• Liebe Forenmitglieder,


    ich würde mich mittelfristig in ein anderes Bundesland versetzen lassen. Über die verschiedenen Verfahren habe ich mich bereits informiert. Einige Fragen bleiben jedoch offen. Eventuell kann mir jemand diese beantworten, der den Wechsel bereits hinter sich hat:

    1) Wenn ich mich direkt auf eine Stelle im neuen Bundesland bewerbe (mit Freigabeerklärung durch das alte BL), durchlaufe ich die Verbeamtung erneut, also mit Probezeit etc.? Werden dabei auch Altersgrenzen berücksichtigt?


    2) Mein Partner ist an derselben Schule verbeamtet. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass zwei Beamte derselben Schule in das neue BL versetzt werden?


    Viele Grüße Aestas

  • 1) Aus den wenigen konkreten Beispielen, die ich kenne: Die wurden direkt als Beamte ohne neue Probezeit etc. übernommen. Was anderes kann ich mir hier auch nicht vorstellen.

    Aber natürlich gibt es beim Wechsel auf eine Funktionsstelle (siehe 3) ) entsprechende Bewährungszeiten für die endgültige Übernahme des Amtes.


    2) Banal aber unbefriedigend: BL-Wechsel sind oft mühsam. Im Doppelpack doppelt oder quadriert schwierig...


    3) ;) Im Forum wurde es schon oft geschrieben, aber trotzdem hier wiederholt: Evtl. für eine(n) oder beide von euch eine Möglichkeit: Funktionsstellen-Bewerbung. Das klappt direkt, wenn man die Stelle bekommt.


    4) Es kann sein, dass Erfahrungsstufen beim BL-Wechsel verloren gehen.

  • Darf ich mich mal dranhängen?

    Zu1. Was ist mit erneuten Amtsarztbesuchen? Gibt es Fälle, wo die Verbeamtung dann scheiterte? Nach 15 Dienstjahren hat man ja evtl. eine Krankheit neu dazu bekommen.. und kann man in so einem Fall dann Beamte im alten Bundesland bleiben?


    Zu 3) Darf man sich in allen Bundesländern von außerhalb auf Funktionsstellen bewerben? Innerhalb von NRW darf man sich ja manchmal nicht mal aus einem anderen Regierungsbezirk bewerben..


    Zu 4) Wie findet man das raus? Ich dachte, die gingen alle verloren, wenn man nicht über das Ländertauschverfahren Glück hat.

  • Ich habe in der Probezeit gewechselt. Die Zeiten werden wie sie sind mitgenommen. Wenn deine Probezeit durch ist, ist sie das eigentlich auch im neuen Bundesland.


    Ich habe mich mit Freigabe an Schulen beworben und gleichzeitig den Ländertausch beantragt. Am Ende hatte ich den Platz über den Ländertausch und 3 Schulen, die mich im Bewerbungsverfahren wollten. Leider schlägt der Ländertausch die anderen Verfahren und ich wurde an eine 4. Schule zugewiesen. Ich hätte mir die Zeit mich zu bewerben also sparen können...


    Bei mir hat der Ländertausch beim ersten Mal geklappt. Ich glaube es hängt wirklich sehr davon ab, wie die aktuelle Situation ist. Mein alter Schulleiter sagte mir aber auch, dass es sehr günstig war, dass ich es aus der Elternzeit heraus beantragt habe (warum genau weiß ich nicht mehr... Vielleicht, weil ich gar nicht wirklich eingeplant war in dem Moment?)


    Viel Glück! Es ist ein nerviges Verfahren.


  • 1) Wenn ich mich direkt auf eine Stelle im neuen Bundesland bewerbe (mit Freigabeerklärung durch das alte BL), durchlaufe ich die Verbeamtung erneut, also mit Probezeit etc.?

    Bestimmt nicht, sonst könnte man sich die Tauschverfahren schenken und müsste sich stattdessen aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und woanders neu bewerben.

  • Bestimmt nicht, sonst könnte man sich die Tauschverfahren schenken und müsste sich stattdessen aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen und woanders neu bewerben.

    Vor allem, da es ja auch um die Übernahme von Pensionsansprüchen geht und das nur bei einer weitergeführten Verbeamtung Sinn ergibt.


    Was übrigens bei sehr kurzer Dienstzeit eine Option ist: Kündigung des Dienstverhältnisses (also Entlassung beantragen) inklusive Nachversicherung in der gesetzlichen RV. Da das mit finanziellen Einbußen im Alter verbunden ist, ist das bei längerer Dienstzeit keine realistische Option mehr. Das ganze gibt natürlich nur dann Sinn, wenn ich die neue Stelle sicher habe und mein persönliches Glück an diesem neuen Ort hängt.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für die Einschätzung, Antworten und Tipps zu meinen Fragen. Das hat einiges klarer werden lassen.

    @TwoRodas:


    (1) Zur Frage, wenn der Amtsarztbesuch bei der Verbeamtung im neuen BL scheitert: Man bekommt ein Angestelltenverhältnis angebot. Ob man in das alte BL zurück kann, weiß ich leider nicht.

    (3) Ich selbst kenne einen Fall, da hat sich derjenige auf eine Fachleiterstelle im neuen BL beworben und wurde dort auch übernommen. Wie so oft hilft es wahrscheinlich, sich in Bezug darauf bei offiziellen Stellen zu erkundigen, sollte man eine Bewerbung auf eine solche Stelle erwägen.

    (4) Das neue BL stuft dich entsprechend ein; auch hier ist es empfehlenswert, sich im Zweifelsfall beim neuen BL zu erkundigen. Ich vermute, eine endgültige Antwort erhält man nach Anerkennung der eigenen Lehramtsbefähigung (nicht alle Fächer werden in allen BL beispielsweise unterrichtet) sowie Berücksichtigung der beruflichen Erfahrung etc.

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