Amtsarzt nach längerer Krankheit?

  • Na, ja wir haben Lehrermangel in Deutschland. ich glaube mittleweile auch, ehe sie einen pensionieren, schicken sie lieber zu 5 Rehas oder versetzen wohnortnahe

  • Eine Bekannte von uns war auch 1,5 Jahre raus aus der Schule und war gefühlt x mal beim Amtsarzt.

    Am Ende passierte das was sie sich gewünscht hat.. eine wohnortsnahe Versetzung statt einer Dienstunfähigkeit.

    Mag vielleicht auch am Alter liegen.. eine 40 jährige dauerhaft zu bezahlen ist vielleicht schlimmer.. als eine 1,5 jährige Auszeit..

    oftmals passiert nichts.. wenn ich daran denke wie gerne der ein oder andere ehemalige KuK sich in vorzeitige Pension gewünscht hätte.. und es nie geklappt hat..

    Da hat wohl jeder seine Geschichten im Hinterkopf. Am Ende kommt es immer auf den Einzelfall (und den Amtsarzt an). Ich drücke jedenfalls schon mal alle Daumen, dass wie gewünscht Dienstfähigkeit und Einsatz im neuen Schuljahr herauskommt.

    Selbst, wenn man jetzt noch nicht fest eingeplant ist, findet sich in der derzeitigen Situation schnell "Verwendung", zumindest bei uns in der GS.

  • Da hat wohl jeder seine Geschichten im Hinterkopf. Am Ende kommt es immer auf den Einzelfall (und den Amtsarzt an). Ich drücke jedenfalls schon mal alle Daumen, dass wie gewünscht Dienstfähigkeit und Einsatz im neuen Schuljahr herauskommt.

    Selbst, wenn man jetzt noch nicht fest eingeplant ist, findet sich in der derzeitigen Situation schnell "Verwendung", zumindest bei uns in der GS.

    Danke, ich werde euch auf dem Laufenden halten.

  • Bitte unbedingt den zuständigen Personalrat um Unterstützung bitten. Bei einer zur Ruhesetzung haben die ein Wörtchen mit zu reden. Im Zweifel geht sowas in die Stuffe und das Ministerium muss sich damit befassen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    chemikus


    Meiner Erfahrung nach macht die oberste Landesbehörde da solange nichts, wie die obere Schulaufsicht nicht erkennbar (öffentlichkeitswirksam) rechtswidrig handelt. Und selbst dann wäre das etwas fürs (O)VG. Die obere Schulaufsicht in NRW hat viele Bereiche, in denen sie selbst eigenständig entscheiden darf und soll.


    (Nicht auf Dich bezogen:)

    Viele Menschen nehmen an, dass die oberste Landesbehörde eine Art finale Schiedsrichterrolle einnimmt, wenn man mit einer Entscheidung der oberen Behörde nicht einverstanden ist. Dem ist aber nicht so - Ausnahme siehe oben. Wenn man mit einer Entscheidung der BR nicht einverstanden ist, verbleibt in den allermeisten Fällen eben nur noch der Rechtsweg.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

Werbung