Frage zur Bewerbungs- und Nachreichfrist in Niedersachsen

  • Heyho,:)


    ich hab da eine kleine Frage zum Bewerbungsverfahren für das Referendariat in Niedersachsen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Und zwar werde ich wohl bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nicht alle Leistungspunkte bzw. Credits zur Beendigung meines Masterstudiums erreicht haben. Voraussichtlich erhalte ich die letzten Credits erst im Oktober. Jetzt zu meiner Frage: Reicht es aus, wenn ich meinen Studienabschluss (bzw. den Erhalt aller Leistungspunkte) bis zur Nachreichfrist (28.10.22) mittels Transcript oder einer Bescheinigung der Universität belege… oder muss ich den Erhalt aller Leistungspunkte bereits bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nachweisen? (Ist die Nachreichfrist quasi lediglich für das Nachreichen des Masterabschlusszeugnisses gedacht?)


    Vielen Dank im Voraus!!!

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich sehe da jetzt erst einmal keinen großen Unterschied. Dein Abschlusszeignis wirst du ja erst erhalten können, wenn auch die Bedingungen zur Beendigung des Masterstudiums erreicht sind. Das Abschlusszeugnis wird dann eben eingereicht. Eine Berücksichtigung des erst mit nachrangiger Nachreichfrist eingegangenen Zeugnisses und damit die Entscheidung, ob eine Einstellung erfolgen kann, erfolgt ohnehin erst dann.


    Die im Studium im Einzelnen erreichten Credits sind für die Einstellung irrelevant, entscheidend ist der vorgewiesene Abschluss und damit die Erfüllung der formalen Voraussetzung für die Ausbildung im Vorbereitungsdienst. Bei Bewerberüberhang spielen ggf. noch die Fächer, die Abschlussnote und Wartezeiten eine Rolle.

  • Danke für deine Antwort:)


    mein Problem ist, dass das Abschlusszeugnis zum Ende der Nachreichfrist ggf. noch nicht fertig ist bzw. noch nicht Abholbereit in der Uni vorliegt. Ich könnte meinen Studienabschluss bis zur Nachreichfrist folglich nur mit einer Bescheinigung der Uni (oder halt mit dem Transcript, in dem alle Leistungspunkte vermerkt sind) nachweisen. Ist das denn so möglich oder wollen die bis zur Nachreichfrist mein Masterzeugnis?

  • Bei mir lag damals alles fristgerecht vor, jedoch hat die Universität schon vorher die entsprechenden Daten an die zuständige Bezirkregierung (NRW) übersandt. Ob dies immer noch gilt, weiß ich nicht, könnte eine besondere Regelung aufgrund von Corona gewesen sein.


    Ruf besser die zuständige Sachbearbeiterin bei der Behörde an.

  • Bei mir lag damals alles fristgerecht vor, jedoch hat die Universität schon vorher die entsprechenden Daten an die zuständige Bezirkregierung (NRW) übersandt. Ob dies immer noch gilt, weiß ich nicht, könnte eine besondere Regelung aufgrund von Corona gewesen sein.

    1. Es handelt sich nicht um NRW sondern NDS.

    2. Es gibt keine Bezirksregierungen in NDS sondern Regionale Landesämter für Schule und Bildung.

  • Für den aktuellen Einstellungstermin sind in NDS nachträglich Refs zugelassen und in den letzten Tagen den Schulen angeboten/zugeteilt worden (mit mehreren Wochen "Verspätung").

    Auf welcher Grundlage das geschehen ist, kann ich nicht sagen. Möglich scheint aber so manches zu sein. Deshalb bei der entsprechenden Behörde nachfragen.

  • Heyho,:)


    ich hab da eine kleine Frage zum Bewerbungsverfahren für das Referendariat in Niedersachsen. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Und zwar werde ich wohl bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nicht alle Leistungspunkte bzw. Credits zur Beendigung meines Masterstudiums erreicht haben. Voraussichtlich erhalte ich die letzten Credits erst im Oktober. Jetzt zu meiner Frage: Reicht es aus, wenn ich meinen Studienabschluss (bzw. den Erhalt aller Leistungspunkte) bis zur Nachreichfrist (28.10.22) mittels Transcript oder einer Bescheinigung der Universität belege… oder muss ich den Erhalt aller Leistungspunkte bereits bis zum Ende des Bewerbungszeitraums für das Referendariat (30.09.22) nachweisen? (Ist die Nachreichfrist quasi lediglich für das Nachreichen des Masterabschlusszeugnisses gedacht?)


    Vielen Dank im Voraus!!!

    Ich hatte damals die gleiche Frage, weiß aber ehrlichgesagt nicht mehr genau, was da Sache war. Aber ich hatte hier angerufen und nachgefragt, da hab ich direkt die Antwort erhalten, die ich brauchte:

    https://www.mk.niedersachsen.d…enden-schulen-167438.html


    Ich hatte von meiner Uni allerdings für die Bewerbung bereits einen transcript of records bzw. die 4.0er Bescheinigung der Masterarbeit...



    Bei mir lag damals alles fristgerecht vor, jedoch hat die Universität schon vorher die entsprechenden Daten an die zuständige Bezirkregierung (NRW) übersandt. Ob dies immer noch gilt, weiß ich nicht, könnte eine besondere Regelung aufgrund von Corona gewesen sein.

    Theoretisch ist das noch so, praktisch scheint da in der Kommunikation in NRW was falschzulaufen, eine Bekannte kam nicht ins Ref, weil die Uni die Daten nicht (korrekt) weitergeleitet hat. Hat zwar alle Vorgaben erfüllt, aber konnte dann dennoch das Ref nicht zu dem Zeitpunkt antreten.

  • 1. Es handelt sich nicht um NRW sondern NDS.

    2. Es gibt keine Bezirksregierungen in NDS sondern Regionale Landesämter für Schule und Bildung.

    Dessen bin ich mir bewusst - ich wollte meine Erfahrung teilen. Es ging mir darum, dass mancherorts Universitäten (neuerdings) die Daten an die zuständige Stelle elektronisch übermitteln. Es könnte (Achtung: Konjunktiv II) in NDS ja auch so sein.

  • Falls es noch relevant ist:

    Ebenfalls Niedersachen, aber BBS. Bei uns war die Nachreichfrist der 31.08. Da meine Masterarbeit noch nicht bewertet war, habe ich eine 4.0er Bescheinigung eingereicht. Das wurde akzeptiert und ist auch schon in Zulaonline eingetragen. Noch mit der Note 4.0, aber da weiß ich nicht wie relevant die ist am Ende.

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