Nebentätigkeit während Beurlaubung

  • Hallo zusammen,


    Kennt sich jemand mit Nebentätigkeiten während der Beurlaubung aus?

    Also z.b. wenn man aus familiären Gründen beurlaubt ist, darf man einer Nebentätigkeit nachgehen, wenn diese dem Grund der Beurlaubung nicht entgegen steht.

    Also ich verstehe es so, dass man z.b. im Abendbereich ein paar Stunden arbeiten könnte, wenn der Partner die Kinder betreut. Hat das zufällig schonmal jemand gemacht? Oder kann jemand einschätzen, wie viele Stunden wöchentlich während so einer Beurlaubung genehmigt werden könnten?


    Danke schonmal, Melanie

  • Meine Mutter hat das jahrelang gemacht, vormittags während wir in der Schule waren (war in der Zeit von Vorschule bis 6. KLasse bei mir bzw. eher meinen kleinen Brüdern zuhause) z.B. ich meine wieviele Stunden das sind, das ist in jedem Bundesland anders.

  • Grundsätzlich darf eine Beurlaubt nicht zum Zwecke der Ausübung einer anderen Tätigkeit erfolgen.

    Nebentätigkeiten sind möglich, die beamtenrechtlichen Einschränkungen sind die gleichen, wie während deiner aktiven Tätigkeit.

    In der Regel sind 6 Stunden pro Woche in Ordnung, nicht mehr.

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