Bundeslandswechsel, Versetzung

  • Hallo,


    ich bin Beamtin im Land BW. Bin schon seit langen Jahren beurlaubt. Möchte nun wieder einsteigen, aber in Brandenburg.

    Hat jemand eine Idee, wie ich das anstellen muss?

    Ich möchte ungern meine Beamtenstelle verlieren.

    Wenn ich mich schulscharf direkt bei einer Schule in Brandenburg beworben habe und diese mich einstellen will, kann der Schulleiter bzw. Schulamt Brandenburg helfen beim Wechsel? Würde helfen, wenn mein Mann in Brandenburg eine Arbeit hätte? (Wechsel aus familiären Gründen)

    Gibt es für mich eine Möglichkeit den Wechsel zu beeinflussen, dass er zum kommenden SJ stattfindet?

  • Wenn du Beamtin bleiben möchtest, aber nicht in BW, musst du zunächst eine Freigabeerklärung erhalten hier in BW von deiner bisherigen Schule, um dann basierend darauf, einen Antrag im Ländertauschverfahren zu stellen. Familiäre Gründe begünstigen einen schnelleren Wechsel, aber sicherlich nicht mehr zum kommenden Schuljahr. Wenn du im kommenden Schuljahr wieder einsteigen wollen würdest, wäre das nur in BW möglich. In jedem Fall aber wirst du den Bezirkspersonalrat mit im Boot benötigen, insofern lass dich von diesem direkt beraten zu den Fristen, dem Prozedere und auch, wie sie deine Chancen einschätzen, das Verfahren beschleunigen zu können, sobald den Mann in Brandenburg tätig oder klar ist, dass er dies ab Zeitpunkt X sein wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mich schulscharf direkt bei einer Schule in Brandenburg beworben habe und diese mich einstellen will, kann der Schulleiter bzw. Schulamt Brandenburg helfen beim Wechsel? Würde helfen, wenn mein Mann in Brandenburg eine Arbeit hätte? (Wechsel aus familiären Gründen)

    Gibt es für mich eine Möglichkeit den Wechsel zu beeinflussen, dass er zum kommenden SJ stattfindet?

    Frage 1: Nein. Siehe Antwort von CDL. Wenn es so einfach wäre, gäbe es hier nicht immer wieder Nachfragen dazu.

    Frage 2: Ja - wenn Du dies als Grund im Ländertauschverfahren angibst. Siehe CDL.

    Frage 3: Nein. Es gibt (Ausschluss)Fristen. Selbst innerhalb eines Bundeslandes wäre eine Versetzung mit gerade einmal sechs Monaten Vorlauf mitunter schwierig. Auch dafür gibt es landesinterne Fristen.

    Es empfiehlt sich daher dringend, sich selbst in die Materie einzulesen. Zu diesem Thema gibt es auch bereits einige Threads hier. Schau Dir außerdem die Informationen zum Ländertauschverfahren von Baden-Württemberg und von Brandenburg an. Dann kennst Du den entsprechenden rechtlichen und zeitlichen Rahmen.

  • Ich weiß nicht, ob das auch für BW gilt, aber es gibt prinzipiell neben dem planstellenneutralen Ländertauschverfahren, für das die Fristen wie bereits beschrieben abgelaufen sind, auch noch eine andere Möglichkeit, die nicht an feste Fristen gebunden ist:
    Man kann auch unabhängig vom Ländertauschverfahren formlos eine Freigabeerklärung beim aktuellen Dienstherrn beantragen. Mit der in der Tasche kann man an den Stellenvergabeverfahren des Zielbundeslandes teilnehmen und behält seinen Beamtenstatus, die Erfahrungsstufen und angesparte Pensionsrücklagen. Ebenso käme eine Bewerbung auf eine Funktionsstelle im Zielbundesland in Betracht.

    Wie gesagt, ich weiß nicht, ob das auch in BW gilt. Deshalb möchte ich prinzipiell diese Aussage von Bolzbold unbedingt unterschreiben:

    Es empfiehlt sich daher dringend, sich selbst in die Materie einzulesen.

    Ergänzen möchte ich, dass man dies nicht nur hier im Forum machen sollte, sondern an den einschlägigen Stellen, die hier rechtsverbindliche Auskünfte geben können: Vorsgesetzte Behörden, Schulleitungen, Personalräte, Verbände und Gewerkschaften.

  • Liebe alle!


    Ich hätte auch eine Frage bzgl. des Versetzungsverfahrens in BW: Kann ich mich als verbeamteter Lehrer auf Lebzeit auch ohne Antrag auf Versetzung bei den schulbezogenen Stellenausschreibungen mit einem Erstantrag bei einer Schule bewerben und so die Versetzung ohne die Freigabe der eigenen Schulleitung erwirken? Denn auf "lehrer-online-bw.de" steht: "Lehrkräfte, die eine Versetzung über das Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, sollen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragsstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen." Das verstehe ich so, dass der Antrag keine Pflicht darstellt und somit die eigene Schule kein Veto einlegen kann. Denn weiterhin steht auf der Homepage: "Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich auf die schulbezogenen Ausschreibungen zu bewerben. Da mit einer erfolgreichen Bewerbung eine Versetzung vollzogen werden muss, [...]."

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

    LG

  • Liebe alle!


    Ich hätte auch eine Frage bzgl. des Versetzungsverfahrens in BW: Kann ich mich als verbeamteter Lehrer auf Lebzeit auch ohne Antrag auf Versetzung bei den schulbezogenen Stellenausschreibungen mit einem Erstantrag bei einer Schule bewerben und so die Versetzung ohne die Freigabe der eigenen Schulleitung erwirken? Denn auf "lehrer-online-bw.de" steht: "Lehrkräfte, die eine Versetzung über das Stellenausschreibungsverfahren erreichen wollen, sollen den Versetzungswunsch grundsätzlich schon über eine Antragsstellung im landesinternen Versetzungsverfahren zum Ausdruck bringen." Das verstehe ich so, dass der Antrag keine Pflicht darstellt und somit die eigene Schule kein Veto einlegen kann. Denn weiterhin steht auf der Homepage: "Lehrerinnen und Lehrer, die sich bereits im Schuldienst befinden, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich auf die schulbezogenen Ausschreibungen zu bewerben. Da mit einer erfolgreichen Bewerbung eine Versetzung vollzogen werden muss, [...]."

    Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar!

    LG

    Um es kurz zu machen: du benötigst eine "Freigabe" der Schulleitung, um dich bei den offenen Stellen in Baden-Wü zu bewerben. Ohne dieses Prozedere würde das System kollabieren, da alle Kollegen von den "schlechten" Schulen dank dieses Verfahren flüchten würden.

  • "Grundsätzlich" ist an dieser Stelle ein Synonym für "prinzipiell". Ohne Freigabe der aktuellen SL gibt es in BW keine Versetzung. Gerade schlecht versorgte Fachbereiche oder Schulstandorte müssen schließlich ihre Versorgung sicherstellen. Wer da z. B. den einzigen Physiklehrer ziehen lässt, bekommt dann auch nicht so schnell Ersatz - offenbar konnte man sich die Freigabe ja leisten.

    Lass dich am besten von Gewerkschaft /(Bezirks-) Personalrat beraten zu tragenden Gründen, die eine Freigabe in deinem Fall wahrscheinlicher machen könnten. Wenn es keine derartigen Gründe gibt bleibt nur das offene Gespräch mit der eigenen SL in der Hoffnung, dass diese sich zumindest nicht dauerhaft deinem Wechselwunsch entgegenstellen wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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