den Streit und informiert die Aufsicht oder Lehrkraft. Wir sind aber auch keine Förderschule. In der Regel reicht auch eine energische Ansprache, dass sich Kinder trennen bzw. die Schüler trennen ihre streitende Mitschüler und man muss nur noch klären, was los war. Bei unseren Förderschülern ist das tatsächlich auch oft schwieriger. Gerade im ES-Bereich. Da hatte ich auch schon genug Situationen, die grenzwertiger waren.

  • Das gilt mit Sicherheit nur, wenn die Aufsichtspflicht auch wahrgenommen wird.


    Nachtrag: Und gesagt hat man schnell was, woran der Sager sich aber ggf. einfach nicht mehr erinnert.

    Nein, das gilt immer. Die Aufsichtspflicht also die Verantwortung die Aufsicht sicherzustellen liegt bei der Schule. Die Schulhelfer sind tatsächlich nur für ihr Kind da. Nichtsdestotrotz hast du natürlich in bestimmten Situationen eine Pflicht zur Hilfeleistung und gleichzeitig wird dir kaum einer einen Strick daraus drehen können, dass du bei einem Streit eingreift. Aber du kannst nicht belangt werden, dass du deiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen bist (außer es betrifft dein Kind). Als Lehrkraft ist das anders. Wenn du noch in Ruhe deinen Kaffee trinkst und es passiert etwas, bist du dran. Du darfst auch nicht vergessen, dass die Schulhelfer von einem externen Träger (oft Jugendamt) bezahlt werden mit dem Auftrag die Schulteilnahme ihres Kindes zu ermöglichen. Das Jugendamt hat dann berechtigerweise auch kein Interesse, dass ihre Mitarbeiter für die Schule die Aufsicht führen.

  • Außerhalb der Coronazeiten sollte es die absolute Ausnahme sein, dass Schulhelfer in die Streitigkeiten "fremder" Schüler reingezogen werden und keine aufsichtsführende Person greifbar ist. Wenn das bei uns passiert, beendet die Schulhelferin den Streit und informiert die Aufsicht oder Lehrkraft. Wir sind aber auch keine Förderschule. In der Regel reicht auch eine energische Ansprache, dass sich Kinder trennen bzw. die Schüler trennen ihre streitende Mitschüler und man muss nur noch klären, was los war. Bei unseren Förderschülern ist das tatsächlich auch oft schwieriger. Gerade im ES-Bereich. Da hatte ich auch schon genug Situationen, die grenzwertiger waren.

    Ich trenne die Streithähne und gebe die Info an das Lehrpersonal weiter bzw. sieht die Aufsicht, daß ich dazwischen gegangen bin und kommt nach. Ich war eben näher dran...


    Ja, ich bin an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt ES. Deshalb habe ich ca. 1 Klopperei pro Woche, wo ich dazwischen gehe, auch VOR Corona. Das gilt auch für Kloppereien während des Unterrichts, innerhalb der Pausen im Hof oder im Gebäude...

  • Ich trenne die Streithähne und gebe die Info an das Lehrpersonal weiter bzw. sieht die Aufsicht, daß ich dazwischen gegangen bin und kommt nach. Ich war eben näher dran...


    Ja, ich bin an einer Förderschule mit dem Schwerpunkt ES. Deshalb habe ich ca. 1 Klopperei pro Woche, wo ich dazwischen gehe, auch VOR Corona. Das gilt auch für Kloppereien während des Unterrichts, innerhalb der Pausen im Hof oder im Gebäude...

    Förderschule mit ES ist natürlich eine andere Hausnummer. Ab da gilt es um so mehr, dass du das mit der Schulleitung klären musst. Und dabei darauf aufmerksam machen, dass du dich ja laut AG raushalten sollst.

  • Ich würde natürlich dazwischen gehen, wenn Gefahr für Leib und Leben eines Kindes besteht. Aber, das darf nicht jede Woche der Fall sein! Die Aufsicht muss gewährleistet sein, für die ist die Schulleitung zuständig. Logischerweise muss die bei euch anders gestaltet sein als auf einem Gymnasialschulhof.


    Außerdem siehst du das zu selbstverständlich, weil irgendwer physisches Eingreifen nicht für notwendig erachtet, müsstest du "als Mann" oder "als Schulbegleiter" ständig Kinder festhalten? Nee, auch du arbeitest dort professionell und hast eine Aufgabenbeschreibung, die lautet nicht 'Rausschmeißer'.


    Letztlich gilt, du hast einen eigenen Vorgesetzten, den würde ich auch nach Rechtlichem fragen. Wenn du mal ein Problem kriegen solltest, ist auch der verantwortlich und soll dich unterstützen.


    Im Zweifel würde ich mir eine andere Stelle suchen, derlei Schulen sind keine Orte, an denen viel Wandel zu erwarten ist. Mit "Aufsichteinklagen" brauchst du dem Schulleiter dort auf alle Fälle nicht kommen, sonst bist du schneller gegangen worden als du gucken kannst.

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