Rückbehaltungsrecht der Arbeitsleistung

  • Dem Grunde gibt es ein Rückbehaltungsrecht der eigenen Arbeitsleistung wenn Arbeitsbedingungen nicht mehr zumutbar sind. Mit anderen Worten, der Arbeitnehmer verweigert unter den gegebenen Bedingungen die Arbeit. Dadurch dass die Infektionslage sich wesentlich verschlechtert hat und nunmehr die Kultusminister RKI Vorgaben nicht einhalten, hat sich die Rechtslage wesentlich zu Gunsten der Beschäftigten verschoben. Gibt es Erkenntnisse hier im Forum, ob mittlerweile juristische Expertisen von Arbeitsrechtlern vorliegen, die diesen Handlungsweg für Erfolg versprechend halten, oder hat jemand der diesen Weg nach den Herbstferien gehen möchte evtl. schon eine Rechtsschutzzusage?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Hast du eine gültige Rechtsgrundlage für das Rückbehaltsrecht der eigenen Arbeitsleistung die ggfs auch für Beamte gilt? Hast du den bei euch geltenden Hygienplan zur Hand und kannst erklären, weshalb die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. Hast du den Lehrerrat eingeschaltet und nach gefragt? Hast du deine Schulleitung mal gefragt und abgeklärt, wie diese gedenkt sich zu verhalten?

  • Dem Grunde gibt es ein Rückbehaltungsrecht der eigenen Arbeitsleistung wenn Arbeitsbedingungen nicht mehr zumutbar sind. Mit anderen Worten, der Arbeitnehmer verweigert unter den gegebenen Bedingungen die Arbeit. Dadurch dass die Infektionslage sich wesentlich verschlechtert hat und nunmehr die Kultusminister RKI Vorgaben nicht einhalten, hat sich die Rechtslage wesentlich zu Gunsten der Beschäftigten verschoben. Gibt es Erkenntnisse hier im Forum, ob mittlerweile juristische Expertisen von Arbeitsrechtlern vorliegen, die diesen Handlungsweg für Erfolg versprechend halten, oder hat jemand der diesen Weg nach den Herbstferien gehen möchte evtl. schon eine Rechtsschutzzusage?

    All diese Dinge helfen dir null, wenn kein Gericht das auch so sieht. Du kannst dir sicher sein, dass solche Fälle vom Dienstherren/Arbeitgeber bis zum Ende ausprozessiert werden. Verlierst du am Ende den Spaß, bekommst du mit Sicherheit massive arbeitsrechtliche Probleme. Da hilft dir auch keine Einschätzung von einem Arbeitsrechtler oder ein Rechtsschutz.


    Du kannst natürlich Klage erheben und Deine Arbeitsleistung nicht einschränken. Dann hast Du aber nix gewonnen, da hier vielleicht irgendwann mal ein Urteil gefällt werden wird, das aber wegen der sehr speziellen Lage sicherlich nicht verallgemeinert werden kann.

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