Bleibt ein Förderschwerpunkt "lebenslang" bestehen?

  • Hallo,


    wisst ihr, ob ein Förderschwerpunkt (z.B. Lernen) "offiziell" ein Leben lang erhalten bleibt?


    Oder verliert man diesen mit dem Eintritt ins Berufskolleg bzw. mit der Aufnahme einer Berufsausbildung?


    Also konkret: Entfällt mit dem Eintritt in die Sek. II der Förderschwerpunkt oder wird das differenziert gehandhabt?


    Maßgebendes BL ist NRW, andere wäre aber auch interessant.

  • Also ich kann für Hessen sprechen:

    Für SuS die bei Schulabschluss weiterhin einen Förderschwerpunkt hatten, gibt es zusätzliche Maßnahmen z.B. der Agentur für Arbeit. Hier greift die REHA-Beratung, es können extra Ausbildungen angedacht werden, zusätzliche Teilhabe-Maßnahmen etc. Ziel ist die Ausbildung so zu gestalten, dass ein Abschluss erreicht wird und eine Unterbringung auf dem 1. Arbeitsmarkt möglich ist.

  • Zitat

    Bleibt ein Förderschwerpunkt lebenslang bestehen?

    Nein. Ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt wird dann wieder aufgehoben, wenn die maßgebliche Beeinträchtigung nicht mehr besteht oder sie keine Auswirkungen mehr auf das schulische Lernen hat. Bei unseren SuS ist das oft schon während der ersten Schuljahre (der Primarstufe) der Fall.


    Spätestens mit dem Ende der Schulzeit endet ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt aber in jedem Fall, denn es ist eine schulische bzw. schulrechtliche Kategorie.

  • In Nds. gab es nun ein paar Jahre eine Pflicht-Begutachtung zum Ende der Grundschulzeit. Die wurde allerdings wieder aufgehoben - zur Entlastung der KollegInnen.

    Ansonsten wird erneut überprüft, sobald man meint, dass der Unterstützungsbedarf nicht mehr vorhanden ist. Dann gibt es die übliche Begutachtung, in der dann ein Votum abgegeben wird, den Bedarf aufzuheben.


    Veränderungen der Bedarfe gibt es auch.

  • Wer zu uns an die BBS kommt, kann mit einem Hauptschulabschluss z. B. in eine einjährige Berufsfachschule gehen oder ohne HSA in die Berufseinstiegsklasse. Von welcher Schulform die SuS kommen - also von der Förderschule oder einer anderen allgemein bildenden Schule - ist dabei egal und wird auch nicht weiter "beachtet".

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Deshalb schrieb ich "von der Förderschule oder einer anderen allgemein bildenden Schule" (also: "Schulform" - sprich: Hauptschule, Realschule etc.).

    Entschuldige bitte. Zu schnell überflogen, "anderen" übersehen und klugscheißen müssen und mich dabei mal wieder blamiert. Mea culpa. Habe meinen Beitrag gelöscht.

  • Entschuldige bitte. Zu schnell überflogen, "anderen" übersehen und klugscheißen müssen und mich dabei mal wieder blamiert. Mea culpa. Habe meinen Beitrag gelöscht.

    Kein Problem! Habe meinen auch gerade gelöscht ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wie sieht es denn bei dem Eintritt ins Berufskolleg, im Rahmen einer Berufsausbildung, aus ? Ist spätestens dort der Förderschwerpunkt weggefallen, wenn vorher eine Förderschule besucht wurde?


    Ich z.B. habe nach der Förderschule eine normale duale Berufsausbildung absolviert und habe, mit dem Ausbildungsbetrieb, einen ganz normalen IHK Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Im Rahmen dessen, habe ich auch ganz normal den Bildungsgang der Berufsschule am BK besucht.


    Nach der Abschlussprüfung, habe ich auch ein ganz normales IHK Zeugnis bekommen mit dem Abschluss "Fachkraft für Lagerlogistik" (Also keines wo ein "66-er" Beruf drauf stand bzw. "Fachpraktiker"). Das Abschlusszeugnis der Berufsschule war auch so wie die anderen. Es stand nirgendswo mit einem Wort, dass ich einen Förderschwerpunkt habe.


    Diese Aspekte lassen mich vermuten, dass ein Förderschwerpunkt mit dem Eintritt in ein BK bzw. mit der Aufnahme einer Berufsausbildung quasi nicht mehr existiert bzw. "verschwindet".

  • Am BK gibts außer GE keinen Förderschwerpunkt mehr. Angeben müssen wir sie trotzdem. Man kann dadurch Lehrerstunden generieren.

    Interessant; wir nicht. Inwiefern könnt ihr denn dadurch Lehrerstunden generieren?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Der Förderbedarf wird festgestellt und kann genausogut auch wieder aufgehoben werden, so wie es Kollege Plattenspieler erklärt hat.


    Normalerweise hört aber der Förderbedarf nicht mit Verlassen der Schule auf, eine Behinderung bleibt ja lebenslang bestehen. Allerdings der Begriff, die Konstruktion "Lernbehinderung" zum Beispiel, gibt es nur im schulischen Kontext, damit jemandem mit Lernproblemen geholfen werden kann.


    Wenn ein Jugendlicher mit Behinderung die Ausbildung schafft, kann er sie natürlich genauso beginnen, wie jeder andere Jugendliche auch. Es gibt ja nicht nur Lernbeeinträchtigungen. Manche möchten aber gerne auf eine Sonderberufsschule oder benötigen dringend die strukturierte Umgebung und Hilfen. Also nicht jede*r, der oder die auf einer Förderschule unterrichtet wurde oder im inklusiven Setting gelernt hat, braucht hinterher Unterstützung. Und nicht jeder, der Unterstützung bräuchte, bekommt sie oder nimmt sie an.

    2 Mal editiert, zuletzt von karuna ()

  • Nein. Ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt wird dann wieder aufgehoben, wenn die maßgebliche Beeinträchtigung nicht mehr besteht oder sie keine Auswirkungen mehr auf das schulische Lernen hat. Bei unseren SuS ist das oft schon während der ersten Schuljahre (der Primarstufe) der Fall.


    Spätestens mit dem Ende der Schulzeit endet ein sonderpädagogischer Förderschwerpunkt aber in jedem Fall, denn es ist eine schulische bzw. schulrechtliche Kategorie.

    Das stimmt schon, aber das was Panthasan schreibt, gilt auch in BaWü, zumindest beim Förderschwerpunkt Lernen. Deshalb stimmen einige Eltern dieser Schulart nur zu, weil sie hoffen, dass die Kinder unterstützt werden, auf dem 1. Arbeitsmarkt unterzukommen.

  • Die Rehamaßnahmen der Arge haben aber nicht direkt etwas mit dem Begriff des Förderschwerpunktes zu tun, den die Schule feststellt. Das ist und bleibt ein schulisches Konstrukt.

  • Förderschwerpunkte gibt´s ja nur, weil´s Förderung gibt. Und wenn´s keine Förderung mehr gibt, dann wird´s auch keinen zugrundeliegenden Förderschwerpunkt mehr geben.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Du vermutest richtig, dass die Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung mit dem Übergang von Klasse 10 ans BK „verschwinden“. Wenn sie auch am BK Beachtung finden sollen, müssen sie (bzw.deren Fortführung) im Übergang erneut beantragt werden. Welches Vorgehen da Sinn ergibt, sollte mit den beteiligten Kolleg*innen in Klasse 9 besprechen und dann im Verlaufe der Klasse 10 abschließend bearbeitet werden.

    Es tauchen am BK wohl immer wieder Schüler*innen auf, deren Förderschwerpunkt dort nicht bekannt war, der im Nachhinein aber einiges erklärt, bzw. Zu einer erhöhten Förderung beigetragen hätte. In NRW gibt es selbstverständlich auch am BK Sonderpädagogen, wenn auch wenige.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Es tauchen am BK wohl immer wieder Schüler*innen auf, deren Förderschwerpunkt dort nicht bekannt war, der im Nachhinein aber einiges erklärt, bzw. Zu einer erhöhten Förderung beigetragen hätte. In NRW gibt es selbstverständlich auch am BK Sonderpädagogen, wenn auch wenige.

    Genau. Wir haben 3, bald 4, da wir Schule des gemeinsamen Lernens sind.

  • Am BK gibts außer GE keinen Förderschwerpunkt mehr. Angeben müssen wir sie trotzdem. Man kann dadurch Lehrerstunden generieren.

    Wir müssen gelegentlich was schreiben, damit der Förderbedarf für die Schulen in Essen bestehen bleibt (Übergang Hessen - NRW). Sind sie als Eintrittskarten vielleicht doch da?

  • Wir müssen gelegentlich was schreiben, damit der Förderbedarf für die Schulen in Essen bestehen bleibt (Übergang Hessen - NRW). Sind sie als Eintrittskarten vielleicht doch da?

    Das verstehe ich grad nicht. Stehe auf der Schnur. Was meinst Du mit Eintrittskarten?

  • Das verstehe ich grad nicht. Stehe auf der Schnur. Was meinst Du mit Eintrittskarten?

    Die an den Hörgeschädigtenschulen (FOS/Abi, Berufsschule) in Essen wollen da einen Nachweis für einen Förderschwerpunkt Hören. Ich weiß, dass es da letztes Jahr Stress gab und noch etwas nachverfasst werden musste.

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