Geleistete Dienstzeit vor Urkunde auf Probezeit anrechnen lassen? - Konrektorin GS

  • Guten Abend,


    ist es rechtlich möglich, sich geleistete Dienstzeit auf die Probezeit anrechnen zu lassen?

    Ich übe den Job der Konrektorin seit Beginn des Schuljahres aus. Die Revision war am 1.12. Ausgeschrieben war die Stelle zum schnellstmöglichen Zeitpunkt, aber bei der Bez.Reg. staut es sich böse, so dass die Urkunde wahrscheinlich noch ewig auf sich warten lässt.

    Die Anhörung des Trägers und der Schulkonferenz (haben beide verzichtet, weil ich ja bekannt bin), liegt aber schon vor.


    Ich fände es echt schlimm, wenn ich ins neue Schuljahr trotz der Stelle weiter mit A12 starten würde, weil es noch ewig dauert, bis die in DT zu Potte kommen.


    Danke schonmal für eventuelle Infos.


    Gruß Lamy

  • Hallo calmac,


    vielen Dank! Hast du zufällig auch den Paragraphen oder die Stelle, wo das steht parat? Ich habe auch schon Mal in der BASS gesucht und bei Google, habe aber so richtig nichts gefunden. Meine SL wird sich auf irgendwas berufen wollen.


    Danke!

  • Ja, da steht was zur Anrechenbarkeit auf Probezeiten. Vielen Dank! Aber das Amt der Konrektorin (ist ja nicht Leitung) wird nicht mit erfasst, wenn ich es richtig lese. Die Probezeit beträgt ja auch nur 6 Monate und nicht 2 Jahre, wie bei den aufgeführten Ämtern.

  • Insofern die Schulleitung bestätigt, dass das Amt seit x kommissarisch übernommen wurde, kann dies auf die Erprobungszeit angerechnet werden.

    Das kannst du nur nicht so einfach selbst (oder deine SL), sondern es muss dir offiziell übertragen worden sein.

  • Also muss mir nicht die Schulrätin die kommissarische stv. Schulleitung übertragen haben? Im Sommer war klar, dass die Stelle (für mich) ausgeschrieben wird und dann habe ich auf Geheiß und in Absprache mit der SL schulorganisatorische Aufgaben übernommen und dafür wurde auch mein Deputat erhöht und um die entsprechende Anzahl entlastet.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann mir aktuell nicht vorstellen, dass eine Schulleitung eigenmächtig einen kommissarischen Konrektor bestellt.


    Entweder hat sie es eigenmächtig gemacht: dann bekommst du zwar ggf. Ermäßigungsstunden aus dem Schulleitungspott und auch Aufgaben übertragen. Aber du bist trotzdem kein kommissarischer Konrektor --> Dann sollte es sich auch nicht auf die Probezeit anrechnen lassen.


    Oder es ist eine offizielle Ernennung zum kommissarischen Konrektor. Dann bekommst du eine entsprechende Info vom Schulamt. Und dann sollte es sich auf die Probezeit anrechnen lassen.


    Ich treffe morgen meine Schulrätin (auch BezReg DT). Soll ich sie mal fragen?

  • Danke für deine Rückmeldung, kleiner grüner Frosch 😊.

    Nein, es gab keine offizielle Benennung, keine Info aus dem Schulamt. Es war/ist so, wie du geschrieben hast. Ich habe Aufgaben übernommen und habe Ermäßigung aus den SL-Pott bekommen.


    Danke für das Angebot! Aber ich weiß nicht, wenn es zufällig auch unsere Schulrätin ist, kann sie vielleicht auf mich schließen.


    LG Lamy

    Einmal editiert, zuletzt von Lamy74 () aus folgendem Grund: Zu früh abgeschickt

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