Elternzeit/ Elterngeld und Teilzeit spezielle Fragen

  • Und: hat man generell bei Teilzeit in Elternzeit einen Anspruch darauf, dass die Stunden auch zusammenhängen an einem Vormittag liegen? Würde man drei Tage bspw Stunde 1-6 mit Springstunden haben, wird der Zweck der Teilzeit in Elternzeit ja eig ad absurdum geführt.

    Leider nein, aber du hast das Vorschlagsrecht und einen Anspruch darauf, dass die Zeit in Absprache mit dir verteilt wird.


    Ich verstehe deine Verteilung mit dem Elterngeld trotzdem nicht richtig.


    Du 1/2 50 % zählt also als ein verbrauchter Monat. Freundin 1-12 Elterngeld sind 12 verbrauchte Monate. Dann bliebe noch einer. Wenn du jetzt sagst 13/14 volles Elterngeld seid ihr insgesamt bei 15 Monaten. Wo also liegt mein Denkfehler?

    50% reichen übrigens für Partnermonate nicht, da muss man mehr arbeiten.

  • Der Monat 15 ist möglicherweise nicht darstellbar, da Teilzeit in Elternzeit nach §6BEEG für Zeiträume von mindestens 2 Monaten in Frage kommt. Inwiefern sich eine Schule bei so kurzen Zeiträumen auf zwingende betriebliche Gründe bzgl. des Einsatzes von Lehrkräften zurückziehen kann, vermag ich auch nicht zu beurteilen. Es hat einen Grund, warum Teilzeitanträge normalerweise nur zu den Halbjahreswechseln berücksichtigt werden können.

  • Wo die Stunden liegen hängt davon ab wie nett die Stundenplaner das so kurzfristig (!) eingeplant bekommen und was ihr für Absprachen hat und auch von deinen Fächern und Kursen. Das Problem haben Eltern schon ewig...

    und ja, Partnerschaftsbonusmonate lohnen sich. Ich hab vorher 18 und währenddessen 17 Stunden gemacht und dann 150€ Elterngeld plus (also das Minimum) bekommen. Mein Mann hat von 40 auf 30 Stunden reduziert (Beamter aber kein Lehrer) und bekam ca 500€ müsste ich genau nachgucken.

    Für uns waren es so, dass wir für 2 Stunden weniger Arbeit in Summe 300€ mehr auf dem Konto hatten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Also

    1-2 Monat kein Elterngeld nur Teilzeit Gehalt 50

    3-12 Vollzeit

    13-14 Elterngeld voll

    15 Teilzeit 50

    Ich verstehe dein Vorgehen ehrlich gesagt nicht wirklich. Wieso willst du jeweils am Anfang und Ende 50% Teilzeit machen? Also anfangs kann ich noch verstehen, wobei es hier doch viel sinniger wäre, wenn du ganz in Elternzeit bist. Dann habt ihr zusammen die volle Zeit für das Kind. Das ist am Anfang auch besonders wichtig finde ich.

  • Die Situation ist ja immer individuell in jederlei Hinsicht und die Gründe vielfältig. Am Anfang möchte ich nicht schon zwei Elterngeldmonate verbraten, denn die benötigen wir zu Betreuung am Ende. Mit 50 % Arbeitszeit kann man bereits gut unterstützen.


    In Monat 15 sind die 50 Prozent Teilzeit sehr sinnvoll, falls es nach Monat 14 noch Probleme bei der Eingewöhnung in der Krippe gibt. Der eine Monat Elternzeit auf 50% sollte darstellbar sein, da es immer um zusammenhängende Abschnitte geht, die Elternzeit also als Abschnitt von Monat 13-15 gilt, nur eben mit Arbeitszeitänderung in Monat 15.

  • Für die Leut, die Interesse am Ausgang haben...


    - Elternzeit wurde so wie im Thread ausgeführt bewilligt (danke für die Hilfe!!!)

    - im Bescheid steht, dass der Antrag für die erste Elternzeit genügt (also die ersten zwei Lebensmonate) und Anträge für spätere Elternzeit separat gestellt werden sollen und eine Vorfestlegung so früh nicht notwendig sei

    - Anspruch wir zusammenhängende Stunden in Form von Teilzeit solle mit Schulleitung besprochen werden...


    Liebe Grüße und vielen Dank!

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