Gutachen für meine Examensarbeit

  • Ich verstehe deine Frage nicht ganz.


    Suchst du jemanden, der deine Examensarbeit Korrektur liest und anschließend Feedbach dazu gibt?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    emmi200 schrieb am 12.10.2005 22:00:
    Hallo, wer hat die Befähigung (oder kennt jemanden) der meine Examensarbeit lesen und ein Gutachten abgeben kann?
    Über Hilfe würde ich mich freuen.


    Nun, ich denke, Du wirst hier den einen oder anderen finden, der dazu bereit wäre. Aber wer ist aus Deiner Sicht dazu "befähigt"?


    Gruß
    Bolzbold

  • Zitat

    Bolzbold schrieb am 12.10.2005 22:06:


    Nun, ich denke, Du wirst hier den einen oder anderen finden, der dazu bereit wäre. Aber wer ist aus Deiner Sicht dazu "befähigt"?


    "Befähigt" meint im Uni-Jargon jemanden, der mindestens den gleichen oder einen höheren akademischen Grad trägt. Insofern sollten sich hier viele "Befähigte" tummeln :) .


    Mich interessieren vor allem diese Sachen:
    1) Geht es um 1. oder 2. Staatsexamensarbeit?
    2) Im Fall des 1. Examens: hast du niemanden an deiner Uni gefunden; bzw. ist es nicht normaler Weise so, dass der Erstgutachter den Zweitgutachter vorschlägt?
    3) Im Fall des 2. Examens: wieso gehst du davon aus, dass ein Studienseminar das Gutachten eines wildfremden Akademikers akzeptiert und in deine Prüfungsnote einfliessen lässt?
    4) Über welches Thema aus welchem Bereich / Fach hast du denn geschrieben?


    Prinzipiell wäre ich schon bereit :)
    LG, das_kaddl.

  • So wie ich das verstanden habe hört sich deine Bitte eher so an, als hättest du deine Note für die Arbeit schon bekommen, bist aber unzufrieden und willst jetzt eine Art Gegengutachten einholen?


    Oder hab ich dich jetzt da total missverstanden?


    Lieben Gruß
    smali

  • Zitat

    smali schrieb am 13.10.2005 10:30:
    So wie ich das verstanden habe hört sich deine Bitte eher so an, als hättest du deine Note für die Arbeit schon bekommen, bist aber unzufrieden und willst jetzt eine Art Gegengutachten einholen?


    Ich habe mal die Suchfunktion bemüht, die gesagt hat, dass Emmi200 schon im Referendariat ist. Da sie/er im August inhaltlich für ihre/seine Prüfungslehrprobe gefragt hat, wird es sich wohl um die 2. Staatsexamensarbeit handeln. Allerdings müsste die ja wohl schon länger abgegeben sein (bei mir in Niedersachsen, Prüfung Anfang März, war es Anfang Januar). Also scheint mir die Vermutung von smali zutreffend zu sein.


    Da stellt sich dann aber wieder die Ausgangsfrage, wer "befähigt" ist - bzw., warum ein Studienseminar ein Gegengutachten eines sich aus sonstwelchen Gründen im Internet tummelnden Lehrers anerkennen sollte.


    LG, das_kaddl.

  • vielleicht geht es dann doch eher um eine art feedback?
    möglicherweise möchte emmi widerspruch einlegen und wünscht sich dafür noch etwas rückenstärkung...


    emmi, sag doch nochmal was dazu... ;)

  • Zitat

    heiiike schrieb am 13.10.2005 12:11:
    vielleicht geht es dann doch eher um eine art feedback?


    "Gutachten" hört sich aber ein wenig förmlicher an als "Feedback", finde ich ;)


    Ja, Emmi, schreib doch mal was dazu!
    LG, das_kaddl.

  • Sorry, ich habe einige Tage nicht mehr reingeschaut...also es geht um einen Widerspruch und ich möchte eine dritte Meinung zu meiner Examensarbeit bekommen. Ob die Meinung von einem "fremden" Gutachter gehört wird, weiß ich auch nicht, aber ich weiß sonst auch nicht wie ich es anstellen soll, gegen meine Note Einspruch einzulegen.
    vielen Dank für eure vielen Meinungen
    emmi

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    emmi200 schrieb am 18.10.2005 19:30:
    Sorry, ich habe einige Tage nicht mehr reingeschaut...also es geht um einen Widerspruch und ich möchte eine dritte Meinung zu meiner Examensarbeit bekommen. Ob die Meinung von einem "fremden" Gutachter gehört wird, weiß ich auch nicht, aber ich weiß sonst auch nicht wie ich es anstellen soll, gegen meine Note Einspruch einzulegen.
    vielen Dank für eure vielen Meinungen
    emmi


    Nun, dann müssen wir Dir alle sagen, dass wir offiziell keine Kompetenz dazu besitzen. Da musst Du schon Dich mit dem Prüfungsamt auseinandersetzen. Die Frage ist aber, inwieweit das Sinn macht, wenn Erst- und Zweitgutachter sich einig sind. Normalerweise wird nur ein Drittgutachter eingesetzt, wenn die ersten beiden sich nicht einig werden. Gerade der Zweitgutachter soll ja verhindern, dass die Note allzu willkürlich zustande kommt.


    Magst Du etwas ausführlicher berichten, um welche Note es geht und was Deine konkreten Anhaltspunkte für eine unangemessene Benotung sind?


    Gruß
    Bolzbold

  • Bei einer Freundin - in NRW - war es so, dass sie auch gegen ihre Note der Hausarbeit Einspruch einlegen wollte. Das ging aber nicht in Form eines dritten Gutachters, weil sich eben 1. und 2. einig waren. Sie sollte selbst eine Gegendarstellung schreiben, die beim Seminar liegt und die sie ihren Bewerbungen beilegen kann. Eine Stelle hat sie trotz der schlechten Hausarbeitsnote.



    Oder war das im Rahmen des Fachleitergutachtens ?(?(

  • Zitat


    Magst Du etwas ausführlicher berichten, um welche Note es geht und was Deine konkreten Anhaltspunkte für eine unangemessene Benotung sind?


    ... und vielleicht auch, in welchem bundesland du tätig bist etc.?


    viele grüße! :)

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