Beratungsanteil für A15-Revision: Oberstufenkoordination (NRW)

  • Hallo zusammen,

    ich bin über eine Frage gestolpert, bei der mir bisher niemand sicher Auskunft erteilen konnte, und die Dokumente der Bezirksregierung sind "in Überarbeitung" (und das schon seit längerer Zeit)


    Für den Beratungsanteil der Revision für A15, wie wird das "gemacht"? Es soll ja, soweit ich das bisher verstanden habe, keine klassische Beratung einer Stunde sein, richtig? Wird dann ein Fall "konstruiert", also jemand bestellt, der einen fiktiven Fall schildert ("In meiner Klasse ist jemand, der...")? Oder sucht man sich einen Kollegen, der gerade ein echtes Problem hat? Ich komme da gerade nicht weiter und hoffe auf Ideen und Impulse.


    Vielen Dank vorab!

  • Zweiteres: du suchst dir jemanden, mit dem du ein reales Problem besprichst und in einem Gespräch kollegial berätst. Bei mir war es zwingend ein Problem, das mit Unterricht zu tun hat.

  • Das ist nicht immer so. Ich kenne jemanden, der im Oberstufenverfahren dazu beraten hat, wie man eine mündliche Abiprüfung rechtssicher durchführt.

    Deswegen der Zusatz: Bei mir war es so!

    Unser Dezernent legt Wert darauf. Andere legen auf etwas anderes Wert.

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