Anullierung von Schulaufgaben

  • Hallo zusammen.

    Vielleicht ist jemand fit im Dienstrecht von Bayern.

    Gibt es zeitliche Fristen bis wann ein Schulleiter bereits an Schüler heraus gegebenene Schulaufgaben zurück nehmen und die Noten anullieren kann?

    Konkret: Kollege schreibt zweite Schulaufgabe im März, schlechter Schnitt, gibt sie heraus. Der Schnitt ist aber nicht so schlecht, dass er der Schulleitung vorher berichtet werden muss. Nun schreibt dieser Kollege im Mai die dritte. Wieder schlechter Schnitt. Er gibt sie heraus. Mutter beschwert sich beim Schulleiter. Daraufhin sieht er sich die letzten Schulaufgaben genauer an und befindet, dass sie so schwer waren, dass er die letzten beiden nun anullieren lässt.

    Ist es rechtens die zweite auch so spät noch zu kassieren?

    Vielleicht gibt es unter Euch Experten.

  • Wie wäre es, wenn du das einfach in deinen anderen Thread zur bayrischen Respizienz übernimmst? Das betrifft ja letztlich denselben Bereich und dieselben Expertinnen und Experten werden dir dann einfach in einem Aufwasch antworten können.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • GSO § 22 Absatz 7 nennt keine Frist, also gibt es offiziell auch keine. Wenn der Schnitt oberhalb der Grenze lag, an der die Vorlage bei der SL verpflichtend ist, dürfte es aber ohnehin schwierig sein, ein zu hohes Niveau zu konstatieren.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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