Mehrarbeit Vertretungslehrer NRW

  • Hallo zusammen,


    ich arbeite seit 3 Jahren als Vertretungslehrer in NRW. Der Stellenmarkt ist ja z.Zt. (und wahrscheinlich auch künftig) echt sehr bescheiden.


    Auf meiner jetzigen Stelle arbeite ich für die Dauer des Vertrages (1. Hj.) durchgängig 0,5 Std mehr als im Vertrag stehen. (Ich weiß, höchst illegal.)

    Kennst sich jemand aus, bzw. weiß jemand von euch, ob ich die Situation bzgl. Entfristung nutzen kann? Bzw. an wen könnte ich mich wenden?


    Danke und Gruß :)

    • Offizieller Beitrag

    Vor drei Jahren gab es mal eine Frage zum Thema "Mehrarbeit bei Vertretungskräften".Chilli schrieb da u.a., dass man es als Klagegrund für eine Entfristung nutzen könne.


    Zu beachten ist dabei, dass man im Erfolgsfall erst einmal an der aktuellen Schule und mit dem aktuellen Stundenumfang unbefristet eingestellt wird.

  • Danke, kleiner grüner frosch für den Hinweise. Hatte bei der Suche keine Antwort zu dem Thema gefunden.


    Du schreibst, "erstmal an der aktuellen Schule im aktuellen Stundenumfang". Ich habe keine Antwort zu der Frage gefunden, ob dann ggf. später eine Verbeamtung möglich ist. Weisst du das? (Ich frage, weil es bei mir langsam anfängt zu brennen..)


    Vielen Dank und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Hm, gute Frage. Ehrlich gesagt habe ich mich damit als Schulleiter noch nicht näher auseinandergesetzt.

    Für mich reicht es, wenn mir das Schulamt sagt: "Bitte schreiben Sie eine befristete Vertretungsstelle für den Zeitraum X - Y aus" oder "Schreiben sie eine unbefristete Planstelle mit anstehender Verbeamtung aus". (Sinngemäß zitiert.)


    Wobei diese Aussage ja folgende Interpretation zulässt. Du hast dich als Vertretungslehrer auf eine befristete Nicht-Planstelle beworben. wenn du dort nun aus irgendwelchen Gründen entfristet wirst, ist die Stelle zwar keine befristete Vertretungsstelle mehr ... aber auch nicht automatisch eine Planstelle inkl. Verbeamtung. Streng genommen sitzt du dann dort auf einer dauerhaften Vertretungsstelle.


    Dieser Logik folgend ist in dem Fall keine Verbeamtung möglich. Was natürlich geht: du kannst dich aus der Stelle heraus natürlich auf Planstellen bewerben.


    Aber wie gesagt: das ist reine Interpretation von mir. Es gibt hier User, die aufgrund ihrer PersonalratsTätigkeit in NRW vielleicht mehr wissen.




    kl. gr. frosch

  • Ich teile deine Ansicht. Es würde dann eine unbefristete Stelle im Angestelltenverhältnis werden. Und dies mit genau den bestehenden Konditionen. Den Stundenumfang kannst du dann nicht mehr verändern, so wie es auf einer Planstelle gehen würde.

  • Lass dich von deiner Gewerkschaft beraten in der Sache. Die kennen die rechtlichen Möglichkeiten genau und unterstützen dich ggf. bei deinem Kampf um eine Stelle, wenn es eine Möglichkeit gibt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Lass dich von deiner Gewerkschaft beraten in der Sache. Die kennen die rechtlichen Möglichkeiten genau und unterstützen dich ggf. bei deinem Kampf um eine Stelle, wenn es eine Möglichkeit gibt.

    Hi CDL,

    ja da ist das Problem, dass ich kein Gewerkschaftsmitglied mehr bin. War eine Weile Mitglied, aber da sich meine Stundenanzahl oft verändert hat und es ständig Prbleme mit der Beitragsberechnung gab, habe ich irgendwann ganz gekündigt.

  • Hi CDL,

    ja da ist das Problem, dass ich kein Gewerkschaftsmitglied mehr bin. War eine Weile Mitglied, aber da sich meine Stundenanzahl oft verändert hat und es ständig Prbleme mit der Beitragsberechnung gab, habe ich irgendwann ganz gekündigt.

    Dieses "Problem" ließe sich ja recht schnell ändern. ;) Ansonsten könntest du zumindest überbrückend auch deinen PR (ggf.BezirksPR) ansprechen und dort beraten lassen. Durch die Gewerkschaftsmitgliedschaft hast du aber halt auch den Arbeitsrechtsschutz und genau den brauchst du ganz dringend, wenn du basierend auf deinen bisherigen Verträgen eine Entfristung tatsächlich erkämpfen kannst und willst. Musst du natürlich selbst wissen, mir wäre es das eindeutig wert, dafür bei häufig wechselnden Stundenzahlen (was sich ja infolge einer Entfristung künftig ändern könnte) immer wieder an die geänderte Beitragsbemessungsgrundlage zu erinnern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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