Schüler gesucht: Telefonstreiche veröffentlicht

  • Du hättest dich einfach an alle drei halten können. Zivilrechtliche Ansprüche gehen nicht unter, wenn die strafrechtliche Seite geklärt ist.

    Ich war damals jung und naiv und wusste so etwas nicht.

    So war der Ablauf: Mein Autospiegel war beschädigt, als ich zum Parkplatz kam und ich bin ohne Aufhebens heimgefahren. Einige Tage später kam (ohne mein Zutun) ein Brief von der Polizei, dass drei Jugendliche auf frischer Tat ertappt worden seien, ich solle also gegen diese Jugendlichen Anzeige stellen. (Ich freute mich, denn ich war mir sicher, dass sich so die Frage der Reparaturkostenübernahme von selbst gelöst hätte.) Dann war die Verhandlung wobei kein Schuldiger gefunden wurde (was mir wieder postalisch mitgeteilt wurde, da ich nicht zur Verhandlung geladen war). Ich hatte vor und nach der Verhandlung telefonischen Kontakt zur Polizei.


    Heute würde ich natürlich anders agieren und beispielsweise sofort beim Entdecken des Schadens Anzeige stellen.

  • Das hätte im vorliegenden Fall am Ausgang des Verfahrens nichts geändert. Du hättest damals gleichzeitg mit der Strafanzeige von jedem der drei Jugendlichen Schadenersatz fordern müssen. Diese hätten zunächst gesamtschuldnerisch gehaftet und hätten dann unter sich klären müssen, wer nun tatsächlich den Schaden verursacht hat. Aber du hast natürlich recht - als Laie weiß man so etwas nicht.

  • Aber gegen wen willst du klagen?

    Gegen den, der das Recht am eigenen Bild verletzt hat. Der ist greifbar über den Inhaber des Anschlusses, über den die Daten veröffentlich wurden. Der ist juristisch belangbar.

    Zudem sprach ich von der Einschaltung meines Leibjustiziars. Der macht das dann schon.

    Bei mir ging das schon mal in Bezug auf 15 unerlaubt veröffentlichte Bilder. Abgesehen davon, dass die entfernt werden mussten, wurden auf diese Weise je 500 EUR eingetrieben für jede dieser Veröffentlichungen und jedes der darauf abgebildeten Konterfeis. Plus Anwalts- und Gerichtskosten. Dauer des Prozesses: 2 Minuten.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Zudem sprach ich von der Einschaltung meines Leibjustiziars. Der macht das dann schon.

    Dein Leibjustiziar? Das klingt ehrlich gesagt, als hättest einen ganzen Hofstaat, der dich den ganzen Tag begleitet.


    Gegen den, der das Recht am eigenen Bild verletzt hat. Der ist greifbar über den Inhaber des Anschlusses, über den die Daten veröffentlich wurden. Der ist juristisch belangbar.

    Nun gut. Hier ist es zwar nicht das Recht am eigenen Bild, aber ist ja auch egal. Der Inhaber des Anschlusses ist mit Abschaffung der Störerhaftung schon lange nicht mehr verantwortlich. Zumindest dann, wenn er nachweisen kann, dass auch andere Personen Zugriff auf den Anschluss haben. Ich stimme aber zu, dass man darüber an die Familie des Schülers und damit auch auf den Schüler kommen kann.


    Allerdings heißt es da schnell sein, denn Serverlogs und auch die Zuordnung, wer wann welche IP Adresse hatte dürfen nicht ewig gespeichert werden (DSGVO). Auch gibt es viele Szenarien, in denen eine IP nicht mehr einem einzigen Anschluss zugeordnent werden kann.


    Ich bin allerdings gerade auf einer anderen vielversprechenden, technischen Spur. Mehr dazu später.

  • Dein Leibjustiziar? Das klingt ehrlich gesagt, als hättest einen ganzen Hofstaat, der dich den ganzen Tag begleitet.

    Nein, ich habe "nur" einen Leibjustitiar.

    Hofnarren habe ich noch keine. Diesbezüglich befriedige ich mich selber.

    Hier ist es zwar nicht das Recht am eigenen Bild, aber ist ja auch egal. Der Inhaber des Anschlusses ist mit Abschaffung der Störerhaftung schon lange nicht mehr verantwortlich.

    Nicht dass Recht am eigenen Bild? Dann hab ich den Einstieg nicht mehr richtig im Kopf.

    Und "Störerhaftung" bezieht sich meines Wissens auch auf einen anderen Sachverhalt.


    Aber sei es, wie es sei: Zur Klärung solcher Angelegenheiten hab ich halt meinen Leibjustitiar.

    Empfehle ich jedem. Also EINEN und nicht den MEINEN; der ist halt meiner.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Heureka, ich habs!


    Ich hatte unsere Anmelde- und Internetprotokolle anslassbezogen gesichert, nachdem wir die Verknüpfung im Austauschverzeichnis entdeckt hatten. Nach unserer Diskussion hier kam mir eine Idee, welche Auswertungsmöglichkeiten es noch gibt.


    Zuerst habe ich mir angesehen, wann sich der Benutzer des fraglichen Schülers an welchem Computer angemeldet hat. Damit konnte ich auch die Sitzung identifizieren, in der jemand die Verknüpfung angelegt hat. Dann habe ich mir angesehen, wer vorher und nachher an dem Rechner angemeldet war und konnte einen anderen Schüler identifizieren. Die Anmeldung fand während einer Freistunde statt, sodass nur wenige Computer in dem Raum überhaupt in Benutzung waren. In den Internetprotokollen zweier anwesender Schüler konnte ich Zugriffe auf YouTube und auch auf eine Webseite finden, auf der die Videos verlinkt waren. Es war also naheliegend, dass diese Schüler mindestens die Verknüpfung angelegt haben. Zudem saßen beide Schüler nebeneinander.


    Die Webseite kannten wir bisher nicht. Ich konnte aber den Webhoster herausfinden und in den Internetprotokollen auch Zugriffe auf dessen Verwaltungsoberfläche durch einen der Schüler entdecken. Damit war naheliegend, wer für die Videos verantwortlich ist.


    In einem Gespräch mit der Schulleitung haben die beiden Schüler zunächst alles abgestritten. Die Videos und auch die Webseite sind nun aber aus dem Internet verschwunden. Weitere Untersuchungen wird jetzt die Polizei durchführen, die jetzt endlich Anhaltspunkte für Ermittlungen sieht.

  • Haben die doofen Lehrer es den coolen Checkern doch mal gezeigt. Gefällt mir!

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