Quereinstieg-Ref-Planstelle

  • Ich erwäge den Quereinstieg in das LA an Beruflichen Schulen im Fach Sozialpädagogik. Laut Homepage des Hessischen Kultusministeriums gehört Sozialpädagogik zu den Mangelfächern.

    Ich frage mich, wie sicher es ist, nach dem Ref direkt eine Planstelle zu bekommen? Ich habe etwas Angst meinen (eigentlich) guten Job aufzugeben um dann nach dem Ref mit leeren Händen da zu stehen. Oder werden nur soviele im Quereinstieg ausgebildet, wie tatsächlich benötigt und werden die Refs von der Ausbildungsschule "behalten"?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Ich frage mich, wie sicher es ist, nach dem Ref direkt eine Planstelle zu bekommen? Ich habe etwas Angst meinen (eigentlich) guten Job aufzugeben um dann nach dem Ref mit leeren Händen da zu stehen. Oder werden nur soviele im Quereinstieg ausgebildet, wie tatsächlich benötigt und werden die Refs von der Ausbildungsschule "behalten"?

    Eine 100%ige Sicherheit gibt es da leider nicht. Es wird sicher darauf geachtet, dass nicht zu viele eingestellt werden. Wie es dann bei dir laufen wird, kommt auf viele Faktoren an. Es wäre auf jeden Fall was, was beim Vorstellungsgespräch angesprochen werden muss. Aber vorsichtig: Schulleitungen haben auch nur begrenzt Einfluss darauf.

  • Danke für deine Rückmeldung. Tja, dann werde ich wohl nach dem Motto "No Risk-No Fun" verfahren müssen...

    Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen was den Bewerbungsprozess und den potenziellen (Quer- /Seiten-) Einstieg in den Vorbereitungsdienst angeht.


    Auch wenn es dir in deinem konkreten Fall (BS/SekII) möglicherweise nicht direkt hilft, kann es dir wohl Mut machen.


    Von dem was ich direkt im Umfeld mitbekommen habe, sieht es zumindest für GHRF wie folgt aus:

    Der überwiegende Teil der "fertigen" LiV, die gefragte Lehrämter/Fächerkombinationen hier im Schulamtsbezirk vorweisen können, bekommen zum 1.2 eine feste Stelle, entweder direkt als Planstelle oder im TV-H mit baldiger Umwandlung in eine Planstelle (zum nächsten Schuljahr).


    Momentan stehen die Chancen für eine feste Anschlussstelle in Hessen für gesuchte Kombis also so gut wie lange nicht mehr! :top:

  • Danke für deine Rückmeldung. Tja, dann werde ich wohl nach dem Motto "No Risk-No Fun" verfahren müssen...

    Keiner hat eine endgültige Sicherheit. Die Chancen stehen aber in viele Fällen sehr gut. Wenn es an deiner Ausbildungsschule nichts wird, dann sicher an einer anderen Schule. Mit etwas Flexibilität bekommt man mit ziemlicher Sicherheit eine Planstelle direkt im Anschluss.

  • Mit etwas Flexibilität bekommt man mit ziemlicher Sicherheit eine Planstelle direkt im Anschluss.

    Aufgrund von Eigenheim und schulpflichtigen Kindern bin ich räumlich schon eher eingeschränkt, aber im Rhein-Main-Gebiet gibt es ja zum Glück ein paar Schulen. Dann müsste ich evtl. Fahrzeiten einkalkulieren.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Gibt es bestimmte Faktoren, die einen auf der Warteliste nach oben rutschen lassen? Hab zwar viele Jahre an einer Grundschule gearbeitet, aber durch die ganzen beamtenrechtlichen Dinge bin ich nie durchgestiegen.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Warteliste wofür, Refplatz? Oder meinst du später nach dem Ref das Bewerbungsverfahren?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Warteliste wofür, Refplatz? Oder meinst du später nach dem Ref das Bewerbungsverfahren?

    Ich meinte eigentlich die Planstelle. Mir macht es eher Druck im Anschluss an das Ref recht bald/direkt eine Stelle zu haben. Ob das Ref jetzt ein halbes Jahr früher oder später kommt, ist für mich jetzt nicht so entscheidend. Ich habe einen guten Job, nur möchte ich ihn nicht auf ewig machen.


    Aber gibt es für das Ref im Quereinstieg auch eine Warteliste? Ich dachte man muss sich schulscharf bewerben. Wenn das nichts wird, muss man sich 6 Monate später wieder bewerben. Wie oft darf man das Spiel eigentlich wiederholen? In dem Bewerber oven wird ja auch abgefragt, ob man sich bereits früher beworben hat. Wenn man da "ja" a kreuzt, ist das gut oder eher schlecht?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Hier wirst du für Hessen fündig:

    https://schulaemter.hessen.de/…kraft/ranglistenverfahren


    Allerdings weiß ich nicht genau, wie eine Berechnung bei Quereinsteigern aussieht.

    Im Normalfall wird das erste Staatsexamen (Note des Lehramtsstudiums) und das zweite Staatsexamen (Note des Referendariats) miteinander verrechnet. Daraus ergibt sich nach einer Formel (siehe Link, Kasten in der Mitte) der Gesamtwert.

    Mit diesem Wert erscheinst du dann auf der Rangliste und die Schulämter können deine Bewerbung abrufen.


    Der Ranglistenplatz kann tatsächlich durch die Angabe von früheren (Schul-)Tätigkeiten verbessert werden. Dazu zählt auch ein Zweitstudium, Kindererziehungszeiten, etc.


    Ansonsten gibt es auch ein gewisses Kontingent an "schulscharfen Stellen". Hier werden Stellen nach "Schulwunsch" direkt im hessischen Amtsblatt ausgeschrieben.


    Das Ganze ist für Einsteiger zunächst sicherlich etwas undurchsichtig, was das "Prozedere" und die Informationsflut angeht, jedoch kannst du bestimmt nochmals bei Kollegen oder sogar der Schulleitung am Ende des Vorbereitungsdiensts fragen, wie es in deinem Fall mit einer Anschlussstelle aussieht.


    Mit viel Glück spricht dich deine Schulleitung sogar vor der Prüfung an, ob du evtl. bleiben möchtest. ;)


    Scheu dich auch nicht bei der Gewerkschaft (GEW/VBE) anzufragen, um Tipps zu erhalten. :top:

  • Allerdings weiß ich nicht genau, wie eine Berechnung bei Quereinsteigern aussieht.

    Es gibt keinen Unterschied für Quereinsteiger. Da das Studium als 1. Staatsexamen anerkannt wurde, wird diese Note hier auch angesetzt.


    Das Ranglistenverfahren ist sehr undurchsichtig. Die Erklärungen zu Seite 2 sind hier noch interessant. Erläuterungen zum Ausfüllen der Erfassungsbelege Z 100 und Z-EW.


    Das ist aber wirklich erst nach dem Referendariat interessant. Es sagt ja auch nicht furchtbar viel aus, denn wenn man als einziger auf der Liste steht dann stehen die Chancen ziemlich gut (ich war wahrscheinlich alleine auf der Liste für mein Schulamt).


    Was einem etwas Planungssicherheit zum Ende des Vorbereitungsdienstes geben kann ist eine Einstellungsvereinbarung mit dem Schulamt und der Schule. So eine habe ich auch mit dem Schulamt getroffen. Ich hatte mich dazu verpflichtet mich nur auf die Rangliste des Landkreises meiner Schule setzen zulassen und im Gegenzug wurde mir eine Planstelle an meiner Ausbildungsschule zugesichert. Natürlich musste ich noch alle beamtenrechtlichen Vorgaben erfüllen und in der Zweiten Staatsprüfungen mindestens eine Note von 3,0 erreichen.

  • Das ist aber wirklich erst nach dem Referendariat interessant. Es sagt ja auch nicht furchtbar viel aus, denn wenn man als einziger auf der Liste steht dann stehen die Chancen ziemlich gut (ich war wahrscheinlich alleine auf der Liste für mein Schulamt).

    Das stimmt leider auch so nicht ganz.

    Bewerber die das Ref in Hessen gemacht haben, können sich bereits vor der zweiten Staatsprüfung nach der Anmeldung zur Prüfungslehrprobe im Prüfungssemester mehrere Monate vor den nicht-hessischen Bewerbern mit dem "ganzen Zettelkrieg" bei der ZPM bewerben. ;)


    Auch wird die Bewerbung von hessischen Absolventen bereits in kürzester Zeit nach dem bestandenen 2. StEx (nach Einreichung des vorläufigen Zeugnisses) freigeschaltet und kann von den Schulämtern "abgegriffen" werden. :)

  • Natürlich musste ich noch alle beamtenrechtlichen Vorgaben erfüllen und in der Zweiten Staatsprüfungen mindestens eine Note von 3,0 erreichen

    Bedeutet das, dass man nicht verbeamtet wird, wenn man die 2. Staatsprüfung zwar besteht, jedoch schlechter als 3,0 abschneidet? Gilt das für die 2. Staatsprüfung oder die Gesamtnote aus 1. und 2. Staatsprüfung?

    Und kann man das irgendwo nachlesen?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Bedeutet das, dass man nicht verbeamtet wird, wenn man die 2. Staatsprüfung zwar besteht, jedoch schlechter als 3,0 abschneidet? Gilt das für die 2. Staatsprüfung oder die Gesamtnote aus 1. und 2. Staatsprüfung?

    Und kann man das irgendwo nachlesen?

    Also ich kann nur aus "aus dem direkten Umfeld" plaudern, was gesuchte Lehrämter im GHRF-Bereich (FS) angeht. ;)

    Da wurden vor nicht all zu langer Zeit auch eine LiV mit einer Planstellen "versorgt" die einen schlechteren Gesamtschnitt als 3,0 hatte.


    Ob das ein Einzelfall war, kann ich nicht sagen, allerdings habe ich so den Eindruck, dass bei Lehrermangel in diversen Lehrämtern die Messlatte nicht mehr ganz so hoch hängt, ... solange man die Prüfung fürs 2. Staatsexamen besteht! ;)


    Edit: Hierbei handelte es sich allerdings um den Gesamtschnitt in der 2. Staatsprüfung. Wie der Schnitt des 1. StEx aussah, dazu habe ich nichts mitbekommen.

  • Bedeutet das, dass man nicht verbeamtet wird, wenn man die 2. Staatsprüfung zwar besteht, jedoch schlechter als 3,0 abschneidet? Gilt das für die 2. Staatsprüfung oder die Gesamtnote aus 1. und 2. Staatsprüfung?

    Und kann man das irgendwo nachlesen?

    So lange du bestanden hast kannst du verbeamtet werden. Die 3,0 in der 2. Staatsprüfung galt nur für diese Einstellungsvereinbarung zwischen mir und dem Schulamt. Dadurch war es sichergestellt, dass ich an meiner Schule bleiben kann und eine Planstelle erhalte. Es hätte kein anderer der auf der Liste gewesen wäre meine Stelle bekommen.

Werbung