Elterngeld PKV Nds

  • Guten Morgen,


    bei uns hat sich das erste Mal Nachwuchs angekündigt :) Einige Punkte zum Elterngeld und zur Krankenversicherung sind uns noch nicht ganz klar.


    Wie berechnet sich das Elterngeld in Niedersachsen (A13) - wird es ausgehend von meinem Nettogehalt berechnet?


    Hat jemand Erfahrungen damit, ob die Debeka den Vertrag während der Elternzeit ruhen lässt und ich in der GKV meines Mannes mitversichert sein kann?


    Während der Elternzeit sollte mein Mann wahrscheinlich in der besseren Steuerklasse sein. Wann sollte die Steuerklasse dementsprechend gewählt werden?


    Gibt es sonst noch wichtige Punkte, die wir bedenken sollten?


    Danke und Grüße!

  • Das Elterngeld wird anhand des Nettogehalts berechnet.

    Ich kenne keinen Fall bei dem die Eltern in Elternzeit dann über den Partner versichert werden konnten. Die Versicherung deines Mannes hat ja keine Veranlassung dazu für dich zu zahlen.


    Ob ihr die Steuerklasse wechselt hängt von seinem Gehalt ab. Haben wir nie gemacht, dann gab es halt mehr oder weniger Nachzahlung.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Hat jemand Erfahrungen damit, ob die Debeka den Vertrag während der Elternzeit ruhen lässt und ich in der GKV meines Mannes mitversichert sein kann?

    Die GKV deines Mannes hat nicht die Pflicht dich aufzunehmen so lange du deine Beamtenstellung nicht aufgibst und dich arbeitslos meldest.


    Interessant wird auch, wie die Kinder in einer solchen Konstellation versichert werden. Der Anteil, den die GKV deines Mannes und Du bzw. die PKV, die für das Kind abzuschließen ist, richtet sich nach Euer beider Einkommen.

    Jedenfalls erzählen mir meine Eltern noch davon, daß es vor 40 Jahren ein riesen Theater war, beide Eltern berufstätig und beide in unterschiedlichen GKV. Die Heilbehandlungskosten von mir mußten dann irgendwie gegeneinander verrechnet werden. Das wird heute nicht anders sein. Da könnte es also in der Zukunft richtig spannend werden wer was bezahlt. Bei meinen Eltern war es damals jedenfalls so, daß sie am Ende beide in die gleiche GKV gegangen sind, weil sie das Theater nicht länger mitmachen wollten.

    Gibt es sonst noch wichtige Punkte, die wir bedenken sollten?

    Wer nimmt wann den Erziehungsurlaub?

    Meine Cousine hat es so gemacht, daß ihr Mann die ersten 2 Monate genommen hat und sie danach 12 Monate. Hintergrund: In den ersten 8 Wochen ist sie auf Grundlage des Mutterschutzes eh zuhause, er hat sich derweil um die älteren Kinder gekümmert.
    Problem dabei: Der Erziehungsurlaub muß 2 Monate vorab benatragt werden. Nimmt die Frau den ersten Teil, ist das kein Problem, weil sie die 2 Monate mit dem Mutterschutz überbrücken kann. Nimmt er die ersten 2 Monate und das Kind kommt zu früh...

  • Mit Erziehungsurlaub meinst du wahrscheinlich Elternzeit. Der Mutterschutz wird übrigens auf das Elterngeld angerechnet. Und ich meine die erste Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet werden. Der Termin: Ab Geburt geht aber bei den meisten Arbeitgebern auch durch.


    Was ihr bedenken solltet: Wenn der Vater Elterngeld beziehen möchte, dann geht das nur in ganzen Lebensmonaten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • ElternGeld wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen, das ist das sogenannte Elterngeldnetto und kann deutlich vom realen Netto abweichen.


    Auf GKV hast du keinen Anspruch solange du Beihilfeberechtigt bist.


    Kinder kostenlos in GKV ist während deiner Elternzeit kein Problem, danach geht das nur, wenn der Vater mehr verdient oder du unter der Grenze bleibst.


    Da wird auch nichts geteilt o.ä. das ist keinerlei Problem.


    Elterngeldmonate müssen nicht Elternzeitmonaten entsprechen, aber Elterngeld gibt es nur Lebensmonatsweise. Und Bezüge während des Mutterschutzes werden auch auf Elterngeldmonate angerechnet.


    Elternzeit muss 7 Wochen vorher angemeldet angemeldet werden, soll das ab Geburt sein, dann reicht eine Anmeldung ab Geburt, dies muss mindestens 7 Wochen vor dem VET passieren, dann ist es auch fristgerecht, wenn das Kind früher kommt.


    Wenn die Mutter Elternzeit nach dem Mutterschutz nimmt zählen die Elterngeldmonate trotzdem ab Geburt.

  • ElternGeld wird nicht vom Netto berechnet, sondern vom Brutto abzüglich bestimmter Pauschalen, das ist das sogenannte Elterngeldnetto und kann deutlich vom realen Netto abweichen.

    Ausgangspunkt für das Elterngeld ist gerade nicht Brutto abzgl. bestimmter Pauschalen, sondern durchaus das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate. Abweichungen können auftreten, wenn das Einkommen aus verschiedenen Bestandteilen besteht, da Bonuszahlungen u.ä. nicht anrechenbar sind. Deutlich wird der Unterschied u.a. daran, dass durch geeeignete Wahl der Steuerklassen (und damit lediglich der Beeinflussung des Nettoeinkommens) auch die Elterngeldzahlung beeinflusst werden kann.


    Für Beamte ist das aber letztlich nur ein theoretisches Konstrukt. Das Grundgehalt in A13 dürfte bereits ausreichen, um das maximale Elterngeld von 1800€ im Monat zu beziehen.


    Den weiteren Ausführungen von Susannea möchte ich indes vorbehaltlos zustimmen, diese sind treffend zusammengefasst.

  • Ausgangspunkt für das Elterngeld ist gerade nicht Brutto abzgl. bestimmter Pauschalen, sondern durchaus das durchschnittliche Nettogehalt der letzten 12 Monate.

    Leider deutlich falsch, siehe BEEG §2c

    (sonst wären ja auch die §2e und 2F überflüssig ;) )

    Zitat


    (1) Der monatlich durchschnittlich zu berücksichtigende Überschuss der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit in Geld oder Geldeswert über ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, vermindert um die Abzüge für Steuern und Sozialabgaben nach den §§ 2e und 2f, ergibt das Einkommen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nicht berücksichtigt werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind

    Die Steuerklassen beeinflussen die Abzugspauschale, daher kann die Wahl die Höhe beeinflussen, das Netto ist leider eben nicht interessant.

    Somit zählt ja auch die überwiegende Steuerklasse und nicht die tatsächliche. Ich kann also vor der Geburt Steuerklasse 5 haben und trotzdem Elterngeld nach Steuerklasse 3 berechnet bekommen und zwar für alle Monate. Wäre das Netto interessant, wäre dem nicht so.



    Ich zitiere dazu gerne noch mal das Bundesministerium:

    Die Höhe Ihres Elterngelds richtet sich nach Ihrem sogenannten "Elterngeld-Netto". Dieses berechnet die Elterngeldstelle selbst aus Ihrem Brutto-Einkommen. Dabei wendet die Elterngeldstelle ein vereinfachtes Verfahren an. Deshalb kann sich das Ergebnis unterscheiden von Ihrem tatsächlichen Netto-Einkommen, wie es zum Beispiel auf Ihrer Lohn- oder Gehaltsbescheinigung steht.

    Für Beamte ist das aber letztlich nur ein theoretisches Konstrukt. Das Grundgehalt in A13 dürfte bereits ausreichen, um das maximale Elterngeld von 1800€ im Monat zu beziehen.


    Bei Vollzeit ja. Daher lohnt sich da auch eher kein Steuerklassenwechsel vor der Geburt (höchstens für den Vater) und den nach der Geburt würde ich mir sehr überlegen, weil es dann leicht zu Steuernachzahlungen kommen kann.

    Aber letztendlich ist die Höhe der Steuerzahlungen ja gleich, die Frage ist nur, wann die gezahlt werden müssen.

  • Vielen Dank für die Aufschlüsselung. Ich denke, wir reden beide von nahezu der gleichen Ausgangslage. Die in §2c BEEG vorgenommene Berechnung führt nahezu auf das vorhandene Netto, auch wenn die Pauschalen für Steuer und Sozialabgaben nicht auf den Euro genau die tatsächlich ausgezahlten Werte treffen, was in der Praxis selten eine Rolle spielt.


    Mir ging es vor allem um die Beeinflussbarkeit des späteren Elterngeldes durch die Wahl der Steuerklasse, die im Ansatz "entscheidend sei das Bruttogehalt" als Ausgangspunkt nicht so deutlich heraussticht. Was wir leider selbst schon feststellen durften, ist die Nichtberücksichtigung sonstiger Einkommensquellen wie Bonuszahlungen.

  • Die in §2c BEEG vorgenommene Berechnung führt nahezu auf das vorhandene Netto, auch wenn die Pauschalen für Steuer und Sozialabgaben nicht auf den Euro genau die tatsächlich ausgezahlten Werte treffen, was in der Praxis selten eine Rolle spielt.

    Eben genau nicht, wenn man die Steuerklasse irgendwann gewechselt hatte. Genau daher ist eben wichtig zu wissen, dass vom Brutto gerechnet wird und eben ein Elterngeld-Netto, wie ich ja nun mehrmals erklärt habe, gebildet wird.

    Das kann nämlich manchmal auch zu bösem Erwachen führen, wenn eben nicht nur Bonuszahlungen nicht berücksichtigt werden, sondern eben auch eine ganz andere Steuerklasse zu Grunde gelegt wird.

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