Seiteneinstieg Mecklenburg Vorpommern Grundschule

  • Hallo zusammen!

    Ich kann meine aktuelle Freude kaum ausdrücken, ich darf als Seiteneinsteiger an eine Grundschule gehen.

    Ich freue mich darüber riesig.

    Nur habe ich ein paar Fragen und vielleicht kann mir jemand helfen. - Ich wäre dafür sehr dankbar -

    Ich bin aktuell noch in der freien Wirtschaft tätig. Leider habe ich einen recht doofen Arbeitsvertrag, welcher mir zu jedem Quartal mit 3 monatiger Kündigungsfrist erlaubt zu kündigen. Das heißt ich wäre eigentlich erst zum 01.07. verfügbar. Nun habe ich eine Anstellung zum 01.02. bekommen. Ich versuche natürlich alles mögliche um aus dem Vertrag wesentlich früher heraus zu kommen, nur weiß ich nicht, ob dieses klappt. Daher meine Frage, denkt ihr, sie wären auch bereit noch etwas zu warten? Ich habe riesige Angst, dass ich die Stelle dadurch verliere.

    Meine nächste Frage ist, wie war eure Eingruppierung? Steigt die Eingruppierung nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikation?

    Ich habe mein Diplom an der MLU in Halle gemacht. Nebenbei habe ich meine Ausbildung zum Ausbilder durchgeführt. Weiterhin besitzt ich die Trainerlizenz fürs Kinder- und Jugendturnen. Ich habe viele Weiterbildungen in dem Bereich gemacht sowie konnte ich schon an Weiterbildungen des IQ MV teilnehmen (immer dort wo Platz war).

    Vielleicht kann mir jemand helfen!

    Besten Dank im Voraus!!!

    Liebe Grüße

    Anne

  • Nuja, Du könntest ja z.B. eine fristlose Kündigung von deinem jetzigem Arbeitgeber provozieren (z.B. einfach nicht mehr hingehen).


    Sowas sollte natürlich wohl überlegt sein (!!) - aber einen Job los zu werden ist immer einfacher als einen zu bekommen...

  • Hallo und willkommen,

    in Sachsen-Anhalt ist man bereit zu warten. Zumindest hat man das bei mir gemacht. Allerdings war meine vertragliche Bindung nicht so lang und ich unterrichte in der Sekundarstufe.

    Frage doch bei deinem Arbeitgeber wegen einer Vertragsaufhebung o.ä. und deiner Sachbearbeitung im Landesschulamt nach, wie lange man dort bereit ist zu warten?


    Die Konditionen sind in jedem Bundesland anders, da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Auf der Seite deines Landesschulamtes solltest du unter dem Stichwort “Eingruppierung” und “Seiteneinstieg” eigentlich fündig werden.

  • Hallo, willkommen in MV.


    Zum Thema Vertrag - dieses Problem haben sehr viele Seiteneinsteiger. Was das "Warten" betrifft, am besten im zuständigen Schulamt anrufen und nachfragen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob das Schulamt die Option "Warten" kennt bzw. formal umsetzen kann. Die Schulämter hier sind i.d.R. SEHR speziell (...) Es würde mich nicht sehr wundern, wenn es heißt, man kann die Stelle annehmen oder ablehnen, und sich später neu bewerben (womit man später dasselbe Problem ja wieder hätte).


    Die Eingruppieren hier sind völlig intransparent. Mir selbst sind von verschiedenen Schulämtern für quasi dieselbe Stelle (gleiche Fächer, gleiche Schulform) völlig verschiedene Eingruppierungen angeboten worden, von E10 bis E12. E13 gibt es erst nach Abschluss aller Weiterbildungen einschließlich der Bewährungszeiten, die im besten Fall 3 Jahre dauern, im schlechtesten 10 Jahre. Im Gespräch ist gerade auch eine komplette Umstellung des Seiteneinstiegs hin zu etwas ähnlichem wie ein Referendariat (ähnlich wie in anderen Bundesändern). Sofern man nicht zwei Fächer angerechnet bekommt, muss man dann nachstudieren. Ob diese Gesetzesänderung kommt (die fertig in der Schublade liegt), ist derzeit unklar, aufgrund des Politikwechsels. Derzeit hängt man hier in den Seilen und weiß nicht so recht, wie es formal weitergeht. Das betrifft vor allem diejenigen, die vor kürzerer Zeit angefangen haben und bereits Leistungen erbracht haben. Die Verzahnung von Vorhandenem und neuer gesetzlicher Regelung ist derzeit völlig unklar (da liegt wohl auch noch nicht einmal etwas in der Schublade).


    Hinsichtlich der Anerkennung insbes. im Sport kenne ich mich nicht aus. Berufserfahrungen werden aber i.d.R. letztendlich formal nur anerkannt, wenn sie im schulischen Bereich erfolgten, und wohl sogar in derselben Schulform. Ich selbst habe z.B. Vorerfahrungen aus einem anderen Bundesland aus dem Gymnasium und weiß bis heute nicht, ob es mir anerkannt wird (vermutlich nicht, obwohl man denken könnte, dass es abwärtskompatibel ist). Man muss auch wenigstens jeweils zu 50% darin beschäftigt gewesen sein.

  • Nuja, Du könntest ja z.B. eine fristlose Kündigung von deinem jetzigem Arbeitgeber provozieren (z.B. einfach nicht mehr hingehen).


    Sowas sollte natürlich wohl überlegt sein (!!) - aber einen Job los zu werden ist immer einfacher als einen zu bekommen...

    Das ist richtig. Ich habe mich aus gutem Grund für eine andere Stelle sowie andere Berufsrichtung entschieden.

  • Vielen lieben Dank für deine umfangreiche Antwort. Sehr nett von dir.

    Ich weiß, dass der Politikwechsel zu einem Stopp der Gesetzesnovellierung geführt hat. Es soll daran nochmal gearbeitet werden. Das Gesetz wird jetzt überarbeitet. Mehr weiß ich auch nicht.

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