Unterrichtseinsatz familiäre Gründe

  • Das Schöne ist, dass du bei Software wie untis bestimmte Vorgaben/Wünsche einstellen kannst. Beispielsweise Kollege A Montags in der ersten Stunde. Problem ist aber, dass das Programm natürlich trotzdem nicht alles beachtet, weil man nicht alles erfassen kann und andererseits sich Wünsche gegenseitig ausschließen. Dann muss man händisch ran. Es nimmt aber viel Arbeit ab.

  • Untis. Setzen per Algorithmus, soweit möglich. Vorher ewig Arbeit, alle Vorbedingungen einzugeben, nachher ewig Arbeit, den Plan zu überarbeiten. Aus meiner Erfahrung aber immer noch schneller, als komplett händisch. Im Normfall setzt setzt der Algorithmus übrigens nicht alle Unterrichte. Es gibt immer Stunden, die nicht verplan werden können. Dann ändert man solange manuell Pläne, bis man die Stunden doch verplant bekommt.


    Das ist die Situation bei uns an der Schule. An anderen Schulen ist es sicher anders.

  • Aber Tom123 wie verfährst du wenn beide Kollegen entsprechend eine Behinderung oder ärztliches / amtsärztliches Attest haben / teildienstfähig sind? Dann musst du das Problem doch auch auflösen?

  • Aber Tom123 wie verfährst du wenn beide Kollegen entsprechend eine Behinderung oder ärztliches / amtsärztliches Attest haben / teildienstfähig sind? Dann musst du das Problem doch auch auflösen?

    Nein, das geht halt nicht. Im Extremfall muss die Landesschulbehörde eine Kollegin versetzen/abordnen. Was willst du denn sonst machen? Ich kann doch nicht eine Klasse in der ersten Stunden unbetreut lassen, weil Kollegen ihre Kinder zum Hort bringen müssen?

    Du hast an der Grundschule auch nur 26 Stunden für die Kinder während Vollzeit 28 Stunden ist.

  • Grundschule ist natürlich nochmal was anderes…wenn da nur acht oder neun Kollegen an Bord sind…


    Werden die Kollegen auch versetzt wenn die beiden gleichzeitig krank werden? Wer kommt dann?


    Sorry, aber irgendwas passt da nicht…

  • Nein, das geht halt nicht. Im Extremfall muss die Landesschulbehörde eine Kollegin versetzen/abordnen. Was willst du denn sonst machen? Ich kann doch nicht eine Klasse in der ersten Stunden unbetreut lassen, weil Kollegen ihre Kinder zum Hort bringen müssen?

    Du hast an der Grundschule auch nur 26 Stunden für die Kinder während Vollzeit 28 Stunden ist.

    Es ging um Behinderung. Du würdest einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zucken abordnen lassen, weil er behindert ist und nicht Vollzeit arbeiten kann? Möge euer Personalrat auf Zack sein.

  • Es ging um Behinderung. Du würdest einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zucken abordnen lassen, weil er behindert ist und nicht Vollzeit arbeiten kann? Möge euer Personalrat auf Zack sein.

    Ich glaube, das hast du falsch verstanden. Tom meinte m. E., dass die LSB eine/n weitere/n Kollegin/Kollegen an die Schule zur Unterstützung an die Schule kommen lassen müsste (als Abordnung oder Versetzung). Oder bin ich es, die das falsch verstanden hat?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Es ging um Behinderung. Du würdest einen Kollegen ohne mit der Wimper zu zucken abordnen lassen, weil er behindert ist und nicht Vollzeit arbeiten kann? Möge euer Personalrat auf Zack sein.

    Humblebee hat Recht. Wir reden davon, dass eine Stunde nicht besetzt werden kann, weil nicht genügend Kollegen aufgrund guter persönlicher, familiärer, was auch immer Gründe dort nicht arbeiten kann. Ich muss aber als (Grund)schule zwingend in den Unterricht in den Kernzeiten sicherstellen. Was soll ich dann da bitte machen?

    In dem Moment wo die Kollegen das Recht darauf haben, dort nicht eingesetzt zu werden, muss ich als Schulleitung die LschB informieren und sie um Lösung des Problems bitten. Ich habe doch gar keine andere Option?


    Ein Beispiel von der Nachbarschule. In Niedersachsen geben die Sportlehrkräfte den Schwimmunterricht. Diese müssen aber alle 3 Jahre die Rettungsfähigkeit neu nachweisen. An einer Schule haben beide Sportlehrkräfte irgendwann gesagt, dass sie das nicht mehr schaffen. Da auch kein anderer Kollege Schwimmunterricht erteilen wollte und durfte, gab es keine Schwimmlehrkraft mehr. Am Ende wurden tatsächlich zwei Kollegen gewechselt, um das Problem zu lösen.

    Wir selber haben vor ein paar Jahren eine Kollegin explizit mit Religion abgeordnet, weil an der aufnehmenden Schule keine Religionslehrkraft mehr war. (Religion ist in Nds. freiwillig).

    Und letztlich ist der Fall hier ähnlich. Die LschB kann auch sagen, dass eine Hilfskraft da unterrichten soll. Eine der Lehrkräfte bereitet den Unterricht vor und die Hilfskraft erteilt ihn.

    Aber entscheidend ist, dass das alles meine Entscheidungskompetenzen überschreitet. Ich würde das Problem mitteilen und entscheiden muss die Behörde.


    In der Praxis ist es bei uns dann zu mindestens so, dass man es erklärt und mit viel Murren springt dann einer ein, der es trotz guter Gründe dagegen macht. Auch unsere Lehrkräfte mit kleinen Kindern waren in der Vergangenheit fast immer unproblematisch. Man guckt gemeinsam, was möglich ist und dann sind in der Regel alle zufrieden. Wir hatten aber auch schon eine Kollegin, die erstmal auf ihre Rechte verwiesen und dann ihre Forderungen formuliert hat. Wir haben ihr dann klar gemacht, dass wir alle ihre Zeitwünsche erfüllen aber sie dann nicht die Klassen und Fächer so bekommen kann, wie sie das wünscht. Dann hätte sie nämlich DaZ machen müssen, was zeitlich flexibel ist aber damals keiner machen wollte. (Damals sind die Lehrer dafür noch zum Kindergarten gefahren.)


    Aber zurück zum Thema: Karuna, wie würdest du denn das Problem lösen? Bei uns war es oft am Freitag die letzte Stunde. Ich brauche da für 8 Klassen 8 Lehrkräfte und habe 9. Dabei sind aber zwei mit Schwerbehinderung und einem Attest, dass sie dort nicht eingesetzt werden können. Wie soll man das Problem lösen?

  • Ahso, dann hatte ich dich offenbar falsch verstanden, sorry. Ich dachte, du lässt als erstes Kolleginnen mit Schwerbehinderung gehen, wenn eine Abordnung anderswo angefordert wird.

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