Anstehender Amtsarztbesuch

  • Hi, bei mir steht jetzt endlich auch die Verbeamtung an und damit auch ein Besuch beim Amtsarzt. Vor dem Referendariat hatte ich auch eine amtsärztliche Untersuchung, in welcher nach Klinikaufenthalten und Suchtmitteln gefragt wurde. Ich war mit 17 oder 18 wegen Cannabiskonsums einige Wochen in einer Klinik, habe das damals auch angegeben und deshalb einen (negativen) Drogentest machen müssen. Ich habe auch eine Schweigepflichtsentbindung für die entsprechende Klinik unterschrieben, aber ob da wirklich nachgefragt wurde, kann ich nicht sagen. Außerdem war ich bei einem Psychologen, der mich nach einem Gespräch wieder nach nach hause geschickt hat (keine Therapie nötig, ein entsprechendes Schreiben habe ich auch damals beim ersten Amtsarztbesuch organisiert und vorgelegt.) Die Verbeamtung auf Widerruf klappte aber ohne Probleme, das 2. Staatsexamen ist bestanden. Seitdem sind einige Jahre und TV-H-Verträge vergangen. Ich nehme an, dass ich die Geschichte bei der anstehenden Untersuchung wieder angeben muss. Das Ganze ist jetzt etwa 16 Jahre her, war alles noch vor dem Abitur. Seitdem hatte und habe ich keine Krankheiten, war und bin nicht in Therapie, nahm und nehme keine Medikamente und habe fast keine Krankheitstage. Im Prinzip ist das oben Genannte der einzige Punkt in meiner gesamten Krankheitsgeschichte, der mir ein wenig Sorgen macht, auch weil das Thema schon unangenehm ist, aber ich werde es wieder angeben müssen. Es sind seitdem 16 Jahre vergangen, also mein halbes Leben mit Abitur, Zivildienst, Studium, Ref und Arbeitsverträgen, das sollte keine Probleme geben denke ich. Kann jemand einen vergleichbaren Fall schildern oder sagen, wie weit in die Vergangenheit solche Sachen generell zurückverfolgt werden und als relevant angesehen werden?



    Danke!

  • Ich meine, relevant wären stationäre Behandlungen der letzten 10 Jahre, ambulante der letzten 5, aber ohne Gewähr.

    Auf jeden Fall würde ich genau nachfragen, was er wissen will, und erst dann antworten.

    Nicht ins "Plaudern" kommen, sondern genau die Fragen beantworten, die gestellt werden und das natürlich wahrheitsgemäß.

  • Ich denke es gibt einen Fragebogen, da steht dann wahrscheinlich keine zeitliche Einschränkung drauf. Wenn ich das vorab ausfüllen muss, ist das natürlich etwas schlecht. Wenn das in Form eines Gesprächs stattfindet, werde ich das natürlich so machen, danke.

  • Und wenn ich oder ein anderer dir jetzt sagt, dass du -wenn du es angibst- zu 100% nicht verbeamtet wirst? Willst du dann lügen und es verheimlichen?


    Ich rate dir. Gib es, falls du Zweifel Hast, an! Ignorieren kann der Arzt es immer noch, falls es uninteressant ist. Falls er fragen hat wird er sie dir stellen und ggf. Den ein oder anderen Test machen.


    Du bist dann aber jedenfalls auf der sicheren Seite. Und meine persönliche Einschätzung ist, dass deine Vorgeschichte einer Verbeamtung nicht im Wege steht.

  • 100% Ausschluss aus diesem Grund ist ohnehin nicht gegeben, im Gegenteil. Deswegen muss ich mir diese Frage gar nicht stellen.


    Es ist nur so, bei der ersten Amtsarztuntersuchung vor dem Ref bin ich aus allen Wolken gefallen, als ich den Bogen ausgefüllt habe und mir diese Sache plötzlich wieder eingefallen ist. Bin damals ziemlich unbedarft dorthin gegangen und habe mir vorher keine Gedanken darüber gemacht, was gefragt und getestet werden könnte, weil ich im Prinzip gesund bin.

    Ich will gerade nicht lügen, wenn direkt danach gefragt wird, das könnte ja auch noch nach Jahren nach hinten losgehen, wenn das, wie auch immer, rauskommt. Aber wenn es eben wirklich so ist, dass nur 5 oder 10 Jahre relevant sind und sich das aus auf meine Nachfrage hin so ergibt, dann muss ich es ihm auch nicht auf die Nase binden. Ich ziehe nicht blank, wenn ich die Unterwäsche anbehalten darf.

    Danke für deine Einschätzung.

  • Und wenn ich oder ein anderer dir jetzt sagt, dass du -wenn du es angibst- zu 100% nicht verbeamtet wirst? Willst du dann lügen und es verheimlichen?

    Selbstverständlich. Du etwa nicht?


    @TE: Der Amtsarzt untersucht Dich immer unter der Prämisse, abzuschätzen, ob du irgendwann mal vorzeitig dienstunfähig wirst. Ein Klinikaufenthalt Ende des 20. Jahrhunderts dürfte da kaum interessieren.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Wenn ich das vorab ausfüllen muss, ist das natürlich etwas schlecht.

    Ich musste zwar vorab etwas ausfüllen, habe aber dabei auch zwei Fragen offen gelassen. Diese bin ich dann mit dem Amtsarzt durchgegangen.


    Trinken Sie Alkohol - ja / nein


    Eine völlig blöde Frage, ja ich trinke Alkohol, aber die Menge ist ja das Interessante wohl dabei. Hat der Amtsarzt dann auch so vermerkt.


    Daher eben der Tipp, ausfüllen nur bei Fragen, die eindeutig zu beantworten sind. Rest würde ich offen lassen/im Gespräch angehen.

  • Alles klar, ich danke euch für die Einschätzung. Ich sehe es im Prinzip genauso, Jugendsünden interessieren aktuell da nicht mehr, zudem anschließend alles super gelaufen ist, bis auf die Verbeamtung in der Heimat, darauf warte ich wirklich schon eine Weile. Deswegen bin ich vielleicht auch etwas nervös.


    Ansonsten, ja, ich werde mir den Bogen anschauen und dann das Gespräch suchen, das erscheint mir am geschicktesten.

  • Bei den Stellen, bei denen du auch zum Ref Atteste eingereicht hast, könntest du diese erneut mit einreichen. Insgesamt liest sich das aber völlig unproblematisch. Also mach dir keinen Kopf, das klappt. :) Schön, dass du jetzt endlich eine unbefristete Stelle bekommen hast. Alles Gute!

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hallo an alle,


    ich muss bald für die Verbeamtung auf Probe in Ba-Wü zum Amtsarzt.

    Sind die gesundheitlichen Anforderungen für das Bestehen dieser Untersuchung die gleichen wie bei der Verbeamtung auf Widerruf? An meinem Gesundheitszustand hat sich seit dieser ersten Amtsarztuntersuchung nichts geändert - allerdings ist meine Gesundheit nicht die beste. Ich habe nun Angst. Schon ein Kloß im Hals, wenn ich nur daran denke. Und dann ist da noch der schöne Anamnesebogen:

    https://www.gesundheitsamt-bw.…tlichen_Vorgeschichte.pdf


    "Welche bedeutsame Erkrankungen wurden bei Ihnen bisher festgestellt (haben sie durchgemacht)?"


    Was bedeutet schon "bedeutsam"... das kann man doch jetzt interpretieren, wie man will, oder? Oder liegt es an mir, "bedeutsam" schon dahingehend zu verstehen, ob sich daraus eine Dienstunfähigkeit entwickeln könnte? Das ist ja eigtl Aufgabe des Arztes.

    Und was passiert eigentlich, wenn man auf dem Anamnesebogen etwas nicht ankreuzt?


    :(

  • Grundsätzlich musst du alles wahrheitsgemäß beantworten.


    Allerdings finde ich die Frage auch sehr offen gestellt ("bedeutsam" --> in welcher Hinsicht? Bedeutsam ist relativ...) und als solle man selbst entscheiden, wie bedeutsam nun eine Pollenallergie oder eine Nussallergie ist, eine Mittelohrentzündung oder welche Art von Unfall. Mal vom Fahrrad gefallen ohne Folgen ist unbedeutend, ein Autounfall mit Schädel-Hirn-Trauma wohl bedeutsam. Aber wo ist die Grenze und wie soll man das als Laie wissen?


    Oder liegt es an mir, "bedeutsam" schon dahingehend zu verstehen, ob sich daraus eine Dienstunfähigkeit entwickeln könnte? Das ist ja eigtl Aufgabe des Arztes.

    Sehe ich auch so. Im Zweifel würde ich lieber nachfragen.

  • Ja, die Anforderungen sind dieselben. Ich habe eine Bekannte, die ebenfalls im Ref nicht direkt durchgekommen ist und deshalb zur Verbeamtung auf Probe nochmal zum Amtsarzt musste. War ein anderer Arzt als in Runde 1 und lief ihrer Aussage nach völlig unproblematisch. Je nachdem, was beim ersten Amtsarztbesuch bei dir kritisch angemerkt wurde und dazu geführt hat, dass du jetzt noch einmal antreten musst, könntest du versuchen die neuralgischen Stellen durch Facharztatteste vorzuentlasten, aus denen hervorgeht, dass Krankheit xy vollständig geheilt werden konnte und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Mir hat das mit der Schwerbehinderung den Allerwertesten gerettet und dazu geführt, dass ich direkt ohne weiteren Amtsarztbesuch durchgekommen bin beim Amtsarzt, obgleich es mir vor dem Ref noch gesundheitlich deutlich schlechter ging als inzwischen.


    Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Erkrankung bedeutsam ist, dann kannst du das a) mit einer Schwerbehindertenvertretung (deiner Gewerkschaft oder bei deinem staatlichen Schulamt) besprechen, die sind in diesen Fragen nämlich äußerst firm und b) ggf. die Frage dennoch offen lassen und mit Amtsa(e)rzt:in besprechen. Wenn du bewusst etwas nicht angibst/ankreuzt, was dir bekannt ist und du angeben müsstest kann das unproblematisch sein, weil es eh keine Rolle gespielt hätte für die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit oder dir später auf die Füße fallen, wenn du aufgrund des verschwiegenen Gesundheitproblems x größere Probleme bekommen würdest und sowohl bekannt wäre, dass Problem x bereits früher im Leben auftritt, ergo verschwiegen wurde, als auch Problem x ein relevanter Ausschlussgrund wäre für die Verbeamtung. Insofern: Vorab beraten lassen und dann offen mit Arzt oder Ärztin sprechen über deine Fragezeichen. Nichts verschweigen, aber dich selbst konstruktiv präsentieren, sprich nicht deine Defizite, Schwächen und Probleme hervorheben, sondern deine Lösungen für diese Probleme, die dich fit sein und bleiben lassen im Beruf herausarbeiten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja, die Anforderungen sind dieselben. Ich habe eine Bekannte, die ebenfalls im Ref nicht direkt durchgekommen ist und deshalb zur Verbeamtung auf Probe nochmal zum Amtsarzt musste. War ein anderer Arzt als in Runde 1 und lief ihrer Aussage nach völlig unproblematisch. Je nachdem, was beim ersten Amtsarztbesuch bei dir kritisch angemerkt wurde und dazu geführt hat, dass du jetzt noch einmal antreten musst, könntest du versuchen die neuralgischen Stellen durch Facharztatteste vorzuentlasten, aus denen hervorgeht, dass Krankheit xy vollständig geheilt werden konnte und keine Einschränkung für den Zielberuf besteht. Mir hat das mit der Schwerbehinderung den Allerwertesten gerettet und dazu geführt, dass ich direkt ohne weiteren Amtsarztbesuch durchgekommen bin beim Amtsarzt, obgleich es mir vor dem Ref noch gesundheitlich deutlich schlechter ging als inzwischen.


    Wenn du unsicher bist, ob eine bestimmte Erkrankung bedeutsam ist, dann kannst du das a) mit einer Schwerbehindertenvertretung (deiner Gewerkschaft oder bei deinem staatlichen Schulamt) besprechen, die sind in diesen Fragen nämlich äußerst firm und b) ggf. die Frage dennoch offen lassen und mit Amtsa(e)rzt:in besprechen. Wenn du bewusst etwas nicht angibst/ankreuzt, was dir bekannt ist und du angeben müsstest kann das unproblematisch sein, weil es eh keine Rolle gespielt hätte für die Verbeamtung auf Probe/Lebenszeit oder dir später auf die Füße fallen, wenn du aufgrund des verschwiegenen Gesundheitproblems x größere Probleme bekommen würdest und sowohl bekannt wäre, dass Problem x bereits früher im Leben auftritt, ergo verschwiegen wurde, als auch Problem x ein relevanter Ausschlussgrund wäre für die Verbeamtung. Insofern: Vorab beraten lassen und dann offen mit Arzt oder Ärztin sprechen über deine Fragezeichen. Nichts verschweigen, aber dich selbst konstruktiv präsentieren, sprich nicht deine Defizite, Schwächen und Probleme hervorheben, sondern deine Lösungen für diese Probleme, die dich fit sein und bleiben lassen im Beruf herausarbeiten.

    Vielen Dank für die ausführliche Antwort.

    Jetzt verstehe ich erst, dass nicht alle nochmal zur Verbeamtung auf Probe zum Amtsarzt müssen, sondern nur ich.

    Der Witz an der Sache ist, dass ich auch schwerbehindert bin und die Ärztin damals, so denke ich heute, das Kreuzchen in der untersten Zeile vergessen hat zu setzen. Ich habe mir mein altes ärztliche Zeugnis gerade nochmal angeschaut.


    (Zum Zeitpunkt der ärztlichen Untersuchung bestand eine festgestellte Schwerbehinderung (GdB we

    nigstens 50) bzw. eine amtliche Gleichstellung:

    Ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung Z] liegt vor, [Z liegt nicht vor.

    Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ist mit dem Eintritt von Dienstunfähigkeit innerhalb von fünf Jah

    ren □ nicht zu rechnen, □ zu rechnen.)


    Sie sagte mir nämlich, dass ich nicht nochmal zum Amtsarzt müsste bei der Verbeamtung auf Probe.


    Gleichzeitig hat sie sich über die Formulare vom RP aufgeregt, und dass es da EDV-technisch oder verwaltungstechnisch Probleme gäbe, mit denen sie sich als Hausärztin jetzt auch noch rumschlagen muss... (und dass das RP shice wäre lol). Dann musste ich ihr nochmal ein neues Dokument ausdrucken oder vorbeibringen... oder abholen... ich erinnere mich dunkel, aber da war was. Ich glaube, sie hat das unterste Kreuzchen schlicht vergessen. :traenen:


    Ach Mann. Ich habe Angst, dass wenn ich wirklich wahrheitsgemäß antworte, meine Verbeamtung nun doch auf dem Spiel steht.

  • Wenn sie das Kreuzchen wirklich nur vergessen hätte, wäre es natürlich die einfachste Lösung einfach wieder zu dieser Ärztin zu gehen, die dich schon kennt und dann einfach nur ihren Irrtum korrigieren kann. Besteht diese Option für dich, sprich ist die Ärztin noch auf der Liste?


    Ansonsten: Gut vorbereiten, Atteste deiner behandelnden Fachärzte besorgen (mit GdB 50 bzw. Gleichstellung geht es ja nur um die kommenden 5 Jahre, die perspektivisch beurteilt und günstig prognostiziert werden können, das kann ein Facharztattest perfekt nachweisen, denn der Facharzt kennt dich ja viel besser, kennt unter Umständen auch das Krankheitsbild besser,...) und vorab nochmal bewusst reflektieren, was an deiner Erkrankung als problematisch erachtet werden könnte für den Schuldienst und wie du das- sei es auf gezielte Nachfrage zu Symptomen, sei es zur Darstellung vorliegender Erkrankungen- so präsentieren kannst, dass du vollkommen ehrlich bleibst, dich aber nicht als Sammlung von Defiziten im Bereich X präsentierst sondern eben hervorheben kannst, wie du mit Symptom X umzugehen gelernt hast, damit es dir bei der Arbeit keine Probleme bereitet, welche Hilfssysteme du ggf. hast und nutzt, welche Entlastungen greifen, welche Einschränkungen du vielleicht auch ungeachtet von Symptom Y gerade nicht hast, die man erwarten könnte. Der magische Satz für die Facharztatteste lautet "Infolge von Erkrankung X liegt keine Einschränkung für den Zielberuf vor." Das ist eine Hürde, an der ein Amtsarzt nicht mal eben vorbeihoppelt ohne entsprechende Anhaltspunkte und Nachweise zu haben. Ich habe deutlich mehr als GdB 50 und keine Grunderkrankung, die als besonders "schuldienstfreundlich" erachtet wird. Gute, strategische Vorbereitung, Ehrlichkeit und rhetorisch kluge, konstruktive und aufrichtige Selbstdarstellung sind der Weg damit eine vorliegende Schwerbehinderung keinesfalls zum Ausschlussgrund werden muss, vor allem, wenn es im Ref nur an einem vergessenen Kreuzchen gelegen hat.


    Deine Angst verstehe ich wirklich gut. Mir ging auch die Düse, als das RP mir zunächst mitgeteilt hat, meine Akte wäre aus dem anderen RP noch nicht überstellt worden und ich müsste deshalb nochmal zum Amtsarzt. Konnte ich nach Beratung durch meine Gewerkschaft letztlich abwenden mit dem Hinweis, dass es nicht mein Verschulden sei, wenn die Akte nicht rechtzeitig überstellt worden sei (habe dann einen Scan des alten Amtsarztgutachtens per Mail eingeschickt zur Überbrückung, damit war das dann geregelt), aber für mich als Schwerbehinderte eine unverhältnismäßige Zumutung erneut einen solchen Besuch vorzubereiten, da mich das mehrere Wochen kosten würde im Hinblick auf die erforderlichen fachärztlichen Atteste, weil das in meinem Fall eben kein Selbstläufer wäre. Du hast das aber ja schonmal geschafft und bist offensichtlich nicht infolge deines Gesundheitszustand in Runde 2 geschickt worden. Mach dir das unbedingt bewusst. Du schaffst das! :troest:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meine alte Ärztin hat nun Urlaub. Zu der wäre ich sonst ganz gern wieder gegangen.


    Ein Facharztattest bekomme ich auf die Schnelle leider auch nicht. Im Schwerbehindertenstellenverfahren ist für alles ja nur 2 Wochen vorgesehen, inklusive Postwege. Weil ich nicht mit dem Amtsarzttermin gerechnet habe, habe ich den Brief vom RP auch erst am zweiten Tag richtig gelesen, an dem er bei mir war. Das war auch ein Fehler. :daumenrunter: Als ob man nach dem Ref nicht mal 2 Tage mit der Familie verbringen darf.


    Ich werde mich rethorisch so vorbereiten, wie du es geraten hast.

  • ...

    "Welche bedeutsame Erkrankungen wurden bei Ihnen bisher festgestellt (haben sie durchgemacht)?"


    Was bedeutet schon "bedeutsam"...

    In dem von dir verlinkten Bogen ist doch jedes Organ aufgeführt, schreib einfach hin, was du weißt. "Angina mit 13" ist eher nicht bedeutsam, "Diabetes" halt schon. Alles was chronisch ist oder dir in Erinnerung, weil eben bedeutsam, würde ich angeben.

  • Meine alte Ärztin hat nun Urlaub. Zu der wäre ich sonst ganz gern wieder gegangen.


    Ein Facharztattest bekomme ich auf die Schnelle leider auch nicht. Im Schwerbehindertenstellenverfahren ist für alles ja nur 2 Wochen vorgesehen, inklusive Postwege. Weil ich nicht mit dem Amtsarzttermin gerechnet habe, habe ich den Brief vom RP auch erst am zweiten Tag richtig gelesen, an dem er bei mir war. Das war auch ein Fehler. :daumenrunter: Als ob man nach dem Ref nicht mal 2 Tage mit der Familie verbringen darf.


    Ich werde mich rethorisch so vorbereiten, wie du es geraten hast.

    Lass dich nochmal von deiner Bezirksschwerbehindertenvertretung und/oder der Schwerbehindertenvertretung deiner Gewerkschaft beraten zu deiner Situation. Wenn das Facharztattest ausschlaggebend wäre im Hinblick auf eine Verbeamtung könntest du möglicherweise überbrückend ein Attest deines behandelnden Hausarztes einreichen, der Bezug nehmen kann auf die ihm vorliegenden Facharztberichte der letzten Jahre. Wenn das nicht ausreichend wäre, könnte der/die Amtsa(e)rzt:in über eine Freigabeerklärung nachträglich eine Stellungnahme des behandelnden Facharztes einfordern. Im worst case würdest du dann erstmal im Angestelltenverhältnis eingestellt und könntest verbeamtet werden, sobald gesundheitlich gesehen alles geklärt werden konnte. Die engen zeitlichen Vrogaben im Schwerbehindertenverfahren sind eben nur begrenzt kompatibel mit dem, was man als Mensch mit Schwerbehinderung für die amtsärztliche Untersuchung tatsächlich nachweisen muss. Hattest du vielleicht für die erste Untersuchung bereits ein fachärztliches Attest eingereicht? Falls ja: Hast du davon noch eine Ausfertigung, die du hilfsweise zusammen mit dem hausärztlichen Attest ("Infolge von Erkrankung xyz besteht unter Berücksichtigung der fachärztlichen Berichte aus dem Zeitraum von ... bis ... keine Einschränkung für den Zielberuf.") einreichen könntest?


    Melde dich gerne, wenn du noch Fragen haben solltest und lass dich keinesfalls unterkriegen. Du hast dich bereits durch Studium und Ref gekämpft. Daran scheitern auch Menschen ohne schwere gesundheitliche Probleme, die du noch zusätzlich bewältigst. Ich habe zwar von Lehrkräften ohne Behinderung einige Vorurteile zu hören bekommen über das angebliche Verhalten von Lehrkräften mit Behinderung, diejenigen KuK mit Behinderung die ich bislang an verschiedenen Stellen persönlich kennenlernen durfte sind allerdings ausnahmslos toughe Kämpfer:innen, die es geschafft haben für sich selbst einzustehen, im Beruf ihre Frau oder ihren Mann zu stehen und die aus ihrer eigenen Geschichte sowohl Kraft ziehen als auch sich ihre Empathie gewahrt haben. Ich bin insofern der festen Überzeugung, dass Lehrkräfte wie du oder ich Schulen mit zu besseren Lernorten machen, weil wir oftmals mehr wissen über die unvermuteten, unverschuldeten Härten des Lebens und den Umgang damit, die auch unsere SuS beinträchtigen und/oder stärker machen können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ein kurzes Update: es hat geklappt und ich bin ab September Beamtin auf Probe :)


    ich hatte nun einige Telefonate mit dem RP, war schon bei zig amtsärztlichen Untersuchungen und denke, den Apparat mittlerweile so einigermaßen verstanden zu haben. Falls es Fragen (auch Behinderung betreffend) gibt, stehe ich mit Rat und Tat zur Seite.


    CDL s Beiträgen kann ich ansonsten nur 100% zustimmen.

  • Ganz herzlichen Glückwunsch Mimi, gut gemacht! :rose: Jetzt kurz durchatmen und dann nochmal prüfen für dich, ob du über das Schulamt zusätzliche Ermäßigungsstunden beantragen möchtest. Bei manchen Arten von Behinderung stellt der Schuldienst eine besondere Belastung dar, weshalb es möglich ist zusätzlich zu den Ermäßigungsstunden qua GdB beim zuständigen Schulamt 1-2 weitere Ermäßigungsstunden pro Schuljahr zu erlangen. Diese werden je nach Art der Behinderung für maximal 5 Jahre gewährt, ehe man sie erneut beantragen muss (kürzer z.B. bei einer Erkrankung mit möglicher Heilungsprognose, länger, bei einer Erkrankung ohne/mit sehr schlechter bzw. langfristiger Heilungsprognose). Solche Behinderungen sind beispielsweise alle Arten seelischer Behinderungen (psychische Erkrankungen), bestimmte motorische Einschränkungen/orthopädische Probleme, unter Umständen Hörschädigungen, schwere akute Erkrankungen (Krebs beispielsweise), etc. Prüf´ für dich selbst basierend auf deinem Wissen über deine Erkrankung und den Erfahrungen im Ref, ob deine dem GdB zugrundliegende Erkrankung im Schuldienst eine besondere Beeinträchtigung darstellt. Wenn du das Gefühl hast, das könnte zutreffen, besprich das mit einem deiner behandelnden Ärzte. Wenn dein behandelnder Arzt das ähnlich sieht wie du, muss ein entsprechendes ärztliches Attest erstellt werden, dazu ein kurzer schriftlicher Antrag deinerseits, den du mit dem Attest an die zuständige Schwerbehindertenvertretung im Schulamt zurücksendest. Bei psychischen Erkrankungen werden beispielsweise regelmäßig zwei zusätzliche Ermäßigungsstunden gewährt, da diese als ganz besonders beeinträchtigend gelten für den Schuldienst- online findest du Informationen zum Prozedere (melde dich, wenn du Fragen hast oder ich dir Informationen dazu verlinken soll). Das Verfahren ist sehr unkompliziert meiner Erfahrung nach, wird sehr flott entschieden und man wird sehr gut beraten von den zuständigen Schwerbehindertenvertretungen, mit denen man auf dem Weg gleich mal in Kontakt kommt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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