PKV oder doch lieber GKV

  • Der Dienstherr trägt grundsätzlich nichts zur Versicherungsprämie bei. Es gibt also keinen Arbeitgeberanteil.


    nur zur Ergänzung:

    Wenn man in Rente gegangen ist, gilt ...


    https://www.deutsche-rentenver…tner_zuschuss_zur_kv.html

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Hallo zusammen,


    gibt es in diesem Forum bereits Diskussionen ob die *pauschale* Behilfe zur Vollkrankenversicherung einer PKV eine sinnvolle Alternative zur individuellen Beihilfe einer beihilfekonformen Versicherung darstellt? Kann jemand einen Hinweis geben wo noch mehr zu finden ist oder wie ihr / sein persönliches Fazit ist?

    Soweit ich es recherchiert habe, sind die drei großen Unterschiede:
    1. Die pauschale Beihilfe übernimmt tatsächlich einen Teil (50%) der Krankenvollversicherung (aber maximal in Höhe eines der GKV vergleichbaren Tarifs). Es bleibt dann auch bei 50% während der Pension.

    2. Die individuelle Beihilfe übernimmt wie gehabt einen Teil der Krankheitskosten, dafür aber zunächst 50%, später dann 70%.

    3. Man hat im ersten Fall keine Arztrechnungen und Erstattungen zu erledigen.


    (ich komme aus Berlin und habe demnächst die volle Auswahl welches Modell ich wählen möchte).

  • 1. Die pauschale Beihilfe übernimmt tatsächlich einen Teil (50%) der Krankenvollversicherung (aber maximal in Höhe eines der GKV vergleichbaren Tarifs). Es bleibt dann auch bei 50% während der Pension.

    Soviel ich weiß gibt es das nur bei einer GKV-Versicherung in Berlin und da werden eben genau 50% des Beitrages gezahlt. Eidt: OKay, scheint es wirklich auch zu geben, wenn man sich 100% in der PKV versichert, da wird dann eben 50% des GKV-Beitrages übernommen.


    2. Die individuelle Beihilfe übernimmt wie gehabt einen Teil der Krankheitskosten, dafür aber zunächst 50%, später dann 70%.

    Das ist so pauschal falsch, bei mir mit drei Kindern übernimmt die Beihilfe z.B. aktuell 70% der Krankheitskosten, sprich ich versichere nur 30% bei der PKV (sogenannter Beihilfe-Ergänzungstarif, passt sich auch der Höhe der Beihilfe an).



    3. Man hat im ersten Fall keine Arztrechnungen und Erstattungen zu erledigen.

    Naja, du bist eben in der GKV, sprich nur alles was die GKV nicht trägt oder eben zuzahlungspflichtig ist, hast du genauso wie jeder normale Versicherte in der GKV. DAs gilt nicht, wenn du in der PKV versichert bist mit Vollversicherung, da hast du alles mit Rechnungen.

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