Schwangerschaft mit Teilzeit und Beschäftigungsverbot

  • Hallo zusammen,


    ich erwarte derzeit mein zweites Kind und befinde mich gleichzeitig in Elternzeit (3 Jahre mit Teilzeitbeschäftigung ab dem 24. Monat beantragt). Demnach hätte ich jetzt ab dem 1. Dezember mit 14 Stunden angefangen zu arbeiten, allerdings wurde durch meine Ärztin aufgrund einer Risikoschwangerschaft ein Beschäftigungsverbot beschlossen. Ich bekomme nun Bezüge für 14 Stunden, was mir eigentlich etwas wenig erscheint. Gibt es noch eine Möglichkeit trotz Beschäftigungsverbot in Elternzeit Stunden zu erhöhen, um mehr Gehalt zu bekommen. Es ist schwierig, das weiß ich, aber ich wollte mich da nur mal noch schlau machen.


    Liebe Grüße

    B.U

  • Nein, die Möglichkeit gibt es glücklicher Weise nicht und es ist auch richtig so, du bekommst genau das bezahlt, was du jetzt arbeiten würdest.
    Zum Beginn des Mutterschutzes kannst du allerdings deine Elternzeit beenden, dann bekommst du im Mutterschutz vor und nach der Geburt deine Vollzeitbezüge.

  • Ich bekomme nun Bezüge für 14 Stunden, was mir eigentlich etwas wenig erscheint.

    Nachdem deine Frage bereits beantwortet wurde : Warum genau erscheint es dir etwas wenig bzw. warum meinst du deine aktuellen Bezüge im BV sollten über denen deines aktuellen Teilzeitdeputats liegen?


    Glückwunsch zur Schwangerschaft, die hoffentlich gut verlaufen wird.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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