Lehrbefähigung Sek 2 nachholen

  • Hallo zusammen,


    ich bin Sek 1 Lehrkraft in NRW. Studiert habe ich Lehramt mit dem Schwerpunkt Haupt-, Real- und Gesamtschule (Staatsexamen).


    Aktuell spiele ich mit dem Gedanken, die Lehrbefähigung für die Sek 2 nachzuholen.


    Gibt es hier zufällig Kolleginnen und Kollegen, die damit Erfahrung gemacht haben? Wie zeitintensiv war das Nachholen für die Sek 2 an der Uni? Funktioniert das überhaupt neben einer Vollzeitstelle? Habt ihr generelle Empfehlungen an mich?


    Ich würde mich über Antworten freuen und wünsche allen einen schönen Sonntag.


    Herzliche Grüße

    Tey

    • Offizieller Beitrag

    Du redest über ein Vollstudium abzüglich der Kurse, die dir von deinem Erststudium anerkannt werden. Also: ziemlich lang.
    In RLP gab es lange Zeit sogenannte Aufstiegsprüfungen, in NRW habe ich noch nie davon gehört.
    Welche Fächer hast du denn? und wann war dein Abschluss? (modularisiert?) Hattet ihr viele gemeinsame Kurse? (real und auf der Prüfungsordnung?)

  • Hallo chilipaprika,


    vielen Dank für deine Antwort. Studiert habe ich Anglistik/SoWi. Im Prinzip war es so, dass wir die gleichen Kurse hatten. Die Sek 2 Studentinnen/Studenten haben eben mehr Kurse belegen müssen und pro Fach eine weitere Examensprüfung abgelegt.

    • Offizieller Beitrag

    Dann schaue mal, wieviel aus dem Erststudium für das Sek2-Studium anerkannt wird.
    (und ehrlicherweise ist mir nicht klar, wie das mit dem Referendariat läuft. Ich weiß, dass man keine 2 Referendariate braucht, ich weiß aber nicht, was du für den "Aufstieg" brauchst).
    Die Frage könnte man dir sicher bei der Bezirksregierung beantworten.

  • Da hilft, wie immer, ein Blick in das Gesetz, hier das Lehrerausbildungsgesetz von NRW:


    § 15 Mehrere Lehrämter

    (1) Wer die in § 10 vorgesehenen Hochschulabschlüsse oder nach früherem Recht Erste Staatsprüfungen für zwei Lehrämter erworben hat, erwirbt die Befähigung zu beiden Lehrämtern durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes und Bestehen einer Staatsprüfung (§ 7). Dies gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die bereits einmal wegen mangelnder Eignung aus dem Vorbereitungsdienst für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt entlassen worden sind oder eine Laufbahnprüfung oder Zweite Staatsprüfung für eines dieser Lehrämter oder ein entsprechendes Lehramt endgültig nicht bestanden haben.

    (2) Wer eine Lehramtsbefähigung erworben hat, kann die Befähigung zu einem weiteren Lehramt durch Erwerb des in § 10 für dieses Lehramt vorgesehenen Hochschulabschlusses erwerben. Besondere Studiengänge haben nach Maßgabe der Verordnung nach § 9 Abs. 2 eine Regelstudienzeit von mindestens zwei Semestern.

    (3) Geeignete Studien- und Prüfungsleistungen aus vorangegangenen Studiengängen werden angerechnet; es ist ein weiteres Praxiselement nach § 12 für das angestrebte Lehramt zu leisten. Inhaberinnen und Inhaber einer Lehramtsbefähigung, die bereits als Lehrkraft tätig sind, müssen im Rahmen eines berufsbegleitenden Studiums kein weiteres Praxiselement nach § 12 ableisten.


    Solche "besondere Studiengänge" sind mir nicht bekannt, müsstest du an den umliegenden Unis erfragen. Allein über Anerkennungen ist jedoch kein Abschluss erwerbbar (Hochschulgesetz NRW §63).


    Gong:)

Werbung