Übergang Erfahrungsstufen dualer Master of E. ins OBAS

  • Hallo zusammen,


    ich bin seit einigen Zeit bereits stiller Mitleser hier im Forum und habe besonders am Anfang meiner Ausbildung viele und nützliche Informationen im Forum gefunden, welche mir den Start erleichtert haben. Nun habe ich aber selbst eine Frage, welche ich bisher nur mit der Suche hier leider nicht beantworten konnte.


    Ich habe an einem Berufskolleg in NRW als Seiteneinsteiger angefangen und befinde mich nun im OBAS. Vor dem OBAS habe ich unterrichtet und parallel den dualen Master of Education erworben (Programm der Seiteneinsteiger in NRW). Zum Start wurde ich in TVL-11 Stufe 2 eingeordnet, da ich vorher einige Jahre in der Industrie gearbeitet habe. Während dieser Zeit wurde ich nach 2 Jahren in TVL-11 Stufe 3 höher gestuft.


    Mit Erlangung des M.o.E wurde ich in TVL-13 Stufe 2 neu eingeordnet. Laut meines Verständnisses, müsste jedoch die Erfahrungsstufe erhalten bleiben und nicht herabgesetzt werden.

    Da ich hier so viele Aussagen zur Eingruppierung direkt ins OBAS gefunden habe, welche alle unterschiedliche Erfahrungen beschreiben, aber keine genau zu meinem Fall passende, möchte ich einmal nachfragen.


    Ist so eine Herabstufung üblich bzw. korrekt? Laut der Tabelle des TVL zu Höhergruppierungen kann dies bei manchen Stufen durchaus passieren, jedoch nicht von TVL-11 S. 3 nach TVL-13 S. 3. Falls diese Tabelle für diesen Fall überhaupt gültig ist.

    Falls die Herabstufung nicht korrekt ist, wie könnte ich dagegen vorgehen?

  • Mit Erlangung des M.o.E wurde ich in TVL-13 Stufe 2 neu eingeordnet. Laut meines Verständnisses, müsste jedoch die Erfahrungsstufe erhalten bleiben und nicht herabgesetzt werden.

    Die übertragene Tätigkeit (als E11er) war zwar gleichartig jedoch nicht gleichwertig wie die E13 Tätigkeit.


    Bei einer Höhergruppierung wird man derjenige Stufe der neuen Entgeltgruppe zugeordnet, die das bisherige Entgelt entspricht. Mindestens aber der Stufe 2. In dieser Hinsicht wäre die Eingruppierung richtig.


    Allerdings ist eine Entgeltgruppe übersprungen worden: das würde ich mit dem Personalrat klären. Denn, wenn man E11->E12->E13 rechnet (und nicht E11->E13) dann wäre die Stufenordnung inkorrekt.


    Mein lieber Kollege chemikus08 weißt es ganz genau!

  • Ich habe damals erfolgreich Widerspruch eingelegt. Würde ich an Deiner Stelle auch tun. Mir hat der Bezirkspersonalrat geholfen und alles geregelt.

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