Hallo zusammen,
ich bin mir etwas unsicher, wie sich die Vornote in der 2 Jährigen Berufsfachschule (NRW) genau zusammensetzt.
In § 13 Abs. 3 Satz 1 Anlage C APO-BK NRW, steht ja, dass die Vornote aufgrund der Leistungsnachweise des laufenden Schuljahres, unter angemessener Berücksichtigung der Entwicklung der SuS in diesem Zeitraum, festgelegt werden.
Bedeutet das, dass die Leistungen ( schriftlich u. mündlich) aus der Jahrgangsstufe 11 nicht mitzählen für die Vornote, sondern nur die Noten der Jahrgangsstufe 12 relevant sind ?
Und zählt für die Vornote die Gesamtnote in dem jeweiligen Fach oder zählen nur die schriftlichen Noten (Klausuren) ?
Ich finde die Vorschrift etwas verwirrend, da hier nur die Begriffe "Leistungsnachweise" und "Entwicklung der SuS" auftauchen. Was meint man denn hier genau mit "Leistungsnachweisen" und "Entwicklung der SuS" ?
Ist mit "Leistungsnachweis" vielleicht "Klausuren" und mit "Entwicklung der SuS" vielleicht "sonstige Mitarbeit (Somi)" gemeint?..Dann wäre es ja wie sonst auch: Die Vornote setzt sich aus ca. 50% der schriftlichen Leistungen und aus ca. 50% der sonstigen Mitarbeit in dem jeweiligen Fach zusammen.
Ich blicke da irgendwie nicht durch, vielleicht kann mir ja jemand helfen. Wie gesagt, es geht um die 2 Jährige "höhere" Berufsfachschule in NRW (Abschluss: schulischer Teil der FHR).