Behinderungsgrad: Aufstufung Beamter

  • Liebe community,

    letzte Woche erzählte mir eine Lehrerkollegin, dass die Möglichkeit - laut Rechtsanwalt - besteht, dass eine verbeamtete Lehrkraft in NRW sich vom Behinderungsgrad 30 auf den Schwerbehindertengrad 50 - recht unkompliziert - hochstufen lassen kann.

    Stimmt dies, hat da jemand Erfahrung(en), denn im Netz finde ich leider keine Infos dazu :(


    Genießt den (Feier)abend:gruss:

  • Die Entscheidung liegt doch allein beim Versorgungsamt (je nach BL andere Bezeichnung möglich) und diesem wird der berufliche Status egal, der medizinische umso wichtiger sein.


    Wenn der GdB erhöht wurde, so wird sich der Gesundheitszustand der Bürgerin verschlechtert haben.

  • Liebe community,

    letzte Woche erzählte mir eine Lehrerkollegin, dass die Möglichkeit - laut Rechtsanwalt - besteht, dass eine verbeamtete Lehrkraft in NRW sich vom Behinderungsgrad 30 auf den Schwerbehindertengrad 50 - recht unkompliziert - hochstufen lassen kann.

    Stimmt dies, hat da jemand Erfahrung(en), denn im Netz finde ich leider keine Infos dazu :(


    Genießt den (Feier)abend:gruss:

    Nein, du kannst dich nicht qua Beruf "hochstufen" lassen. Was du aber prüfen lassen kannst ist, ob eine Gleichstellung mit Schwerbehinderten möglich ist angesichts deines zugrundeliegenden Krankheitsbildes und vor dem Hintergrund der unter Umständen besonderen beruflichen Belastungen, die dein Beruf aufgrund deiner Erkrankung beinhaltet. Wenn du beispielsweise infolge einer psychischen Erkrankung behindert bist, dann wirst du mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit die Gleichstellung erlangen können. Auch bei einer Behinderung infolge einer Beeinträchtigung des Hörvermögens wäre ich da äußerst zuversichtlich, dass das klappen kann. Ich weiß auch z.B. von Fällen krebserkrankter KuK mit GdB 30, die die Gleichstellung erfolgreich beantragt haben (klappt aber ebenfalls nicht in jedem Fall). Es gibt aber keinen Anspruch auf diese Gleichstellung qua Beruf, sondern wird tatsächlich geprüft werden. Lass dich von deiner örtlichen Schwerbehindertenvertretung unbedingt beraten zum Verfahren.

    Je nach Art der spezifischen Belastung könnten auch weitere Schritte möglich/hilfreich/ratsam sein infolge der Gleichstellung, zu denen dich deine Schwerbehindertenvertretung beraten kann. Ausgehend von BW wo ich lebe wäre das z.B. die beschränkte Dienstfähigkeit oder auch die Option, zusätzliche Ermäßigungsstunden beim Schulamt zu beantragen (mit entsprechenden ärztlichen Nachweisen). Vielleicht gibt es das ja jeweils auch in NRW und könnte für dich relevant sein/werden.


    Die Entscheidung liegt doch allein beim Versorgungsamt (je nach BL andere Bezeichnung möglich) und diesem wird der berufliche Status egal, der medizinische umso wichtiger sein.


    Wenn der GdB erhöht wurde, so wird sich der Gesundheitszustand der Bürgerin verschlechtert haben.

    Stimmt so pauschal auch nicht, da unser Beruf eben spezifische Belastungen mit sich bringt, die sich je nach Krankheitsbild besonders schwerwiegend auswirken können, so dass die indirekte Erhöhung des GdB angesichts des gewählten Berufs eine Form ist, diese spezifische, berufsbezogene gesundheitliche Belastung auszudrücken.

    Das ist ein grundlegender Aspekt unseres Versorgungsrechtes, der auch an anderen Stellen, wie im Opferentschädigungsrecht zum Tragen kommt. Ich habe so inzwischen nur noch einen Grad der Schädigung von 50. Aufgrund der besonderen Belastungen die mein Beruf vor dem Hintergrund meiner Schädigung mit sich bringt, wurde der GdS aber auf 60 erhöht. Für meinen GdB spielt das keine Rolle (der ist eh noch höher), wohl aber für die Höhe meiner Opferentschädigungsrente, über die ich beispielsweise meinen Assistenzhund finanziere.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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