Klassenfahrten nach UK unter den derzeitigen Rahmenbedingungen

  • Wenn nicht, muss man bei einem Wandertag oder einer Klassenfahrt auch Mal sagen "Chef, geht so nicht uns fehlt ein Ersthelfer". Wird lustig.

    Wie wär's denn andersherum? Eie Schulleiterin dürfte nach deinen Ausführungen gar keine Fahrt genehmigen, für die keine Ersthelferinnen eingeplant sind.


    Wenn es eine Genehmigungsinstanz gibt, darf man auch diese nicht so einfach aus der Verantwortung lassen.


    Ansonsten finde ich es gut, dass viele Länder schon auf „Erste Hilfe für alle“ setzen. Das sollte eigentlich schon beim Lehramststudium anfangen, so dass sogar die Praktikantinnen schon geschult sind.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Die Tatsache (?) der Anwesenheit eines Ersthelfes ändert genau NICHTS an der Notwendigkeit, ärztliche Hilfe herbeizurufen.

    Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.

  • Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.

    Da gibt es schon einen Nexus, nämlich den, womöglich eher Hilfe um Hilfe nachzusuchen, wenn man von einer Erkrankung weiß. Oder anders: wäre rechtzeitig Hilfe herbeigerufen worden, lebt das Kind noch. Kein Prozess, kein Urteil. Doch, ändert etwas.


    So oder so ist es sinnvoll, immer eine Ersthelferin dabei zu haben, falls mal eine benötigt wird.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde

    Wäre rechtzeitig ärztliche Hilfe herbeigerufen worden, wäre die Schülerin noch am Leben und es hätte keinen Prozess gegeben!


    Dass ich die Begründung des Urteils nicht nachvollziehen kann, hatte ich bereits weiter oben ausgeführt.

  • Ich hätte als Staatsanwalt zunächst ganz woanders angesetzt. Wer waren die Betriebshelfer, die von der Schule für diese Maßnahme an Seite gestellt wurden. Damit meine ich nicht den Schulsndienst, den dass sind minderjährige Schüler, die nicht mit der Verantwortung erwachsener Betriebshelfer beauschlagt werden dürfen. Wie hat die Schule sichergestellt, dass genau diese Helfer erreicht werden, wenn irgendwo ein Schüler gesundheitlich nicht in der Spur läuft. Die Sicherstellung einer den Unfallverhütungsvorschriften entsprechenden Ersten Hilfe bei allen Schulverantstaltungen gehört zu den Aufgaben der Schulleitung. § 59 Schulgesetz.

    Und an diesen Paragraphen hätte ich mich lang gehangelt. An wen wurde die Erste Hilfe Pflicht delegiert......

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.

    ja aber das hat doch nur verfahrenstechnische Gründe. Der Beweis für formale Verstöße ist viel einfacher zu klären, als die Frage, die eigentlich von Interesse ist. Daher führen solche Verfahren auch leider nicht wirklich immer zu den Ergebnissen, auf die man es als Nebenkläger eigentlich abgesehen hat. Stattdessen ist dann irgendein Sch...Formular der Aufhänger. Das ist das Gleiche, wenn im Chemieunterricht ein Unfall passiert. Das erste was geprüft wird, lag für diesen Versuch eine Gefährdungsbeurteilung vor. Lag diese nicht vor, wird man sich genau darin verbeissen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Eine Rückfrage dazu:
    Woraus schließt du, dass unter den begleitenden Lehrkräften ein betrieblicher Ersthelfer sein muss?
    Meines Erachtens genügt es, wenn ein (ausgebildeter) Ersthelfer dabei ist.

    Ansonsten stimme ich dir zu. Die Medienberichte vom Urteil wirken für mich immer mehr so, als wäre nur ein rasches Urteil angesteuert worden und es wurde weder ein etwaiges Vor-Ort-Versage oder ein Organisations- oder Genehmigungsversagen geprüft.

  • Und das rechtzeitige Herbeirufen ärztlicher Hilfe ändert genau NICHTS an dem Urteil. Schließlich sind die beiden Kolleginnen dafür verurteilt worden, dass sie die Vorerkrankungen vorher nicht schriftlich abgefragt haben und nicht dafür das zu spät Hilfe gerufen wurde.,

    Nein, das stimmt so nicht. Die Nichtabfrage von Vorerkrankungen an sich ist keine Straftat. Es ging um fahrlässige Tötung, die durch die Nichtabfrage der Vorerkrankungen begünstigt wurde. Für den "Taterfolg" war aber natürlich auch die Nichtherbeirufung ärztlicher Hilfe notwendig.

  • Flupp

    Zumindest ein Ersthelfer der nach aktuellem Leitfaden in den letzten zwei Jahren ausgebildet wurde

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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