Bezüge im Mutterschutz

  • Hallo,


    vor Kurzem endete meine Elternzeit von Kind Nummer 1, sodass ich wieder 100% statt wie bisher ca. 70% arbeite. Im Mai beginnt mein Mutterschutz für Kind Nummer 2. Bekomme ich nun im Mutterschutz weiterhin meine aktuellen Bezüge von 100% weiter bezahlt oder wird wie bei Angestellten ein Durchschnittswert der letzten Monate berechnet? Ich habe online unterschiedliche Angaben dazu gefunden.


    Danke und viele Grüße!

  • Bekomme ich nun im Mutterschutz weiterhin meine aktuellen Bezüge von 100% weiter bezahlt

    Ja, die bekommst du natürlich.


    oder wird wie bei Angestellten ein Durchschnittswert der letzten Monate berechnet?

    Auch bei Angestellten wird da kein Durchschnitt berechnet, wenn die Arbeitszeit erhöht wurde, wird nur noch von der Erhöhten Zeiten natürlich berechnet. Sonst führt das dazu, dass die Leute einfach erst später in den Mutterschutz gehen (darf man ja vor der Geburt), nur damit sie nicht benachteiligt werden finanziell.




    Siehe dazu §21 MuSchG

    Zitat

    4) Bei einer dauerhaften Änderung der Arbeitsentgelthöhe ist die geänderte Arbeitsentgelthöhe bei der Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts für die Leistungen nach den §§ 18 bis 20 zugrunde zu legen, und zwar

    1.für den gesamten Berechnungszeitraum, wenn die Änderung während des Berechnungszeitraums wirksam wird,
    2.ab Wirksamkeit der Änderung der Arbeitsentgelthöhe, wenn die Änderung der Arbeitsentgelthöhe nach dem Berechnungszeitraum wirksam wird.

  • Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort!

    Sonst führt das dazu, dass die Leute einfach erst später in den Mutterschutz gehen (darf man ja vor der Geburt), nur damit sie nicht benachteiligt werden finanziell.


    Ich hatte etwas Sorge, dass mir vielleicht andersherum vorgeworfen werden könnte, ich hätte absichtlich nur noch für ein paar Wochen Vollzeit gemacht, um dann für den gesamten Mutterschutz mehr Geld zu bekommen (auch wenn das Ende der Elternzeit natürlich schon länger so feststand).

  • Meine Reduzierung lief wie immer zum Schuljahresende aus, der Mutterschutz ging bis Mitte September, ich musste ab da auch voll bezahlt werden, obwohl ich nie Vollzeit gearbeitet habe.

    So ist nun mal das Gesetz ;)

  • Es sind übrigens nicht exakt die bisherigen Bezüge. Mutterschaftsgeld ist ein Netto-Bezug. Die Höhe ist zwar die Gleiche, aber die Zahlung unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Ich hoffe, du weißt damit etwas anzufangen!?

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