Amtsangemessene Alimentation hat nichts mit Inflationsausgleich zu tun, auch Beamten ist es grundsätzlich zumutbar, dass ihre Kaukraft auch mal in einzelnen Jahres sinkt.
Die amtsangemessene Alimentation bezieht sich auf notwendige Abstände zu Bürgergeldempfängern und zwischen den einzelnen Besoldungsstufen bei Beamten. Dass wir bei der Beamtenbesoldung am unteren Ende des rechtlich möglichen, teilweise darunter, liegen, hat seine Ursache in der deutlichen Erhöhung der Leistungen für Empfänger von Sozialleistungen bei der Umstellung von Harz 4 auf Bürgergeld, wodurch in bestimmten Konstellationen die 15% Abstand zwischen Leistungsempfängern und der untersten Besoldungsstufe bei Beamten unterschritten wurden.
Der 15% Abstand zum Bürgergeld ist obsolet. Das BVG hat im November neu geurteilt und weitere Parameter eingeführt.