- Offizieller Beitrag
Gerade hat der ASB die neuen VO DV I und DV II verabschiedet.
Nachzulesen sind diese hier:
MMV17-6049.pdf (nrw.de)
Wer also ein persönliches dienstliches Endgerät zur Verfügung gestellt bekommen hat, darf künftig die personenbezogenen Daten seiner SchülerInnen nicht mehr auf dem privaten Endgerät nutzen.
Es gibt ganz eng gefasste Ausnahmen und eine Übergangsregelung von einem Monat.
Aus meiner Sicht ist dies ein Schlag ins Gesicht aller Lehrkräfte, die sich vor Inkrafttreten dieser Verordnung mangels Ausstattung durch den Dienstherrn ein eigenes Gerät zugelegt haben. Ich für meinen Teil plane nicht, künftig zwei Geräte mit mir herumzutragen, weiß aber noch nicht, wie ich langfristig dann meinen Aufgaben bei Rückkehr in den Schuldienst gerecht werden kann. Mal sehen.