Hattet ihr solche Situationen schon? Umgang von Mitschülern bei Streit?

  • @ Botzbold

    Das StGB in der pädagogischen Arbeit heranzuziehen, um die Verwerflichkeit einer Tat zu begründen, macht mir immer Bauchschmerzen. So gibt es in diesem Werk immer wieder überholte Regeln, wo dann moralische Verwerflichkeit und Strafbarkeit im Widerspruch stehen. Hier wâre dann gesellschaftliches Handeln zur Änderung gefragt. So ist die von Dir genannte Problematik "Drogen" eine solche. Derzeit ist damit zu rechnen, dass es zu Änderungen im Betubungsmittelrecht kommen. In 20 Jahren werden die dann 50 jährigen Kollegen die Frage von SuS gefallen lassen müssen, warum wir das damals zugelassen haben. Nicht anders war es bezüglich der Strafbarkeit homosexueller Handlungen. Oder wie wäre es mit dem 218 StGB?

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    chemikus08

    Die Änderungen im Betäubungsmittelrecht, so sie denn kommen sollten, werden meiner Einschätzung nach nicht im schulischen Kontext berücksichtigt werden können. Das dürfen sie meines Erachtens auch nicht. Letztlich wollen wir mit Sicherheit nicht, dass künftig in der Schule "offiziell" gedealt wird oder die SchülerInnen "stoned" zum Unterricht erscheinen. Daher muss man auch bei Drogenkonsum und Dealen innerhalb des schulischen Bereichs weiterhin sanktionieren.

    Was den 175er und den 218er angeht, so magst Du da in der Sache Recht haben, hier sehe ich aber nicht den unmittelbaren Bezug zum Schulbereich.

  • Da lass uns Mal die konkreten Änderungen im BTM abwarten. Ich könnte mir aber schon vorstellen, dass zwar das Dealen nach wie vor strafrechtlich relevant bleibt, Genuss und Besitz jedoch ähnlich einzustufen sind wie beim Tabak. Folgerichtig kann ich dann jemanden der beim Cannabis Konsum erwischt wird, nach wie vor sanktionieren, aber nicht mehr direkt von der Schule schmeissen, wie es heute leider noch häufige Praxis ist.

    An alle Deutschlehrer:
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  • @ Botzbold

    Das StGB in der pädagogischen Arbeit heranzuziehen, um die Verwerflichkeit einer Tat zu begründen, macht mir immer Bauchschmerzen. So gibt es in diesem Werk immer wieder überholte Regeln, wo dann moralische Verwerflichkeit und Strafbarkeit im Widerspruch stehen. Hier wâre dann gesellschaftliches Handeln zur Änderung gefragt. So ist die von Dir genannte Problematik "Drogen" eine solche. Derzeit ist damit zu rechnen, dass es zu Änderungen im Betubungsmittelrecht kommen. In 20 Jahren werden die dann 50 jährigen Kollegen die Frage von SuS gefallen lassen müssen, warum wir das damals zugelassen haben. Nicht anders war es bezüglich der Strafbarkeit homosexueller Handlungen. Oder wie wäre es mit dem 218 StGB?

    Du setzt den strafrechtlichen Umgang mit Cannabis nicht ernsthaft gleich mit der strafrechtlichen Diskriminierung Homosexueller oder den Umgang mit Abtreibungen?!?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • CDL

    Du kennst den historischen Hintergrund warum und wieso es überhaupt zur strafrechtlichen Regelung rund um Cannabis gekommen ist?

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  • Bolzbold

    Hier werden in der Tat die wesentlichen Aspekte wiedergegeben.

    Entgegen der Meinung von CDL bin ich nicht der Auffassung, dass man die erwāhnten Taten unmittelbar miteinander vergleichen kann. An einer Stelle jedoch haben sie eine entscheidende Gemeinsamkeit. Es liegen in allen Fällen keine hinreichenden ethischen Gründe vor, die einer Gesellschaft das Recht geben, einen Menschen wegen dieser Handlungen (wenn auch in vielen Fällen nur theoretisch) hinter Schloss und Riegel zu setzen. Jeder der schon Mal als Schöffe an einem Urteil mitgewirkt hat, weiss was es für Angeklagte, Angehörige und Partner bedeutet, wenn ein Mensch für lângere Zeit weggesperrt wird. Da fängt man an, auch das Strafrecht nochmal zu hinterfragen. Und ja, ich bin fest davon überzeugt, dass wir als Gesellschaft nicht das Recht haben, jemanden wegen des Besitzes von Drogen für den Eigenbedarf hinter Gitter zu setzen. Diese Auffassung geht, dessen bin ich mir bewusst, deutlich über die geplante Legalisierung hinaus. Hier würde ich mir wünschen, wenn die bestehende Drogenpolitik nochmal in Gänze überarbeitet würde.

    An alle Deutschlehrer:
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  • Du setzt den strafrechtlichen Umgang mit Cannabis nicht ernsthaft gleich mit der strafrechtlichen Diskriminierung Homosexueller oder den Umgang mit Abtreibungen?!?

    Als Illustration der Tatsache, dass das Recht - und damit auch das Strafrecht - Wandlungen unterliegt, die letztlich (wenn auch meist langsam) sich wandelnde gesellschaftliche Normen widerspiegeln: Warum nicht?

  • Als Illustration der Tatsache, dass das Recht - und damit auch das Strafrecht - Wandlungen unterliegt, die letztlich (wenn auch meist langsam) sich wandelnde gesellschaftliche Normen widerspiegeln: Warum nicht?

    So wie du es formulierst ist der Gedankengang nachvollziehbar, bei Chemikus erstem Beitrag dazu las es sich anders für mich, deshalb die Nachfrage.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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