Versetzung nach Elternzeit in angegebenen Kreis/Ort

  • Guten Abend zusammen,

    ich bin neu hier und freue mich auf einen regen Austausch.


    Aktuell befinde ich mich in Teilzeit, Elternzeit. Ich vertrete mich selber.

    Nun ist es so, dass ich aufgrund meiner Elternzeit einen Versetzungsantrag stellen kann und von der 30/35 km Regel in NRW profitieren kann.

    Es gibt eine Schule gleich bei mir um die Ecke. Leider haben die keinen Bedarf an meiner Fächerkombination, obwohl ich mit Mathematik dachte was bieten zu können.

    Nundenn. Meine Frage ist, wenn ich nun über OLIVER ganz am Ende das Einzugsgebiet anklicke, in der diese, als einzige Schule im meinem Fachbereich ist, anklicke.. Muss diese Schule mich dann nehmen, bzw muss ich dieser dann zugeordnet werden, auch wenn die eigentlich lieber wen in Englisch oder ähnliches haben möchten?


    Wer könnte mir, sofern hier keiner bescheid weiß in dieser Frage helfen.


    Besten Dank für die Antworten im Voraus,

    Jule

  • Jule2020

    Hat den Titel des Themas von „Verletzung nach Elternzeit in angegebenen Kreis/Ort“ zu „Versetzung nach Elternzeit in angegebenen Kreis/Ort“ geändert.
  • Angesichts von NRW als BL wird es einige Antworten geben, in jedem Fall aber ist dein Bezirkspersonalrat (wäre hier im BW dem RP untergeordnet, in NRW wohl bei der Bezirksregierung) dein passender Ansprechpartner, mit dem du deinen Fall ausführlich klären und besprechen solltest, damit dieser sich für dich einsetzen kann. Zusätzlich könnte sicherlich deine Gewerkschaft dir wichtige ergänzende Hinweise geben.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß nicht, ob es eien Sonderregel gibt, wenn man sich während der Elternzeit sich selbst vertritt, denn eigentlich heißt es, nach 7 (oder 8?) Monaten, Rückkehr aus der Elternzeit...


    Aber: Du brauchst selbst keine Schule, die dich will (auch wenn es hilfreich sein kann). Wenn du Anspruch auf die Versetzung hast, wird man dich in dem Umkreis irgendwohin schicken. Ganz problemlos. Ob die Schule eine Party macht, weil sie deine Fächer braucht oder doch lieber selbst eigene Fächer ausgeschrieben hätte, ist egal. Es kann sein, dass die Schule ablehnt, wenn man ihr die Fächerkombi nennt (keine weiteren Infos), wenn sie gut begründen kann, dass sie in deinen Fächern überbelegt ist. Dann kriegst du eine andere Schule. Innerhalb des Radius. Es kann also 35 Kilometer auf Landstraßen sein und muss nicht die Schule um die Ecke sein.
    Um den Zufall zu lenken, kann man einer Schule vorstellig werden, die dann bei der "Wunschrunde" Interesse an deinen Fächern meldet, und wie der Zufall so will, passt es. Aber auch ohne Schule in der Hand wirst du versetzt, wenn du Anspruch darauf hast.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man sich in der Elternzeit selbst vertritt bzw. jemand anderen vertritt, ist man in der Wahl der Schule relativ frei. Ähnlich ist es, wenn man im Anschluss Urlaub aus familienpolitischen Gründen nimmt. Das geht ja, bis das Kind 12 Jahre alt ist - und bis dahin hat man genug Zeit, sich um die Versetzung zu kümmern.

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