35a seelische Behinderung

  • Hallo,


    kann mir jemand sagen, ob der Paragraph 35a in der Schülerakte vermerkt bleibt oder der Eintrag nach Ablauf der Geltungsdauer entfernt wird?

    Oder steht in der Schülerakte gar nichts, sondern nur in der "Sonderpäd-Akte"?

    Ist 35a nur begrenzt gültig?

    Kann es perspektivisch gesehen Nachteile geben, wenn man diesen Paragraphen beantragt?

    Vielen lieben Dank.

    Kati

  • Bei uns (NDS) wird nicht der Paragraph beantragt, sondern einzelne Maßnahmen auf Grundlage des Paragraphen.

    Da die Mittel dazu vom Jugendamt oder Sozialamt bewilligt werden, haben diese ein Interesse daran, dass das Geld nicht leichtsinnig vergeben wird.

    Maßnahmen müssen immer neu Beantragt und eine Fortsetzung oder Anpassung bewilligt werden.


    Davon unabhängig gibt es in jedem Bundesland Vorgaben, was mit den Schülerakten weitergegeben werden darf.

  • Wieso lässt du dich nicht einfach dort beraten, wo man sich für deine Region auskennt? Obwohl das Gesetz bundesweit gilt, hat sich doch im anderen Thread gezeigt, dass in jedem Bundesland ganz unterschiedlich damit umgegangen wird.


    https://www.berlin.de/sen/juge…nder/eingliederungshilfe/


    Und was soll eine Sonderpäd-Akte sein? Auch was in die Schülerakte kommt, ist in irgendeiner Richtlinie festgelegt, als Lehrerin findest du sicher schnell die passende, wenn du nicht sogar selbst zig Akten sortiert hast.

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