Förderschwerpunkt BK (schon wieder ich)

  • Hallöchen zusammen :)


    Ich habe vor ca. einer Woche einen ähnlichen Thread hierzu veröffentlicht, würde jetzt gern einen Punkt gesondert betrachtet wissen.


    Ich habe mit der TU-Dortmund gesprochen, im kommenden WiSe werden "lediglich" die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte: Sehen und körperliche + motorische Entwicklung studierbar sein.


    Meine konkrete Frage:


    Wie ist hier die Relevanz des tatsächlichen Schwerpunkts? Gilt man gemeinhin eher als Spezialist für den Schwerpunkt, oder Generalist im sonderpädagogischen Kontext? Ich hatte hierzu mal in einen Beitrag gelesen, dass man an als vollausgebildeter Sonderpädagoge auch an Förderzentren eingestellt würde, selbst wenn der spezifische Schwerpunkt nicht studiert wurde.


    Auf der Internetseite der TU liest es sich so, als würde das Studium Generale nahezu 80-90% des Studiums ausmachen & der Förderschwerpunkt eine entsprechend untergeordnete Rolle spielen.


    Meine Frage basiert auf der Annahme, dass die quantitative Bedeutung des Förderschwerpunkts (motor. + körp. Entwicklung (würde ich wenn wählen)) eher gering ist. Hier handelt es sich allerdings auch nur um ein Bauchgefühl.


    Ich habe selbst zwei verschiedene BK's besucht und dort niemanden mit solchem Förderbedarf wahrgenommen. Schon mal vielen Dank für Eure Meinungen + Ideen und Anregungen, wie Ihr wahrscheinlich merkt, fehlt mir hier schlicht die Erfahrungen im BK-Schulwesen.


    VG :engel:

  • Wenn du an eine spezielle Förderschule mit dem Schwerpunkt willst, ist das bestimmt von Relevanz.


    Wenn du an eine allgemeinbildende Schule in die Inklusion gehst, dann ist der Förderschwerpunkt formal völlig egal.

    Ich schreib bewusst formal, denn es sollte jedem klar sein, dass man sich dort primär mit ESE, Lernen und Sprache (ungefähr in dieser Reihenfolge) auskennen muss.


    Ich nehme mal an am BK wird es ähnlich sein.

  • Die Studienordnungen, Studienverlaufspläne und Modulhandbücher wirst du ja selbst gefunden haben? Tatsächlich sieht es danach auch, dass man einen allgemeinen / übergreifenden Sonderpädagogik-Bereich wohl insgesamt mit recht hohen Anteilen studiert (höher als der Förderschwerpunkt).


    Was ich dabei nicht ganz verstehe: Da wird mehrmals differenziert zwischen "1. Förderschwerpunkt" und "Förderschwerpunkt (Wahl)". Ich dachte, bei Sopäd. innerhalb von BK-/GymGes-Lehramt hätte man nur einen Förderschwerpunkt?


    Wie das in der Praxis aussieht, werden dir, wenn überhaupt, nur Kolleg:innen aus NRW sagen können.


    Gerade Sehen und körperlich-motorische Entwicklung sind ja aber eher kleine Förderschwerpunkte mit geringer Schüler:innenzahl. Da kann ich mir nicht vorstellen, dass man mit seinen Stunden am allgemeinen BK nur für diese SuS zuständig ist, selbst wenn diese an einzelnen Schulen gebündelt würden.


    [...] dass man sich dort primär mit ESE, Lernen und Sprache (ungefähr in dieser Reihenfolge) auskennen muss.

    Ich nehme mal an am BK wird es ähnlich sein.

    Es mag in anderen Ländern anders gehandhabt werden (wobei ich mir das nicht vorstellen kann), aber hier gibt es nur noch sehr wenige SuS mit Schwerpunkt Sprache in der Sek. I. In der Sek. II erst recht. Die Sprachheilschule ist ja die klassische "Durchgangsschule"; das sollte auch für Kinder mit dem Förderbedarf in der Inklusion gelten ...

  • Also bei uns gibt es mehrere Schüler*innen, die im Rollstuhl sitzen, dann haben/ hatten wir schon hörgeschädigte Schüler*innen und andere mit visuellen Einschränkungen.

    Dazu kommen dann noch Schüler*innen mit einer Autismus-Spektrum-Störung.

    Eine Förderschullehrkraft haben wir dafür nicht.


    Wo würdest du denn später gerne arbeiten?

    In Essen (glaube ich) gibt es beispielsweise ein spezielles BK mit dem FS Hören.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Bedeutet im Rollstuhl zu sitzen automatisch einen sonderpäd. Förderbedarf?

    Nö, aber ich hab die meisten nicht unterrichtet und daher keine Ahnung.

    Meine eine Schülerin sitzt jedenfalls im Rollstuhl, hat eine Integrationshelferin dabei, die sie unterstützt (oder wahlweise ablenkt,...) und bei Klausuren hat sie einen Nachteilsausgleich, dadurch darf sie länger schreiben.

    Aber da ich nicht die Tutorin bin, weiß ich nicht auf welcher Basis dies entschieden wurde und es geht mich auch nichts an.


    Vielleicht versuche ich es anders zu formulieren: Schüler*innen mit verschiedensten Einschränkungen/ Behinderungen gibt es auch am BK. Ob die einen Förderbedarf haben ist mir nicht bekannt. Ich bekomme nur mit was im Stundenplan aufläuft.


    Und das schrieb ich darauf, dass am Sozenklaus keine Schüler*innen mit Förderbedarf in dem Bereich aufgefallen war. Scheinbar hätte ich das nicht erwähnen sollen, wenn ich nicht weiß ob die Einschränkung auch zum Förderbedarf führt.


    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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