Dienstliche Beurteilung nicht rechtzeitig möglich

  • Hallo,


    ich stehe gerade vor der Herausforderung eine dienstliche Beurteilung durchführen zu müssen als Vorraussetzung zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Wenn das nicht rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit durchgeführt wird, was sind dann die rechtlichen Folgen? Wird dann automatisch auch ohne Beurteilung auf Lebenszeit verbeamtet?


    Vielen Dank!

  • Bist du die beurteilende Person, sprich SL oder die beurteilte Person, sprich selbst verbeamtet auf Probe?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo,


    ich stehe gerade vor der Herausforderung eine dienstliche Beurteilung durchführen zu müssen als Vorraussetzung zur Verbeamtung auf Lebenszeit. Wenn das nicht rechtzeitig vor Ablauf der Probezeit durchgeführt wird, was sind dann die rechtlichen Folgen? Wird dann automatisch auch ohne Beurteilung auf Lebenszeit verbeamtet?


    Vielen Dank!

    Ich habe die Vermutung, dass wenn du als SL das nicht rechtzeitig fertigstellst, die Probezeit der betroffenen Lehrkraft im Zweifelsfall verlängert werden würde, denn die Bewährung wurde ja offiziell nicht festgestellt. Umgekehrt wurde aber ja auch die Nichtbewährung nicht festgestellt insofern kniffelig was die Rechtsfolgen anbelangt, weshalb ich an den Schulrechtler meines Vertrauens weitergeleitet habe mit der BItte um erste Hinweise. Wenn ich die erhalte, melde ich mich nochmal. Ich verstehe, warum du das als SL in so einem Fall nicht direkt mit den Schuljuristen klären möchtest (die sonst ja die passenden Ansprechpartner wären), aber falls du in einer Gewerkschaft bist, wären das vielleicht noch gute Ansprechpartner (bei denen du vor allem Vertrauensschutz genießt).


    Seph , fossi74 , Bolzbold : Dazu könntet ihr mehr wissen angesichts eures soliden Wissens im Beamtenrecht (inklusive des Wissens um eigene Grenzen). Was sagt ihr denn zu der Frage?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Puh. Ich bin da ehrlich überfragt. Im Grunde ist die Sache aber einfach und folgt einer allgemein gültigen Matrix:


    Wer ist für die nicht erstellte Beurteilung verantwortlich?

    • Du --> keine negativen Folgen für den zu Beurteilenden, weiteres Vorgehen wie bei höherer Gewalt. Für Dich wahrscheinlich auch nicht, außer vielleicht einer Ermahnung.
    • Der zu Beurteilende --> Probezeit verlängert sich
    • Höhere Gewalt --> Die Beurteilung wird nachgeholt, der Zeitpunkt der Lebenszeitverbeamtung wird vordatiert (im Juristendeutsch: Die Beurteilung wird fingiert).

    Alles ohne Gewähr, aber so oder so ähnlich sollte es laufen.

    - Was hindert Dich denn an der Beurteilung?

  • Ich bitte im Voraus um Nachsicht für den in diesem Fall angezeigten Klugscheißmodus:


    Ein Schulleiter hat im Normalfall regelmäßig Kontakt mit der vorgesetzten Dienststelle. Man kennt die Amtsspitze, die zuständigen Referenten und Sachbearbeiter und kommuniziert auf Augenhöhe. Wenigstens war und ist das in meinem Regierungspräsidium so üblich.


    Wenn eine Probezeit zu Ende geht, bekommt man als Schulleiter rechtzeitig die Nachricht, dass bis zu einem festgesetzten Termin eine dienstliche Beurteilung fällig ist. Wenn es damit Probleme geben sollte, dann bespricht man sie mit dem Personalreferenten, aber nicht in einem öffentlichen Forum. Das gilt auch in Zeiten von Corona. (Außerdem weiß man als Schulleiter, dass in dem Wort "Voraussetzung" nur ein "r" vorkommt.)


    Üblicherweise weiß man Schulleiter auch ohne aktuellen Unterrichtsbesuch sehr genau, ob die zu beurteilende Lehrkraft sich in der Probezeit bewährt hat oder nicht.


    Noch einmal: Wenn ich eine solche Frage hier lese, klingelt bei mir eine Alarmglocke.

  • Ja, ein G'schmäckle hat die Frage schon. Aber an der "Vorraussetzung" würde ich jetzt nichts aufhängen. Vielleicht ist TE ja auch der/die betreffende Kolleg/in und macht sich Sorgen um die ausbleibende Beurteilung, befürchtet vielleicht gar die Entfernung aus dem Dienst, wenn die Beurteilung nicht rechtzeitig erfolgt.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Der Schulrechtler meines Vertrauens ist so "erschüttert" (entgeistert trifft es wohl eher), dass ein SL solch eine Frage in einem öffentlichen Forum stellen soll, statt sich mit den Schuljuristen (rechtzeitig) zu besprechen, dass mit einer Antwort die über "der SL MUSS das leisten" hinausgeht basierend auf der aktuellen Informationslage wohl nicht auszugehen ist. ^^ (Dem hab ich´s aber gegeben- fertig in Runde 1. :zahnluecke:)


    Mir ist in der Zwischenzeit aber noch eingefallen, dass ich vor etwa zwei Jahren von einem Gerichtsverfahren gelesen habe, das ein ehemaliger Lehrer angestrengt hatte, der sich auch nach Verlängerung der Probezeit nicht bewährt und dagegen geklagt hatte. Das Urteil war ziemlich spannend zu lesen. (Einer der wenigen gerichtsfest dokumentierten Fälle einer Nichtbewährung in der Probezeit.) U.a. hatte der ehemalige Lehrer angegeben, seine ursprüngliche Probezeitbeurteilung sei seitens der SL zu spät ausgestellt worden, was ja nicht sein Verschulden gewesen wäre, insofern sei- seines Erachtens- bereits die ursprüngliche Verlängerung der Probezeit nicht zulässig gewesen, er hätte damals mangels Nachweis´der Nichtbewährung die Probezeit bestanden gehabt, bereits die Verlängerung sei insofern rechtsfehlerhaft gewesen, weshalb deren Nichtbewährung erst recht nicht zulässig sei. Am Ende waren die weiteren Gründe der Nichtbewährung zwar relevanter, an dem Punkt wurde aber meine ich darauf abgestellt, dass er als Beamter ja wisse um seine Probezeitebeurteilungen, auch wisse, wann diese anstünden und abschließend zu erstellen seien, insofern hätte es in seiner Verantwortung gestanden seinen SL auf die dafür erforderlichen Unterrichtsbesuche hinzuweisen, diese anzumahnen und im Zweifelsfall weitere Schritte einzuleiten zur Inkenntnissetzung der dienstlichen Vorgesetzten, um das Ausbleiben der Beurteilung rechtzeitig abwenden zu können. Dies alleine dem SL anzulasten scheint also nicht einfach möglich zu sein, es gilt durchaus auch der Grundsatz der Selbstverantwortung. Spricht dafür, dass egal in welcher Rolle der TE schreibt, eine schlichtes Nichtverfassen des Probezeitgutachtens keine automatische Bewährung und damit eine Beendigung der Probezeit zur Folge hätte, sondern es dem Beamten auf Probe angelastet werden würde ein solches Gutachten nicht angemahnt zu haben (so er das nicht macht/gemacht hat) und dieses Fehlverhalten unter Umständen (ich habe die exakte Begründung nicht im Kopf, möglicherweise müssen weitere Umstände hinzukommen) sogar schon ausreichend wäre, um die Nichtbewährung in Ermangelung eines positiven Gutachtens anzunehmen.


    Als SL sollte die Frage aber wirklich mit den Schuljuristen besprochen werden. Bestimmt gibt es- gerade in diesem Jahr- gute Gründe, als SL kaum den Kopf für so etwas zu habe, das muss man aber ansprechen, ggf. eine Überlastungsanzeige erstellen etc.

    Sollte das am Ende kein SL sein, sondern ein Beamter in der Probezeit: Übernimm die Veranwortung für deine Beurteilung, fordere diese von deiner SL ein, weise im Zweifelsfall schriftlich darauf hin, biete Termine für Unterrichtsbesuche an und lass dich, wenn du den Eindruck hast, es könnte zu Problemen mit der rechtzeitigen Erstellung der Beurteilung kommen noch einmal von deiner Gewerkschaft oder deinem PR beraten in der Angelegenheit, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Einfach abwarten und aussitzen dürfte die schlechteste Lösung sein.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dankeschön für die vielen hilfreichen Einlassungen. Ich weiß nun woran ich bin und an wen ich mich mit welchen Fragen zu wenden habe.

  • Dankeschön für die vielen hilfreichen Einlassungen. Ich weiß nun woran ich bin und an wen ich mich mit welchen Fragen zu wenden habe.


    Ich wünsch dir alles Gute.:rose:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielleicht noch einmal von der anderen Seite aus. Mein Schulleiter musste damals eine Beurteilung über mich schreiben, ohne jemals eine Stunde Unterricht von mir gesehen zu haben. Da ich vorher Poolkraft war, hatte auch die erste Beurteilung jemand anderes gedchr

  • geschrieben. Eigentlich war ein Unterrichtsbesuch geplant, aber der hat durch Krankheit und anschließend Mutterschutz nicht statt finden können.

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