Planstelle abgelehnt - Nun gesperrt?

  • Hallo schönen Abend!


    Ich habe vor vier Wochen eine Planstelle abgelehnt aus Köln. Ich bin selber Kölner und bin in Köln geboren und aufgewachsen, mache mein Referendariat allerdings in Siegen. Ich bin bis heute nie wirklich warm geworden mit dieser Stadt und habe hier einfach nur mein Referendariat durchgezogen und wollte es am Ende positiv beenden. Ich wollte eigentlich immer zurück nach Köln, weil dort meine Familie lebt und ich dort zu Hause bin. Jetzt habe ich hier in Siegen aber im Kollegium eine nette Kollegin kennen gelernt und bin mit ihr seit 14 Monaten zusammen. Allerdings in heutigen Zeiten muss man irgendwo natürlich auch an sich denken, an seine Zukunft und ich bin immer noch sehr unentschlossen, ob ich meine Heimat nicht wirklich in einer Großstadt sehe und nicht hier auf dem Land in Siegen. Da ich nun aber die Planstelle in Köln abgelehnt habe im Listenverfahren Ende, welches im Januar war, weiß ich nun nicht ob ich wieder ein neues Angebot im laufenden Verfahren bekomme. Im Februar habe ich nämlich KEIN Angebot bekommen für das Listenverfahren. Das macht mir gerade Bedenken. Auf der Leo NRW Seite steht allerdings, dass man nicht gesperrt ist, wenn man eine Stelle ablehnt, nur für eben diese Schule keine weiteren Angebote erhält. Jetzt wollte ich noch mal fragen, ob dies wirklich der Fall ist. Im Februar habe ich wie gesagt kein Angebot erhalten. Mir bleibt also noch März und April bis zum 1. Mai. Denn zum 1. Mai findet ja die Einstellung statt.


    Die Schule hier in Siegen will mich unbedingt behalten, können mir allerdings keine Planstelle für den 1. Mai versprechen, allerdings für den 1. August. Da ich selber aber noch unentschlossen bin, ob ich nicht lieber zurück nach Köln ziehe oder eben Siegen wollte ich noch mal fragen ob meine Ablehnung zu einer Sperre führt oder ich noch mit einem Angebot rechnen kann im März oder April, so dass ich eventuell doch noch zum 1.5. zurück nach Köln ziehen kann und dort idealerweise an einer Schule verbeamtet sein werden kann?


    Entschuldigt die unkonventionelle Art der Begrüßung, aber das Thema tangiert mich!


    Ich danke euch.

  • Im Februar habe ich nämlich KEIN Angebot bekommen für das Listenverfahren.

    Das ist jetzt nicht so verwunderlich. Das Listenverfahren findet nur mit den Reststellen statt. So viele gibt es davon nicht. Der normale Weg ist die schulscharfe Bewerbung.


    Dazu kommt noch, dass die Stellen aus dem Listenverfahren nach Bedarf an der Fachkombination und den Ortswünschen und nachrangig dann anhand deiner Noten vergeben werden. Wenn also keine Schule offenen Bedarf an deinen Fächern in den von dir angegebenen Orten hat, dann bekommst du auch kein Angebot über die Liste. Insofern kannst du mit einer Listenziehung nie sicher rechnen.

  • Das ist jetzt nicht so verwunderlich. Das Listenverfahren findet nur mit den Reststellen statt. So viele gibt es davon nicht. Der normale Weg ist die schulscharfe Bewerbung.

    Ich dachte man könne nur über die Rangliste an eine Planstelle gelangen... oder ist das wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

  • Das ist jetzt nicht so verwunderlich. Das Listenverfahren findet nur mit den Reststellen statt. So viele gibt es davon nicht. Der normale Weg ist die schulscharfe Bewerbung.


    Dazu kommt noch, dass die Stellen aus dem Listenverfahren nach Bedarf an der Fachkombination und den Ortswünschen und nachrangig dann anhand deiner Noten vergeben werden. Wenn also keine Schule offenen Bedarf an deinen Fächern in den von dir angegebenen Orten hat, dann bekommst du auch kein Angebot über die Liste. Insofern kannst du mit einer Listenziehung nie sicher rechnen.


    Vielen Dank!

  • Ich dachte man könne nur über die Rangliste an eine Planstelle gelangen... oder ist das wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden?

    Schulscharfe Bewerbung in NRW (für Bewerber mit Lehramtsabschluss):

    Du gehst bei LEO NRW oben in der Menüleiste auf 'Stellen suchen'.

    Suchst dir eine passende Stelle aus und erstellst über den Link oben rechts auf der Ausschreibungsseite eine Bewerbung.

    Danach schickst du deine Bewerbungsunterlagen an die Schule.

    Beides (Onlinebewerbung und Bewerbungsmappe) muss vorliegen, damit deine Bewerbung gültig ist.


    Auf LEO NRW ist oben rechts ein Button "Kurzanleitung". Dort wird das Vorgehen noch einmal beschrieben.


    Es gibt zwei große Einstellungsverfahren in NRW 01.02. und 01.08. Ca. 3-4 Monate vor diesen Terminen werden die Stellenangebote eingestellt. Dazwischen werden nur wenige Stellen ausgeschrieben. Das heißt, wenn du im Moment nichts passendes siehst, guck spätestens im Mai noch einmal.

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