Anrechnung bzw. Verkürzung im Ref. Was wird verkürzt?

  • Nabend allerseits, ich arbeite seit nun fast 5 ein halb Jahren als Realschullehrer in Bayern. Zuerst 4 Jahre an einer Privatschule und nun seit 1,5 Jahren als Vertretung an einer öffentlichen, jeweils immer Vollzeit. Nun möchte ich ab September das Ref nachmachen, 1. Stex habe ich schon. Auf der Seite des BRN habe ich gesehen, dass es möglich ist, das Ref auf 1 Jahr zu verkürzen. Hat irgendwer eine Ahnung, was genau da verkürzt wird? Jeweils ein halbes Jahr Seminar- und Einsatzschule, oder die gesamte Zeit in der Einsatzschule? Wie schauts mit den Prüfungen aus? Alle in einem Jahr dann oder nur ein Teil? Wenn das irgendwer selbst oder KuK kennt, die das gemacht haben, wäre das natürlich super.

  • Ich nehme an, dass das in der Prüfungsordnung genau geregelt und nachzulesen ist, genau wie bei der regulären Refdauer.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Prüfungsordnung habe ich jetzt nichts dazu gefunden, aber Zulassungs- und Ausbildungsordnung sagt folgendes https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayZALR-21

    (1) 1Hauptberufliche Unterrichtstätigkeiten nach Bestehen der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen oder einer nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannten Staatsprüfung können bis zu einem Jahr auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden, wenn sie für die in § 2 festgelegten Ziele des Vorbereitungsdienstes förderlich sind. 2Die Anrechnung wird auf den zweiten Ausbildungsabschnitt (§ 7 Abs. 3) vorgenommen.

    Bedeutet, wenn ich das richtig sehe, dass ich dann 1 Jahr nur an einer Seminarschule wäre?

  • Lass dich auf jeden Fall beraten, ob das sinnvoll ist. 5 Jahre Lehr-Erfahrung übersetzt sich nicht zwangsläufig in ein problemloses Referendariat.

    Das hängt aber sicher auch von der Struktur eures Refs in Bayern ab.

  • Es steht ja da, die Anrechnung wird auf den zweiten Bildungsabschnitt vorgenommen. Das ist eigentlich die Zeit, in der man allein eigenverantwortlichen Unterricht macht und dann auch am Ende seine Lehrproben hält. Einerseits wundert es mich, dass ausgerechnet das verkürzt wird, aber vllt. musst du nur 3 Monate oder so unterrichten und darfst dann deine Lehrproben machen. Aber alles nur Spekulation meinerseits... Am besten erkundigst du dich beim Prüfungsamt.

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