Niedersachsen - Sachunterricht - Dürfen Mappen benotet werden?

  • Hey,


    ich habe gerade eine Stelle an einer Grundschule angetreten und darf fachfremd Sachunterricht unterrichten. Es gibt einen Fachkonferenzbeschluss an dieser Schule, der aussagt, dass die Mappenführung benotet und als Teil der schriftlichen Note gewertet werden muss. Ist das zulässig? Wo genau kann ich die rechtliche Grundlage hierzu nachlesen?


    lg

  • Schulgesetz des Landes Niedersachsen, Leistungsmessung/Notenbildungsverordnung. Mutmaßlich wirst du dort aber das Forat "Mappe" nicht aufgeführt finden, sondern muss prüfen, ob es entweder unter eine Kategorie fällt, die explizit ausgeschlossen ist oder umgekehrt explizit erlaubt ist. Von BW ausgehend würde ich vermuten, dass das unproblematisch möglich sein wird auch in der GS schon erste kleine Portfolios zu benoten und als schriftliche Leistung (die es ja ist) zu werten.


    Welche Zweifel hast du denn konkret bzw. warum gehst du davon aus, dies könnte nicht rechtmäßig sein? Worüber denkst du dabei nach? Vielleicht können sich dazu dann - unabhängig von der Rechtslage- auch GS-KuK anderer Bundesländer äußern.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Schau mal hier auf Seite 29 https://cuvo.nibis.de/cuvo.php?p=download&upload=105 (Kerncurriculum für die Grundschule Schuljahrgänge 1 – 4 - Sachkunde)



    "Spezifische schriftliche Leistungen des Faches"

    "Dokumentationen

    (Plakat, Themenheft, Portfolio, Lerntagebuch, Sammlungen, Ausstellungen, Versuchsprotokolle etc.)"

    Ist meiner Meinung nach durchaus eine Mappe


    (Ich bin da natürlich sowohl fachfremd als auch schulformfremd...)

  • Das legt letztlich tatsächlich die Fachkonferenz fest, wobei es gerade zu diesem Punkt das Spannungsfeld gibt, dass Leistungen aus dem Unterricht erwachsen sollen und dass Hausaufgaben nicht zu bewerten sind.

    Durch dir noch stärkere Betonung von Präsentationen und Dokumentationen in den CuVo von 2017, die zeitlich immer stärker an Grenzen stoßen, wird der Vorbereitung derselben im häuslichen Bereich noch m.E. weiterer Vorschub geleistet und am Ende wird im schlimmsten Fall bewertet, wie schön Mami die Mappe aufgeräumt und angemalt hat.


    Alternativ müsste man in der FK festlegen, dass die Vorbereitung von Präsentationen sowie sämtliche Leistungen von benoteten Dokumentationen allein im Unterricht entstehen dürfen. Man würde dann am Ende jeder Stunde die bisher erarbeiteten Ergebnisse einsammeln und am Ende bewerten und könnte auch den Prozess beobachten, begleiten und beurteilen.

    Das braucht aber sehr viel Zeit und geht zu Lasten des Inhaltes oder der Themen.

  • Welche Zweifel hast du denn konkret bzw. warum gehst du davon aus, dies könnte nicht rechtmäßig sein? Worüber denkst du dabei nach? Vielleicht können sich dazu dann - unabhängig von der Rechtslage- auch GS-KuK anderer Bundesländer äußern.

    Ich sehe einen Widerspruch im Hausaufgabenerlass, der ja aussagt, das Hausaufgaben nicht benotet werden dürfen. Da die Mappe ja auch mit nach Hause genommen werden darf und die Eltern ja wissen, dass die Note bewertet wird, gehe ich davon aus, dass vor allem die Eltern Einfluss nehmen, die eh schon ihre Kinder pushen. Da bin ich beim User Palim. Ungerecht finde ich das vor allem den Kindern gegenüber, die keine oder wenig Unterstützung von zu Hause erhalten.

    Allerdings habe ich das Kultusministerium angeschrieben und die haben bestätigt, dass dies durch aus zulässig ist. Leider.

    Djino: Danke für den Hinweis. Den Teil ist mir bereits bekannt aber ich finde die die Formulierung schwammig, daher auch meine Frage.


    Ich danke euch für eure Beiträge.

  • Es gibt einen Fachkonferenzbeschluss an dieser Schule, der aussagt, dass die Mappenführung benotet und als Teil der schriftlichen Note gewertet werden muss. Ist das zulässig? Wo genau kann ich die rechtliche Grundlage hierzu nachlesen?

    Erste Ansprechpartnerinnen wäre wohl die Fachkonferenzvorsitzende.


    Ich sehe einen Widerspruch im Hausaufgabenerlass, der ja aussagt, das Hausaufgaben nicht benotet werden dürfen.

    Wie ist der formuliert? In NRW steht da so etwas, wie Hausaufgaben, die dem Üben dienen, oder so. Eine Mappe ist ja eher ein eigenständiges Werk und keine Übungssammlung. Insofern ginge das durchaus.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wir benoten die SU-Mappe nicht zu jedem Thema, sondern nur nach Ansage. Für eine gewisse Zeit bleibt die Mappe dann ausschließlich in der Schule und wird auch nur während des Unterrichts geführt (Inhaltsverzeichnis, Seitenzahlen etc.). Das wird dann bewertet. Zu anderen Themen, wenn es keinen Sinn macht, die Mappe nicht mit nach Hause zu geben, wird sie dann nicht benotet. So gibt es keinen Konflikt mit dem HA-Erlass und es wird ausschließlich die Leistung bewertet, die die Kinder in der Schule (ohne Elternhilfe) erbringen. Ausnahme: Zusatzblätter dürfen zuhause angefertigt und in der Schule eingeheftet werden. Sie bringen aber auch wirklich nur Zusatzpunkte (bei voller Punktzahl der Mappe + selbst erstellten Zusatzblättern dann z.B. 21 von 20 Punkten).

  • Wir machen das so, dass wir die Arbeitsblätter, die in der Schule gemacht wurden am Ende der Schule bewerten. Du läufst rum, guckst es dir an und machst dir Notizen. Ggf. sammelst du das AB auch einmal ein. Aus der Summe der Notizen machst du eine Note. Damit ist das Verbot Hausaufgaben zu bewerten auch unproblematisch.

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