Ablehnung Teilzeit aus sonstigen Gründen BW - Lohnt sich der Widerspruch

  • Warum? Ich kann mir doch dann einen Vollzeit Arbeitsvertrag gegeben lassen. Änderungskündigung und fertig.:aufgepasst:

    Darauf hast du dann wie gesagt keinen Anspruch, anders als wenn du eben einen Vollzeitvertrag hast. Also Änderungskündigung und fertig ist eben genau nicht. (macht auch gar keinen Sinn, wenn du was ändern willst).

  • Darauf hast du dann wie gesagt keinen Anspruch, anders als wenn du eben einen Vollzeitvertrag hast. Also Änderungskündigung und fertig ist eben genau nicht. (macht auch gar keinen Sinn, wenn du was ändern willst).

    Ich habe einen Teilzeit-Vertrag. Wenn ich mehr Stunden machen möchte und mir meine SL nicht von sich aus einen neuen Vertrag anbietet, dann kann ich eine Änderungskündigung mit den neuen Bedingungen (Vollzeit) an meine SL richten. Entweder die nimmt an, oder ich gehe an eine andere Schule in Vollzeit. Von daher macht es auf jeden Fall Sinn ;)

  • Was ist daran verwirrend? Selbstverständlich kann auch der AN eine Änderungskündigung aussprechen.

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • BlackBerry90

    In NRW hättest Du das Problem, dass eine Bewerbung an einer anderen Schule keine zulässige Bewerbung ist, solange Du auf einer unbefristeten Schulstelle sitzt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Was ist daran verwirrend? Selbstverständlich kann auch der AN eine Änderungskündigung aussprechen.

    Naja, verwirrend ist der Punkt, dass er sicher ist, dass er dann an einer anderen Stelle einen neuen Vollzeitvertrag nimmt und das ein Widerspruch dazu sein soll, dass er eben keinen Anspruch auf einen Vollzeitvertrag hat und damit evtl. in Teilzeit bleiben müsste.

Werbung