Ging es nicht um die Abwesenheit bei einem kleinen Fest für die Einschulung der Erstis? Also keine Ahnung, wie sehr sowas verpflichtend gemacht werden darf, an einem Samstag.
(Dass man nicht zusagt und dann fernbleibt, ist eine andere Sache)
Ging es nicht um die Abwesenheit bei einem kleinen Fest für die Einschulung der Erstis? Also keine Ahnung, wie sehr sowas verpflichtend gemacht werden darf, an einem Samstag.
(Dass man nicht zusagt und dann fernbleibt, ist eine andere Sache)
Ich zumindest habe die Nachricht komplett anders verstanden, nämlich so, dass einige Viertklässler (m/w/d) von den Eltern von Susanneas Schule genommen wurden, ohne dass die Schule hierzu informiert wurde und daher bei der Einschulung unentschuldigt fehlten.
Ein freiwilliges (?) Fest wäre natürlich ein komplett anderer Hintergrund, wobei ich mich wundere, warum es mitten in der Grundschulzeit (die in Berlin 6 Jahre lang geht) ein solches Fest bräuchte. Vielleicht ist das dort aber auch üblich? Bitte um Aufklärung und Entwirrung an der Stelle, Susannea !
Ich weiß, dass das Jugendamt leider immer noch überwiegend erst in Fällen handelt, in denen es um Leben und Tod geht, aber eigentlich sollte von staatlicher Seite auch solchen Fällen nachgegangen werden, und sei es, um einfach aufzuzeigen, dass das kein normales Verhalten ist. Gäbe es in solchen Fällen eine Geldbuße, würden sich die Eltern zukünftig vielleicht eher überlegen, ob sie ihre Kinder im Falle eines Schulwechsels nicht ordentlich an- und abmelden.
Eine Geldbuße, weil man unangemeldet nicht zur freiwilligen Veranstaltung erscheint?
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