Neue Datenverarbeitungsverordnung in NRW verabschiedet

  • Gerade hat der ASB die neuen VO DV I und DV II verabschiedet.

    Nachzulesen sind diese hier:

    MMV17-6049.pdf (nrw.de)

    Wer also ein persönliches dienstliches Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen hat, darf künftig die personenbezogenen Daten seiner SchülerInnen nicht mehr auf dem privaten Endgerät nutzen.
    Es gibt ganz eng gefasste Ausnahmen und eine Übergangsregelung von einem Monat.

    Aus meiner Sicht ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Lehrkräfte, die sich vor Inkrafttreten dieser Verordnung mangels Ausstattung durch den Dienstherrn ein eigenes Gerät zugelegt haben. Ich für meinen Teil plane nicht, künftig zwei Geräte mit mir herumzutragen, weiß aber noch nicht, wie ich langfristig dann meinen Aufgaben bei Rückkehr in den Schuldienst gerecht werden kann. Mal sehen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Ich für meinen Teil plane nicht, künftig zwei Geräte mit mir herumzutragen,

    Ich plane noch nicht mal, ein Gerät mit mir herumzutragen.


    Die bisherige Regelung der Verarbeitung auf Privatgeräten war ein Witz in Tüten. So etwas geht nicht.


    Jetzt macht sich aber keiner Gedanken darüber, wie man das zurückrollt. Man müsste zum Beispiel die entsprechenden Daten selektiv aus den Backups löschen können. Na, wer hat so ein Backup-System, das das kann?


    Achja. Und Geräte, auf denen man die Schülerinnen-Daten verwalten kann, bräuchten wir auch ...


    Ich führe seit einiger Zeit Notenlisten wieder analog. Hat sich als das einfachste erwiesen. Am Ende druckt man es doch aus.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Gut, dann mache ich alles weiter wie bisher.

    Auf den Erwartungshorizonten steht mittlerweile nur noch der Vorname des Schülers, wenn ich diesen digital bearbeite. Aber ohne mein Macbook und mein eigenes iPad (und nicht die von der Stadt sehr limitierten) bin ich mit meinem Unterricht eingeschränkter denn je. Um digitale Notenprogramme geht es mir nicht einmal, da nehme ich zur Not wieder so Heftchen, aber ich werde nicht noch ein Gerät mit mir rum tragen und ich habe mir schon vor der Pandemie diese Geräte nur für den Unterricht angeschafft und nutze diese dementsprechend nicht privat.

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • und ich habe mir schon vor der Pandemie diese Geräte nur für den Unterricht angeschafft und nutze diese dementsprechend nicht privat

    Mit Dienstgerät ist allerdings ein Gerät vom Dienstherrn gemeint. Kein privates Gerät, welches nur für den Unterricht gedacht ist.


    "Positiv" ist noch, dass der Schulleiter vorübergehend die Genehmigung erteilen kann. Steht zumindest da. Ich suche die Stelle gleich heraus.

  • Könnt Ihr das Gerät der Schule gegen Spendenbescheinigung spenden und dann direkt wieder ausleihen?


    (Wenn es nur darum geht, das "eigene" Geräte weiterzunutzen.)

  • Mit Dienstgerät ist allerdings ein Gerät vom Dienstherrn gemeint. Kein privates Gerät, welches nur für den Unterricht gedacht ist.

    Yes, das ist mir bewusst ;-) Aber sofern ich keine Schülerdaten damit verarbeite, kann es mir ja nicht verboten werden.

    "If you never try, then you'll never know" - Coldplay

  • @Frosch

    Ich glaube kaum, dass man Ausnahmen flächendeckend machen kann. Die dienstlichen Endgeräte sollen ja gerade dafür verwendet werden - ob das praktikabel ist, das ist ja eine andere Sache.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Hast recht. Das "ausnahmsweise in begründeten Einzelfällen" ist wohl der Knackpunkt. Das kann man sicherlich dehnen - aber ob man damit das regelmäßige flächendeckende Zeugnisschreiben (z.B.) begründen kann, wäre fraglich.

  • Ich habe in der Tat in zwei private, langlebige Laptops für uns beide für den Dienstgebrauch investiert, weil bei uns die iPads einfach nicht kamen (erst im Sommer 2021). 1800 Euro für die Tonne, und stattdessen darf ich nun ein unterequipptes iPad nutzen, für das ich jedes Mal, wenn ich eine neue App brauche, einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss. Genial. :D

  • Ich habe in der Tat in zwei private, langlebige Laptops für uns beide für den Dienstgebrauch investiert,

    Es fällt mir schwer hier nicht „selbst schuld“ zu sagen.

    stattdessen darf ich nun ein unterequipptes iPad nutzen, für das ich jedes Mal, wenn ich eine neue App brauche, einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss. Genial.

    Das zu Grunde liegende mentale Modell stellt sicher, dass aus der Digitalisierung an Schule NIE etwas werden wird.

  • Nachzulesen sind diese hier:

    MMV17-6049.pdf (nrw.de)

    Um nur mal den Stand der Digitalisierumg in diesem Land festzuhalten. Die betreffende PDF-Datei ist, so wie ich das erkenne, eine gescannte Papierversion. Das kommt direkt hinter Tipp-Ex auf dem Bildschirm.

    eine Übergangsregelung von einem Monat.

    Die mit der Aushändigung des Dienstgerätes beginnt, für die meisten von uns also abgelaufen sein dürfte ...


    (Die teleologische Interpretation gibt natürlich etwas anderes her.)

  • Ich habe in der Tat in zwei private, langlebige Laptops für uns beide für den Dienstgebrauch investiert, weil bei uns die iPads einfach nicht kamen (erst im Sommer 2021). 1800 Euro für die Tonne, und stattdessen darf ich nun ein unterequipptes iPad nutzen, für das ich jedes Mal, wenn ich eine neue App brauche, einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Amt stellen muss. Genial. :D

    This!

    Und das macht mich gerade (wieder mal) dermaßen wütend. Wir haben als Dienstgerät ebenfalls ein Ipad mit Billo-China-Tastatur (und selbstredend ohne Stift) und ohne eigenverantwortliche App-Verwaltung erhalten. Die meisten KuK lassen das Ipad seit der Ausgabe im vergangenen Frühjahr in irgendeinem Regal verstauben oder benutzen es in der heimischen Küche als Schneidebrett. Ich verstehe den Sinn dahinter einfach nicht, uns mit Geräten auszustatten, die ganz offensichtlich nicht als Erstgerät nutzbar sind. Niemand wird seine komplette Unterrichtsvorbereitung und -durchführung sowie die anfallenden Verwaltungsaufgaben mit diesem Gerät ausüben.
    Tja, nun wurde also zuerst Geld zum Fenster rausgeschmissen, indem wir mit diesem Scheiß "ausgestattet" wurden und nun werden wir de facto dazu gezwungen, unsere Erstgeräte, die uns überhaupt erst in einen arbeitsfähigen Zustand versetzen, einzumotten.

  • Das Problem ist, dass die meisten Kolleginnen es mit sich machen lassen. Die einen werden dann doch mit dem Privatgerät Dinge tun, die sie lieber bleiben ließen. Im Falle eines Falles haben sie dann gewaltigen Scheiß am Hacken.


    Andere werden eben doch zwei Geräte mitschleppen. Dritte kaufen dann privat die Noten-App fürs Dienstgerät oder andere Apps oder Hardware. Usw.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dritte kaufen dann privat die Noten-App fürs Dienstgerät oder andere Apps oder Hardware.

    Selbst wenn ich wollte, könnte ich das bei uns gar nicht. Zentral verwaltet - nichts kann man machen. Wenn Apps angeschafft werden, dann nur für alle KuK.




    Niemand wird seine komplette Unterrichtsvorbereitung und -durchführung

    Aber da sind doch keine personenbezogenen Daten im Spiel, oder?


    Also meine Arbeitsblätter und Tafelbilder.




    Das zu Grunde liegende mentale Modell stellt sicher, dass aus der Digitalisierung an Schule NIE etwas werden wird.

    This!

  • Aber da sind doch keine personenbezogenen Daten im Spiel, oder?


    Also meine Arbeitsblätter und Tafelbilder.

    Da noch nicht. Wenn du z. B. Schülerinnenlösungen verwenden möchtest, geht der Ärger los. Das sind nämlich personenbezogene Daten.


    Ebenso wie E-Mail-Adressen. Insbesondere während des Lockdowns konnte ich dank Einsatz privater Hardware und Infrastruktur eine gute Erreichbarkeit per E-Mail für die Schülerinnen sicher stellen.


    Geht nicht mehr.

  • Und sollten wir doch mal wieder in den Distanz-Unterricht gehen, so könnte ich keine Video-Konferenzen vom privaten Rechner aus machen. Mit dem iPad ginge nichts, was die Zeit und das Datenvolumen rechtfertigte. Dann wären wir bei Arbeitsblättern. Die Schülerlösungen könnte ich aber nicht auf dem privaten Drucker ausdrucken. Geschweige den die korrigierten Lösungen wieder einscannen. Mailen geht sowieso nicht.


    Dann ist’s kein Lockdown sondern ein Deadlock.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Das ist alles deshalb besonders peinlich, weil die Distanzunterrichtserfahrungrn zum Anlass genommen wurden, „Digitalisierung“ bis zur Heiserkeit in den Saal zu brüllen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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