Unterrichtsgenehmigung

  • Hallo, ich hätte eine Frage an mögliche Gleichgesinnte.


    Ich bin Lehrer an einer privaten Realschule nahe Würzburg (Bayern). Zu meinem Hintergrund: ich habe kein Lehramt studiert, sondern Romanistik (Schwerpunkt Französisch) im Bachelor und einen Master (Mischung aus EWS/Didaktik/Pädagogik und Fachdidaktik Englisch). Durch den Lehrermangel bin ich als Quer- oder Seiteneinsteiger an dieser Schule tätig. Diese möchte mich auch langfristig halten, es fehlt mir noch die unbefristete Unterrichtsgenehmigung.


    Hier meine Frage: wisst ihr, was von mir aus unternommen werden kann, z.B. etwaige Fortbildungen oder Nachqualifizierungen, um diese zu erhalten. Aktuell habe ich eine Duldung, da mir das 1. SE fehlt bzw. eigentlich viel mehr, der Anteil an einem zweiten Fach zu gering wäre.

    Habt ihr ähnliches erlebt bzw. irgendwelche Tipps.


    Ich weiß nicht, ob ich das 1. SE noch nachträglich machen könnte, da ich ja kein Lehramt direkt studiert habe.


    Viele Grüße

  • Eine Möglichkeit wäre - unter Anrechnung bisheriger Studienleistungen - die Aufnahme eines entsprechenden Lehramtsstudiums. Das zuständige Prüfungsamt kann mit hoher Sicherheit weiterhelfen, welche der bisherigen Leistungen anerkannt werden können und welche noch zu erbringen wären.

  • In Bayern dürfte es von allen Ländern am schwierigsten sein, ohne Lehramtsstudium eine unbefristete unterrichtserlaubnis zu bekommen. Insofern schließe ich mich Seph an.

    Wenn es dir nach Baden-Württemberg nicht zu weit ist (Main-Tauber, Hohenlohe?), könntest du es dort an der GMS versuchen. B-W ist wesentlich großzügiger mit solchen Fällen.

  • In Bayern dürfte es von allen Ländern am schwierigsten sein, ohne Lehramtsstudium eine unbefristete unterrichtserlaubnis zu bekommen. Insofern schließe ich mich Seph an.

    Wenn es dir nach Baden-Württemberg nicht zu weit ist (Main-Tauber, Hohenlohe?), könntest du es dort an der GMS versuchen. B-W ist wesentlich großzügiger mit solchen Fällen.

    Wobei der angegebene Studienverlauf auch für BW nach Nachstudium klingt, weil letztlich in beiden Fächern etwas fehlt: Das eine Fach ist nicht auf Masterniveau abgeschlossen (dafür Mangelfach in der Sek.I), das andere Fach offenbar nicht ausreichend fachwissenschaftlich belegt gewesen, wenn lediglich die Fachdidaktik studiert wurde (wobei ich es eigenartig finde, dass man die Fachdidaktik studieren kann, ohne entsprechende fachwissenschaftliche Kenntnisse vorweisen zu können, möglicherweise ist da also mehr da als vermutet). Ich würde aber vermuten, dass sich das Ganze binnen zwei Jahren berufsbegleitend (Tätigkeit an einer Privatschule in der Zwischenzeit oder Vertretungstätigkeit?) inklusive Lehramtsmaster lösen lassen sollte, so dass danach über ein Ref auch eine volle Lehrbefähigung möglich wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kann jetzt nur für Hessen sprechen. Wenn die Qualifikation stimmt, erhälst du in der Regel eine befristete UG, die alle zwei Jahre neu beantragt werden muss. Irgendwann kommt dann das SA, um sich deinen Unterricht anzuschauen. Du musst dann auch einen UR Entwurf und Verlaufsplan schreiben. Läuft das gut, wirst du entfristet. Allerdings nur für die Schule für die du arbeitest.

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