Versetzungsantrag_Heirat?

  • Hi, wollte mich kurz erkundigen, wie die Bestimmungen bei einem Versetzungsantrag (verbeamte - kinderlose - Lehrkraft NRW - Berufskolleg) aussieht, wenn eine gleichgeschlechtliche Ehe eingegangen wird und ein Ehepartner:in aufgrund seiner Arbeitsstelle nicht den Wohnort wechseln kann. Die Entfernung zwischen den zwei Wohnorten beträgt rund 60 Kilometer.


    Wird solch eine Situation mit in die Entscheidung zur Bewilligung des Versetzungsantrags einbezogen?

    Sonnige Grüße:wink_1:

    • Offizieller Beitrag

    Auf jeden Fall sollte sich die versetzungsfähige verbeamtete Person auf die andere Adresse ummelden.
    Eine gewisse Pendelzeit wird dann sicher in Kauf zu nehmen sein, aber je nach Schulleitung und Mitleid (60 Kilometer sind am BK nicht sooo ungewöhnlich, oder?, hat die Schule "viel" in die Person investiert (ZK...)) bzw. Sachzwänge (wieviel Zeit seit OBAS und sind die Fachgruppen jetzt besser aufgestellt?), kann es auch gehen, mit Unterstützung des PR und nach Rücksprache mit aufnehmenden Schulen.
    Am "einfachsten" kann natürlich sein, wenn die aufnehmende, interessierte Schule eine Beförderungsstelle ausschreibt, die auf eine passt.

  • 60km ist jetzt keine Strecke, die man nicht pendeln könnte. Von daher glaube ich nicht, dass es deinem Versetzungsantrag helfen wird. Stellen kannst du natürlich trotzdem einen. Am besten ÖPR und BPR mit ins Boot holen und auch selbst gezielt nach Schulen an deinem Wunschort suchen. Wenn du einfach einen Versetzungsantrag stellst und auf nur ein Wunder hoffst, passiert in der Regel nicht viel…

  • Hi again, danke für eure Rückmeldungen!
    Also, ich habe das Ganze wohl etwas "irreführend" beschrieben.

    Nach der Heirat und einer gemeinsamen Wohnung, wäre eine einfache Strecke zur Schule rund 70 Kilometer entfernt.

    Ohne Führerschein und somit auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist das mit einem vollen Deputat eine "nicht ohne Angelegenheit"


    Wichtig ist also einen gemeinsamen Erstwohnsitz zu haben und entsprechend Personalrat mit ins Boot zu nehmen. Sowie nach potenziellen Schulen im gewünschten Umfeld zu schauen!

    • Offizieller Beitrag

    Ohne Führerschein und somit auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist das mit einem vollen Deputat eine "nicht ohne Angelegenheit"

    Das hilft vielleicht bei einer empathischen SL, damit du die Freigabe schneller bekommst, ist aber kein Grund und deine "private Angelegenheit" (zumal es auch glaubwürdig sein soll, wenn du keinen näheren Zweitwohnsitz angibst aber sagt, du könntest die Strecke gar nicht fahren).
    Ich drücke dir die Daumen, dass es so ausgeht, wie du planst (und Herzlichen Glückwunsch zur Eheschließung!), es kommt erstmal eine anstrengende Zeit auf dich zu, hoffentlich lässt sie sich verkürzen.

  • ...bei mir hat die Versetzung nach der Hochzeit geklappt!

    Ähnliche Situation samt solch einer Wegstrecke - ohne PKW. Konnte aber noch meinen GdB von 30 nutzen;)
    Welcher SL legt sich schon gerne mit den SB-Vertretern an!


    Edit: Habe vorab aber auch schon einmal geschaut, welche Schule in Frage kommt - Kontakt aufgenommen etc.

  • Ohne Führerschein und somit auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen ist das mit einem vollen Deputat eine "nicht ohne Angelegenheit"

    Also ich würde schon sagen, daß Dir als Sek 2 Lehrerin zuzumuten ist den Führerschein zu machen und sich ein KFZ zuzulegen. Das Thema wäre damit dann für die Behörde erledigt. die einfachste Möglichkeit wäre, wenn Du eine aufnehmende Schule findest, die eine passende Beförderungsstelle ausschreibt, auf die du dich bewirbst. Wirst auf diese Stelle befördert, muß die abgebende Schule dich gehen lassen und das mit sofortiger Wirkung. Sowas hat eine Kollegin von mir vor einigen Jahren auch gemacht und das ging dann sogar innerhalb von 3 Wochen mitten im Schuljahr.

  • Man könnte ja auch einen Wohnort "in der Mitte" suchen, dann wären es nur 30-40 km zu fahren, was sicher zumutbar ist.

    Trotzdem drücke ich euch die Daumen, dass es klappt!

  • Also ich würde schon sagen, daß Dir als Sek 2 Lehrerin zuzumuten ist den Führerschein zu machen und sich ein KFZ zuzulegen.

    Unpassendes Kommentar, meiner Meinung nach! Schon einmal überlegt, dass es Mitmenschen gibt, welche womöglich aufgrund von Unfall - Behinderung o.ä. keinen Führerschien haben bzw. kein Auto mehr betreten!!!

  • Oder die so blöd in der Stadt wohnen, dass es dort eh keine Parkplätze sind, die aus umwelttechnischen Gründen kein Auto wollen,..

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Also ich würde schon sagen, daß Dir als Sek 2 Lehrerin zuzumuten ist den Führerschein zu machen und sich ein KFZ zuzulegen.

    Nein, das würde ich definitv nicht sagen. Begründung: siehe die beiden vorherigen Posts.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Ein Ausnahme zum Thema privates KFZ: Ich weiß von Leuten auf bestimmten Beförderungsstellen (z.B. Regionale Fachberater), wo ein privates KFZ und dessen Nutzung vorausgesetzt wird. Das hatte ich mal gehört und war zunächst erstaunt. Die wussten das aber bereits bei der Ausschreibung.


    Das ist aber die Ausnahme von der Regel!

  • Tatsächlich ist das aber nicht so einfach. Im Grundsatz hat Plattyplus schon recht. Bei uns auf dem flachen Land ist es mit dem ÖPNV schon schwierig. Wir hatten eine Kollegin, die eine Abordnung mit der Begründung ablehnen wollte, dass sie kein Auto hat und der ÖPNV nicht zur Verfügung steht. Damals hieß es, dass es grundsätzlich das Problem der Lehrkraft ist. Was anderes ist sicherlich, wenn man eine Behinderung oder ähnliches hat oder die Strecke zu weit ist. Uns wurde damals erklärt, dass Grundlage ist, was man einem normalen Berufstätigen als Anreiseweg zumuten kann. 70 km wären aus meiner Sicht auch schon weit. Andererseits habe ich schon viele Kollegen kennen gelernt, die um die 50 km pendeln. Zu mindestens bei uns auf dem Land, ist das für viele normal.

  • 70 km wären aus meiner Sicht auch schon weit. Andererseits habe ich schon viele Kollegen kennen gelernt, die um die 50 km pendeln. Zu mindestens bei uns auf dem Land, ist das für viele normal.

    Bei uns an der Schule haben wir viele Kollegen im 80-100km Bereich, was den Arbeitsweg angeht. Dank der vielen berufsspezifischen Fakulten in NRW sind die Einzugsgebiete der Berufskollegs entsprechend gewaltig.

  • Unpassendes Kommentar, meiner Meinung nach! Schon einmal überlegt, dass es Mitmenschen gibt, welche womöglich aufgrund von Unfall - Behinderung o.ä. keinen Führerschien haben bzw. kein Auto mehr betreten!!!

    Dieser Anteil dürfte verschwindend gering sein. Sollte es nachweislich so sein, wäre das natürlich ein vernünftiges Argument.

    In der Regel haben Menschen ohne Führerschein, von denen ich auch mehrere kenne, allerdings keinen, weil sie keine Lust dazu haben. Das wäre dann ein schlechtes Argument.


    Kein Auto zu haben ist sicher nicht unüblich, wenn es aber notwendig ist, um zum Dienst zu kommen, geht es eben nicht ohne.

  • die aus umwelttechnischen Gründen kein Auto wollen

    Davon hatte ich auch zwei Kolleginnen an meiner damaligen Ausbildungsschule. Die Antwort der SL war dort einfach: „Es ist ihre Aufgabe pünktlich den Dienst anzutreten. Wie sie dies ermöglichen, ist ihr Problem.“

    Da haben die beiden Damen dann doch noch im Alter von ca. 35 bzw. 40 den Führerschein gemacht und ein KFZ angeschafft, wohl weil sonst eine Disziplinarklage gedroht hätte.

Werbung