rechtzeitige Ankündigung von Stundenplan-Änderung?

  • Quelle?

    Lies dir doch einfach mal die ersten 20 Beiträge durch. Da geht es gerade um die Frage, wie die Zeit zu bewerten ist. Das es Freizeit ist, habe ich auch nicht behauptet. Ich habe behauptet, dass man grundsätzlich damit rechnen muss, dass sich der Stundenplan ändert und man Vertretungen machen kann. Im konkreten Fall muss man dann die Interessen der Schulleitung und der Lehrkraft prüfen und eine Entscheidung fällen. Ich kann es aber nicht pauschal ablehnen mit dem Argument, dass der alte Stundenplan gilt.


    Aber ich denke auch, dass die Argumenten nun hier mehrfach ausgetauscht wurden. Da wird sich auch nichts mehr ändern. Daher bin ich auch raus.

  • Quelle?

    Z. B.

    Wenn bisher Dienstag ihr freier Tag war, dann schon!


    Nach meiner Kenntnis muss man sich nicht während der ganzen Unterrichtszeit bereithalten.

    Nein, muss man nicht. Wenn sich der Stundenplan ändert, ist Dienstag aber nicht mehr der freie Tag.


    Bislang hat auch niemand DpBs Frage beantworten können, wie es an berufsbildenden Schulen ist, bei denen Unterricht auch spät abends oder samstags erfolgt. Ich vermute aus gutem Grund kann das niemand, weil Schulen ihre Lehrer generell "verplanen" können müssen. Sonst könnte sich jeder jederzeit auf für ihn wichtige Termine berufen. Wichtig ist für den Gesetzgeber aber ausschließlich Hochzeit, Umzug oder sowas und Todesfall. Achso und Facharzttermine.


    Vielleicht gilt bei Angestellten ja noch mal was anderes? Dafür gibt es bislang allerdings auch keine Quelle.

  • Vielleicht gilt bei Angestellten ja noch mal was anderes? Dafür gibt es bislang allerdings auch keine Quelle.

    Doch, die gab es, zumindest für Berlin schon.


    Und in Elternzeit z.B. darf der Stundenplan gar nicht ohne Absprache geändert werden (also Stunden schon, aber von der zeitlichen Verteilung) nach dem BEEG.

  • in welchem derer findet sich die von dir zitierte Aussage?

    Samu hatte dir ja schon Beispiele genannte.


    Wie bereits geschrieben, denke ich das die Argumente ausgetauscht sind. Für mich bringt uns die Diskussion nicht wirklich weiter. Daher bin ich wie bereits geschrieben raus.

  • Samu hatte dir ja schon Beispiele genannte.

    Nein, mir nicht. Ich gehe davon aus, dass es einen Grund hat, dass sie auf meiner Sperrliste steht.


    „Da, irgendwo im Thread, such' selbst!“ ist halt keine Quellenangabe. Die von dir behauptete Äußerung findet sich jedenfalls im Thread nicht.

    Daher bin ich wie bereits geschrieben raus.

    Schriebst du schon einige Male. Ich erinnere mich, dass du dich in einem anderen Thread änhlich konsequent verabschiedet hast. Musst du wissen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Echt? Wo steht das denn?

    Na hier z.B.
    Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer über die Verteilung der Arbeitszeit kein Einvernehmen nach Absatz 5 Satz 2 erzielt und hat der Arbeitgeber nicht innerhalb der in Satz 5 genannten Fristen die gewünschte Verteilung schriftlich abgelehnt, gilt die Verteilung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Soweit der Arbeitgeber den Antrag auf Verringerung oder Verteilung der Arbeitszeit rechtzeitig ablehnt, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Klage vor dem Gericht für Arbeitssachen erheben

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